Checkliste

EU - Antragsteller - Einsteiger

 
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Nachfolgende Checkliste kann Ihnen die Einschätzung erleichtern, ob Ihr Vorhaben immer wiederkehrende Kriterien erfüllt, die zumeist Voraussetzung für eine mögliche Finanzierungsunterstützung seitens der Europäischen Kommission sind. Die nachfolgenden Hinweise richten sich ganz allgemein an Einsteiger und Erstanfrager, die sich über die Voraussetzungen bei der Antragstellung im Rahmen der  auf europäischer Ebene administrierten Aktionsprogramme informieren wollen.

Die nachfolgenden Kriterien gelten nicht (oder nur partiell) für  die EU-Kofinazierungen aus den Europäischen Strukturfonds wie ESF, EFRE, EAGFL, FIAF bzw. daraus finanzierte regionale Förderinstrumente.

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Haben Sie mit Ihrem Vorhaben begonnen ?

Auch ein EU-Fördermittelantrag muss vor Beginn der Durchführung des Vorhabens gestellt werden. Ihr Projekt darf grds. nicht vor der Bewilligung anfangen; d.h. der tatsächliche Maßnahmebeginn ist frühestens der Zeitpunkt der <Bewilligung>. Zwar wird auf Europäischer Ebene die Vorbeginnklausel nicht ganz so streng gesehen (geringe Vorarbeiten werden akzeptiert), doch generell gilt auch hier, dass keine Kosten geltend gemacht werden können, die vor der Förderzusage entstanden sind.

Was als "begonnen" gilt, wird programmspezifisch und von den nationalen Agenturen verschieden ausgelegt. In aller Regel gilt bei Bauvorhaben der "1. Spatenstich" oder eine Auftragsvergabe als "begonnen". Ansonsten gilt ein Vorhaben als "begonnen", wenn die ersten Durchführungsverträge geschlossen sind, die ersten Aufwendungen getätigt, die ersten Wirtschaftsgüter angeschafft, Unteraufträge vergeben oder Personal eingestellt wurde.
Ausnahmsweise können Sie einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn stellen, so das Sie die angefallenen Kosten mit der später erfolgten Förderung aufrechnen können. So zählen gekaufte / gemietete Computer, die 6 Monate vor der Förderzusage bzw. vor Vertragsschluss mit der Europäischen Kommission angeschafft wurden, zu den förderfähigen Kosten, wenn die Geräte ausschließlich dem Förderprojekt zuzurechnen sind.

Wie viel können Sie in Ihr Vorhaben selbst investieren ?

Die Kosten der monatelang dauernden Projektentwicklung, der Kooperationspartnersuche (insb. Reisekosten) und der Antragstellung gehören grundsätzlich nicht zu den förderfähigen Kosten im Rahmen europäischer Aktionsprogramme - diese Kosten müssen Sie also selbst vorfinanzieren. Kleine und mittelständische Unternehmen, kleinere Kommunen oder lokale Initiativen können dies kaum leisten. Abgesehen von der Strukturförderung, ist der finanzielle Aufwand im Vorfeld einer Antragstellung bei den Aktionsprogrammen der EU abschreckend hoch. 
Bis auf wenigste Ausnahmen ist die EU-Subventionierung nur eine <
Kofinanzierung>, darf also lediglich als Finanzierungsmittelunterstützung bzw. Fehlbedarffinanzierung eingesetzt werden. Programmspezifisch sind Kofinanzierungshöchstgrenzen festgesetzt, die bei 30 % bis 80 % der förderfähigen Kosten liegen.
Ausnahmsweise - zum Beispiel im Bereich der Beschäftigungsförderung für Langzeitarbeitslose im Rahmen des ESF oder bei Begleitmaßnahmen - kann eine Maßnahme voll finanziert werden.
Da die Europäische Kommission - unter anderem aus Kostengründen - zur Förderung von breitangelegten, Großprojekten tendiert und darum für EU-Projektvorschläge Mindest-Gesamtprojektkosten von 100 000 EUR aufwärts erwartet, liegt der Eigenfinanzierungsanteil pro Projektpartner (beim einfachen transnationalen Projekt) bei mindestens 25 000 EUR. Diesen Betrag muss Ihre Organisation / Einrichtung / Behörde / Unternehmen selbst aufbringen. Dies ist nicht immer über Personal-, Raum- und Sachmittelfreistellung oder durch andere Finanzquellen (rechtsverbindlicher Nachweis über Sponsoren, Unterstützer und sonstige Kofinanzierer auf nationaler und regionaler Ebene) möglich.

In Ihrer internen Kalkulation sollte Ihr Vorhaben sicherheitshalber auch ohne das "EU-Geld" realisierbar sein, da Sie wegen der zunehmend niedrigen Erfolgsquoten mit einer Ablehnung Ihrer Antrags und bei Bewilligung mit monatelanger Wartezeit auf den tatsächlichen Mittelzufluss rechnen müssen. Rechnen Sie damit, die von der Europäischen Kommission zugesicherte Kofinanzierungssumme 6 - 12 Monate aus eigener Tasche vorfinanzieren zu müssen.

Sind Sie der Meinung, Ihr Vorhaben ist erstmalig, einmalig, neuartig in Europa ?

Sie sollten mehr als ein solches Gefühl haben, denn der <Innovations>charakter Ihres Vorhabens ist Grundvoraussetzung für eine Förderung seitens der Europäischen Union. Das bedeutet,  es sollte sich um ein in Europa oder ihrer Region neuartiges Verfahren, Produkt oder Konzept handeln. Demnach dürfen z.B. Produkte oder Verfahren noch nicht zur "Marktreife" gelangt sein. Für eine Idee oder ein Konzept bedeutet dies, das Ganze oder wesentliche Teile bisher noch nicht unter Beobachtung der Europäische Kommission getestet, praktiziert, realisiert wurde (je nach dem regional, national oder europaweit gesehen). Neu kann dabei sein

  • die Antragstellerkonstellation
  • die Organisationsform
  • die Finanzierungsart
  • die Nachhaltigkeit
  • der Schulungsansatz
  • die technologischen Mittel, die untypischer Weise zum Einsatz kommen
  • der kooperative, ganzheitliche Denkansatz
  • die grenzüberschreitende, transnationale Zusammenarbeit (insb. in Grenzregionen und mit den neuen EU-Mitgliedstaaten und Beitrittsländern)

Für alle Förderungen seitens der Europäischen Kommission gilt, diese nicht zur Refinanzierung zu verwenden. Es sollen neue Projekte, Geschäftsmodelle, Konzepte, Verfahren, Analyseinstrumente oder zumindest neue Elemente und Denkansätze entstehen.
Sie sollten der Europäischen Kommission bzw. der mittelverwaltenden, offiziellen nationalen Stelle also darstellen, weshalb die EU-Kofinanzierung erforderlich ist. Die "EU-Mitfinanzierung" brauchen Sie, weil Sie einen Mehraufwand haben; zum Beispiel durch ...

- die transnationale Ausrichtung Ihres Projekts
- durch den Einsatz neuester Technologie (oder Verzicht auf Technologie) zur Verringerung der Umweltbelastung, Naturzerstörung, Ressourcenverbrauchs, Lärmemmission
- wegen der Modellhaftigkeit des Vorhabens
- wegen des Risikos der rechtsverbindlichen Zusammenarbeit mit Partnern aus den neuen  EU-Mitgliedstaaten
-  ...

Lediglich der Anschub für Ihren meist kreativen, individuellen Gang kostspieliger, neuer oder fast vergessener tradierter Wege bei der Projektrealisierung im Gemeinwohlinteresse kann durch einen EU-Zuschuss mitfinanziert werden.

Wollen Sie Ihre Idee verbreiten und allen Unionsbürgern zugute kommen lassen ?

Die Europäische Kommission kann nur Projekte unterstützten, durch deren Realisierung ein sogenannter "Europäischer Mehrwert" entsteht. Von der Durchführung und Evaluierung Ihres Projekts sollen möglichst viele Regionen einen Nutzen haben, nicht nur die Region bzw. die (Vertrags-, Konsortial-) Partner, der die EU-Finanzhilfe zufließt.
Darum werden die EU-Zuschußempfänger mehr oder weniger streng dazu angehalten, den Gegenstand der Förderung (neues Produkt, Verfahren, Methode, Konzept, Studie, etc.) möglichst vielen Unionsbürgern zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung wird als sog. <
Disseminationspflicht bezeichnet. Schon bei der Einreichung der Projektvorschläge wird darauf geachtet, dass die Antragsteller in ihren Projektvorschlag auch die nachfolgende Verbreitung der Projektergebnisse - Dissemination - eingeplant haben, z.B. durch eine Internet-Präsentation, einen Flyer, einen Beitrag in einer Vereins- oder Fachzeitschrift, Mitteilungen an Verbände der Zielgruppe, etc.
Mit einem ernstgemeinten, überzeugenden Verbreitungskonzept können Sie bis zu 15 % der Punkte bei der Bewertung Ihres Projektvorschlags sammeln !

Wie viele Partner (aus anderen EU-Ländern oder Drittstaaten) sind an der Durchführung ihres Projekts aktiv beteiligt ?

Meist werden im Rahmen der EU- <Aktionsprogramme> nur transnationale oder zumindest interregionale Vorhaben gefördert, was bedeutet, mehrere Unternehmen, (Gebiets-) Körperschaften des öffentlichen / privaten Rechts, etc. ...  aus verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten, aus verschiedenen Regionen, aus assoziierten Staaten, den <Beitrittsländern> oder Drittstaaten möglichst zu gleichen Teilen (ideell, finanziell, verwaltungstechnisch) ein Projekt realisieren. Das <Transnationalitäts> (bzw.-Interregionalitäts) -erfordernis soll dem wirtschaftlichen Zusammenwachsen von Europa dienen, dem  Erfahrungsaustausch und Know-how-Transfer unter Fachleuten der Verschiedenen Staaten sowie der Förderung des grenzüberschreitenden, kooperativen Denkens ("über den eigenen Tellerrand hinausschauen"). 
Das Transnationalitätserfordernis ist theoretisch erfüllt, wenn die Antragsteller aus drei verschiedenen EU-Staaten (assoziierten Staaten, etc.) stammen (d.h. ihren Hauptsitz haben). Bei den meisten Aufrufen zur Einreichung von Vorschlägen (insb. im Forschungs- und Entwicklungs-, INTERNET- und Kulturbereich) werden (intern) jedoch 4 - 12 Partnerländer und horizontale Kooperationen gefordert.

Darum brauchen Sie für eine EU-Fördermittelantragstellung im Rahmen der <Aktionsprogramme>  <Kooperationspartner> aus möglichst vielen EU-Ländern, die vor Ort eine ähnliche Problemlage haben und mit der Realisierung des öffentlich geförderten Modellprojekts eine Lösung suchen und austesten wollen.

Der Begriff "Kooperationspartner" ist nicht klassisch-wirtschaftlich im Sinne alter / neuer Seilschaften, Fusionen oder Franchise-, Lizenz- und Kettenbildung zu verstehen. Die Projektteilnehmer sollen paritätische, rechtsverbindliche Kooperationen eingehen - horizontal innerhalb einer Branche oder vertikal aus verschiedenen Branchen und Funktionen. Die kooperierenden Projektteilnehmer dürfen nicht von derselben Organisationen oder demselben Unternehmen stammen. Filialen, Zweigstellen, Lizenz-, Franchiseunternehmen, Mutter-, Tochtergesellschaften sind in diesem Sinne untereinander also keine Kooperationspartner.
Heute werden vor allem Kooperationspartner aus den neuen Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern erwartet, was das Ganze noch schwieriger macht. Universitäten, große Forschungsinstitute, Großstädte, Landesregierungen, große Behörden, konzernartig tätige Vereine und Verbände oder Großunternehmen sind zu einer solchen mehrspurigen, transnationalen Projektdurchführung in der Lage.

Hat Ihr Vorhaben eine "Europäische Dimension" ?

Eine meist entscheidende Frage, ob Ihr Vorhaben durch die Europäische Kommission gefördert werden kann, ist die Frage nach der <Europäischen Dimension>.

Es sollte klar zum Ausdruck kommen, dass es sich um ein Projekt handelt, das über regionale bzw. nationale Eigeninteressen hinausgeht. Das ergibt sich unter anderem aus der rechtlichen Kompetenz der Europäischen Kommission, der Arbeitsteilung zwischen der Europäischen Kommission und den Mitgliedsstaaten ( "Grundsatz der Subsidiarität" ) und der Vielzahl der innovativen Elemente in Ihrem Vorhaben (je innovativer, desto eher wird eine Beteiligung auf europäischer Ebene möglich sein).

Das Erfordernis der Europäischen Dimension findet sich ausdrücklich in keinem Antragsformular. 

Eine Umschreibung der Europäischen Dimension ist möglich durch ein übergeordnetes, "gemeinschaftliches Interesse" (Schutz des Waldes, der Flüsse, des Bodens, der klein- und mittelständischen Wirtschaftsstruktur, der Gleichstellung, der leicht manipulierbaren Jugendlichen, der Wanderarbeiter, der Kinder von Nichtsesshaften, des kulturellen Erbes in Europa, der Europäer als Verbraucher, der Milderung des Beschäftigungsproblems in Europa, etc.). 
Darum können Sie sich zunächst fragen, ob mit Ihrem Projektvorhaben ein Gut geschützt werden kann, das europaweit bedroht ist bzw. ein europaweit  vorhandenes Problem durch die Durchführung solcher Projekte gemildert werden kann.

Auch können Sie versuchen, Ihr Vorhaben einem bestimmten Politikbereich zuzuordnen und die Kompetenz der Europäischen Kommission diesem Bereich zuordnen.

Hohe Regelungskompetenz  hat die Europäische Kommission in den Bereichen

  • Fischerei

  • Umweltschutz

  • Marktordnungen

  • Landwirtschaft

  • Atomenergie

  • Seuchenbekämpfung

  • transeuropäischer Verkehr

  • Zusammenarbeit bei der Bekämpfung organisierter Kriminalität in Europa

  • Sicherheit und Entwicklung und Qualität des Internet


Geteilte Regelungskompetenz mit den Mitgliedsstaaten hat die Europäische Kommission bei:

  • Arbeitsbedingungen

  • Beschäftigungsförderung

  • Energie

  • Gleichberechtigung von Mann und Frau

  • Regionalförderung

  • transnationale Kulturförderung

  • Soziale Sicherheit

  • Mobilität im einzelstaatlichen Bereich

In die nationale Kompetenz der einzelnen Mitgliedstaaten fallen unter anderem Fragen der ...

  • Bürgerrechte

  • Nationale Verbrechensbekämpfung

  • Wohnungsbau

  • Erziehung und Sport

  • nationale und regionale Kulturförderung

  • nationale öffentliche Sicherheit und Ordnung Existenzgründungshilfen

  • Existenzgründungshilfen


Stellen Sie sich abschießend die Frage, warum Ihr Vorhaben nicht durch regionale / nationale Geldgeber "vor Ort" gefördert werden sollte, denn viele Vorhabensträger planen zu groß dimensioniert, um "EU förderfähig" zu sein.

Sind Sie fit im "Netzwerken" ?

 

Projekte, die durch die Europäische Kommission mitfinanziert werden, sind in den allermeisten Fällen <transnationale> Vorhaben, d.h. die Projektpartner müssen aus verschiedenen Ländern stammen. Dies erfordert von Anfang an eine kostspielige, zeitraubende grenz-, bereichsübergreifende Zusammenarbeit. 
Die Zusammenarbeit über die nationalen Grenzen hinweg sowie die meist geforderte Zusammenarbeit möglichst vieler Akteure in Wissenschaft, Wirtschaft, Staat und Nichtregierungsorganisationen basiert immer auf einer durch die Projektrealisierung entstehenden Netzwerkstruktur. 

So sollten bei EU- Projekten verschiedene Interessengruppen zusammenarbeiten, wie ...

  • eine Forschungseinrichtung als wissenschaftliche Begleitung

  • mehrere <KMU> einer Branche

  • die Energieversorger mehrerer Regionen

  • verschiedene Kulturämter zusammen mit tourismusfördernden Einrichtungen

... aus verschiedenen Perspektiven ...

  • Industrie ---> kleine / mittlere Unternehmen

  • EU --->nationalstaatliche, regionale Ebene

  • Arbeitgeberverband  -----> Bildungsverbund von Gewerkschaftsverbänden

  • Polizeibehörden ------->  caritative Initiativen

... an einer Sache. 

Durch dieses sachebezogene "Miteinanderarbeiten" der verschiedenen Bereiche, Ebenen und Funktionen entsteht idealerweise ein Netzwerk, in dem die Erprobung neuer Wege bis hin zum Austausch der Projektergebnisse stattfinden soll - fern ab von dem alles letztendlich zerstörenden Konkurrenz- und Kommerzdenken, das unserem klassischen Wirtschaftssystem zugrunde liegt.

Der Aufbau transnationaler Partnerschaften führt aber auch zu einer Erhöhung der Koordinierungs-, Verwaltungstätigkeit und verursacht nicht zu unterschätzende Folgekosten bei Netzwerktreffen, etc.. Als Kommunikationsmedium der Projektteilnehmer und Netzwerkpartner bietet sich das Internet geradezu an.

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Mit "Netzwerken" im Sinne der Förderprogramme sind nicht Franchise- oder Lizenzkonzepte gemeint:

Beispiel: A hat eine Idee und erstellt für sich einen Geschäftsplan als Rechteverleiher. A ist die Spinne im Netz. A verdient an B. B verdient an C. C verdient an D und F. Bis dato ist noch nichts produziert worden. Im eigentlichen Sinne hat bis dato noch keiner gearbeitet. Der Rest des Alphabets bei diesem Spiel sind diejenigen, die nun aufgrund des Konzepts als vertraglich gebundene Rechtsnehmer die Unsummen an Geld heranschaffen müssen, die solche "Netzwerker" für sich von Anfang an einkalkuliert haben.

Liegt Ihr Vorhaben im Förderrahmen ?

 

Ihr Vorhaben muss sich im jeweiligen Rahmen des Förderprogramms bewegen, also der aktuellen Förderpolitik der Europäischen Kommission sowie - insb. bei der Strukturförderung - den regionalen Förderleitlinien entsprechen.

Den Grundstein von europäischen Fördertrends setzen die einflussreichen, großen Interessenvertretungen und juristisch gesehen die Europäische Kommission durch ihr Vorschlagsmonopol in Form der Vorlage von <Grünbüchern> über bestimmte Themen, die auf europäischer Ebene eine Debatte in Gang bringen sollen ( "Da ist ein europaweites Problem --> da sollten wir etwas tun !" ). 
Bei positiver Annahme dieses Vorschlags seitens der Legislative entsteht aus einem solchen Grünbuch ein <
Weißbuch>, das konkrete Maßnahmen zur Vorbeugung bzw. Abwendung des Problems beinhaltet. Wird das Weißbuch vom Rat positiv angenommen (... "Ja, die vorgeschlagenen Maßnahmen sind geeignet, angemessen, verhältnismäßig", um das Problem zu mildern ... ), so legt die Europäische Kommission auf der Grundlage dieses Weißbuchs einen Vorschlag für den Beschluss eines Aktionsprogramms vor, das seine Rechtsverbindlichkeit nach dem Ratsbeschluss erhält. 
Die Kommissionsvorschläge für
<Aktionsprogramme> sind die ersten konkreten Primärinformationen über zukünftige Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen.
Der für Antragsteller relevante Förderrahmen ergibt sich aus der teleologischen, wörtlichen und systematischen Auslegung des Aktionsprogramms, in dessen Rahmen während der Programmlaufzeit die
<Aufrufe zu Einreichung von Vorschlägen> erfolgen, bei der Sie Ihren Projektvorschlag einreichen können. In diesem Rahmen müssen Sie Ihren Projektvorschlag entwickeln!

 

Schließlich gibt es da noch einen allumfassenden EU-Fördertrend, in dem sich alle <EU-geförderten Projekte> bewegen sollten - die schwer bestimmbare Europäische Idee des "Vereins" der Mitglieder und Beitrittswilligen. Dazu gehört wohl

  • die zwingende transnationale Zusammenarbeit

  • die Stärkung des "Wir in Europa"- Gefühls

  • der technologische Fortschritt in fast allen Bereichen

  • der Ausbau der Informationsgesellschaft

  • die gemeinsame Außenpolitik

  • oder die Beschäftigungsförderung auf allen nur erdenkbaren Ebenen.

     

Jeder von uns hat wohl seine eigene Vision von Europa. Und manche nationalistisch angehauchten Kreise lehnen "Europa" leider generell ab, obwohl sie oft nicht wissen, was sie da im Einzelnen ablehnen. Ich denke, die Mehrzahl der Mitarbeiter der Europäischen Kommission machen einen guten Job. Auch die Leute, die hier vor Ort mit der Umsetzung von Europa beschäftigt sind, versuchen im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihr Bestes. Vielleicht arbeitet Ihr Kind, Enkel, Neffe oder Nichte später auch für die Europäische Kommission - direkt oder indirekt durch eine Mitarbeit an einem EU-Projekt!

© 1998 Verena Stiess / subventionsberater.de

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