Zuschuss

=  Gewährung von Geldern durch die öffentliche Hand,  die grundsätzlich nicht zurückgefordert werden

Bei Förderprogrammen der Europäischen Kommission handelt es sich in aller Regel um die Bereitstellung von Kofinanzierungsmittel in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse. Zuschüsse sind Gelder, die prozentual auf die förderfähigen Projektkosten gezahlt werden. Die Zuschusshöhe bzw. Höchstgrenze der Bezuschussung ist in den Richtlinien der Förderprogramme festgelegt. Je nach Programm, werden 30 % bis 80 % der förderfähigen Kosten bezuschusst.

 

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