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V e r w e n d u
n g s n a c h w e i s k o n t r o l l e = (Selbst) Kontrolle, wie die Fördergelder verwendet werden Die Verwendungsnachweiskontrolle im Rahmen von Förderprogrammen ist eine Art formalisierte Selbstkontrolle, bei der buchhalterisch Schritt für Schritt festgehalten wird, wie die Fördergelder verwendet werden. Mit öffentlichen Geldern finanzierte EU-Projekte müssen dem Gemeinwohlinteresse Europas entsprechen. Die sachgerechte, vereinbarungsgemäße, zweckgebundene Verwendung der Mittel ist dafür Grundvoraussetzung. Bei der Verwendungsnachweiskontrolle geht es nicht nur darum, zu kontrollieren, ob sich ein Wolf im gemeinnützig-helferischen Schafspelz nur die eigene Personalstelle sichert, seine Freunde und Bekannte mit Aufträgen ausstattet oder fingierte Rechnungen einreicht. Sondern es geht vielmehr auch um die materielle Bewertung der Projekt(verlaufs)ergebnisse. EU-geförderte Projekte sind meistens Innovations- und Demonstrationsprojekte, von denen wir wissen wollen --> Geht es auf diese Weise besser ? Ist das neue Verfahren effektiver ? Die formale Nachweispflicht besteht in der buchhalterischen Erfassung der tatsächlich durch die Projektrealisierung entstandenen Kosten. Diese Nachweise können (z.B. bei ESF-Projekten) vierteljährlich gefordert werden. Für die formale Verwendungsnachweislistung geben die Ministerien Formularvordrucke heraus. Bei über 50 % der sozialen, caritativen Projektträger im Rahmen der Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds stellten einzelne Landessozialministerien in vergangenen Förderperioden Mängel bei der (Aufführung) der Verwendung der Mittel fest. Im schlimmsten Fall wird eine (Teil-) Rückforderung der Zuwendung ausgesprochen oder die Organisation gilt als nicht prüffähig. Formfehlerhafte Unterlagen gelten bei vielen sozialen, gemeinnützigen Einrichtungen immer noch als sympathische Verzeihlichkeit. Tipps für die Verwendungsnachweisführung:
Die inhaltliche Nachweispflicht besteht aus der Erstellung eines Sachberichts bei Projektabschluss ("final report") und evtl. eines Zwischenberichts ("interim report") nach Ablauf der halben Projektlaufzeit. Der Sachbericht wird dahingehend geprüft, ob der Förderzweck, also die Förderprogrammziele, erreicht wurden. Fällt die Beurteilung des geforderten Zwischenberichts nicht lobpreisend positiv aus, so kann es vorkommen, dass die Mittel für eine weitere Projektfortführung gestrichen werden. Der Sachbericht sollte folgende Punkte ansprechen:
Bezüglich der inhaltlichen Nachweispflicht würde mancher außenstehende Betrachter gerne Antworten auf folgende Fragen haben, wie z.B. Wie viele der durch die ESF kofinanzierte Umschulung zum "Web-Assistent"
weitergebildeten Leute haben konkret als Web-Assistent eine Arbeitsstelle gefunden ? |
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