| T r a n s n a t
i o n a l i t ä t = Kooperation mit mindestens zwei Partnern aus anderen EU-Mitgliedsstaaten im Rahmen der Durchführung eines Projekts Der Begriff "transnationality" gehört zum klassischen EU-Förderprogramm-spezifischen Vokabular und findet sich in fast jedem Leitfaden für Antragsteller. Jeder weiß, was mit Transnationalität gemeint ist, jedoch haben viele Schwierigkeit mit der Beschreibung des Begriffs. Die Brüsseler Verwaltung oder die nationale Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland halten keine feste Definition bereit. Transnationalität wird vielfach einfach mit "Beteiligung mehrere Nationen" oder "Zusammenarbeit von Partnern aus verschiedenen Staaten" umschrieben. Ein transnationales Projekt könnte demnach ein Projekt sein, an dem sich Partner aus zwei verschiedenen Ländern beteiligen. Wenn der Projektleiter mit der Projektassistentin auf Staatskosten mit dem Flieger ins Ausland reisen und sich zum Kaffeeplausch im Rahmen eines workshops mit potentiellen Partnern treffen, erfüllt dies bei Nichten das Transnationalitätserfordernis im Rahmen Europäischer Förderprogramme. Zielsetzung der transnationalen Zusammenarbeit ist das "voneinander Lernen", indem gemeinsame Verfahren, Produkte und Konzepte entwickelt werden. Das Transnationalitätserfordernis dient dem wirtschaftlichen Zusammenwachsen von Europa, dem Erfahrungsaustausch bzw. Know-how-Transfer sowie der Förderung des grenzüberschreitenden, kooperativen Denkens ("über den eigenen Tellerrand hinausschauen"). Transnational ist demnach ein Vorhaben erst dann, wenn durch die Realisierung des gemeinsamen Projektes ein tatsächlicher grenzüberschreitender Austausch von neuen Verfahren, Methoden, Konzepten und Ergebnissen zustande kommt. Die Europäische Kommission erwartet ein ganzes Bündel von Maßnahmen zur Erzielung der Transnationalität, die von vornherein fest in den Arbeitsplan der Projektskizze eingestellt werden sollten, wie z.B.
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