S y n e r g i e e f f e k t

Als synergetische Effekte werden im Rahmen von EU-Förderprogrammen die Folgen und Auswirkungen bezeichnet, die sich de facto durch eine Projektdurchführung ergeben (werden / sollen). Aufgrund der vielen, teils konträren Förderstrategien, kann die Projektrealisierung im Gesamtzusammenhang günstig, neutral oder ungünstig ausfallen. Einen offensichtlich eher ungünstigen Synergieeffekt hat zum Beispiel die massive Förderung der Kreisverkehrsinseln, weil diese (baulichen) Maßnahmen zwar zu einer (vorübergehenden) Stauvermeidung oder Verkehrsbeschleunigung führen, jedoch das umwelt- und gesundheitsschädliche Verkehrsaufkommen nicht reduzieren oder vermeiden. Bei der Beantragung von Fördergeldern sollte der Antragsteller auf den positiven Synergieeffekt seines Vorhabens eingehen und klar machen, in welchem Umfang sein Projekt zum Umwelt-, Ressourcen-, Natur-, Jugendschutz, zur Beschäftigungsförderung, der Frauengleichstellung, etc. beiträgt. Alle Förderprogramme sollten daraufhin überprüft werden, inwieweit ihre Programmzielsetzung mit den Zielen anderer EU-Förderstrategien konform gehen.

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