V e r b o t e n e S u b v e n t i o n e n (Rote-Kategorie)

Bevor eine Subvention durch die <WTO> bekämpft werden kann, muss vorab ihr spezifischer Charakter erwiesen sein.

Die Einteilung der Subventionen erfolgt auf der Grundlage eines Ampel-Ansatzes (traffic-light-approach) und kategorisiert drei verschiedene Arten von Subventionen. Im folgenden wird die Kategorie Rot behandelt:

"Nach Art. 3 SCMA gelten alle Beihilfen, die rechtlich oder faktisch, allein oder zusammen mit anderen Maßnahmen, den Export begünstigen oder die Verwendung von heimischen Produkten gegenüber Importgütern bevorteilen, als verboten. Als Beispiele wären laut Abkommen die staatliche Übernahme von Exportrisiken oder Direktzahlungen an Unternehmen zur Förderung des Exportes zu nennen. Die Liste der verbotenen Subventionen ist jedoch nicht abschließend, sondern es besteht bei Verdacht einer Subvention jederzeit für die betroffene Partei das Recht, entsprechende Konsultationen zu verlangen."

 

siehe auch bei der liberalisierungswütigen <WTO>, <Angreifbare Subventionen> und <erlaubte Subventionen>

mit freundlicher Unterstützung
von Bejamin Tillmann

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