E r l a u b t e . S u b v e n t i o n e n (Grüne-Kategorie)

Bevor eine <Subventionen> durch die <WTO> bekämpft werden kann, muss vorab ihr spezifischer Charakter erwiesen sein.

Die Einteilung der Subventionen erfolgt auf der Grundlage eines Ampel-Ansatzes (traffic-light-approach) und kategorisiert drei verschiedene Arten von Subventionen. Im folgenden wird die Kategorie Rot behandelt:

"Es gibt auch grundsätzlich erlaubte Subventionen, die überhaupt nicht angreifbar sind: alle nicht spezifischen Beihilfen sowie spezifische Beihilfen für Forschung und Entwicklung in benachteiligte Regionen und zur Anpassung bestehender Einrichtungen an neue Umweltvorschriften (Art. 8). Ist streitig, ob eine Subvention hierunter fällt, so muss ein bindendes Schiedsgerichtsverfahren hierüber entscheiden. Die erlaubten Beihilfen sind anfechtbar, wenn sie eine nachweisbare Benachteiligung eines Industriezweiges in einem GATT-Land verursachen. In diesem Falle können Konsultationen mit dem subventionierten Land verlangt werden."

 

siehe auch bei der liberalisierungswütigen <WTO>, <Verbotene Subventionen> und <erlaubte Subventionen> und <angreifbare Subventionen>

 

mit freundlicher Unterstützung
von Bejamin Tillmann

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