A n g r e i f b a r e . S u b v e n t i o n e n . a n . U n t e r n e h m e n (Gelbe-Kategorie)

Bevor eine Subvention durch die <WTO> bekämpft werden kann, muss vorab ihr spezifischer Charakter erwiesen sein. Die Einteilung der Subventionen erfolgt auf der Grundlage eines Ampel-Ansatzes (traffic-light-approach) und kategorisiert drei verschiedene Arten von Subventionen. Im Folgenden wird die Kategorie Rot behandelt:

"Außer den <Verbotenen Subventionen> sind alle anderen spezifischen Subventionen grundsätzlich erlaubt, jedoch angreifbar, wenn sie sich nachteilig auf die Interessen anderer Mitglieder auswirken. Dies sind Subventionen, die die einheimischen Industrien eines anderen Mitgliedslandes schädigen oder Vorteile zunichte machen. Bei Streitigkeiten greift wiederum das Streitbeilegungsverfahren der WTO."

siehe auch bei der liberalisierungswütige <WTO>, <Verbotenen Subventionen> und <erlaubte Subventionen>

mit freundlicher Unterstützung
von Bejamin Tillmann

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