R i c h t l i n i e

= rechtsverbindliche Festlegung des Förderrahmens in einem offiziellen Dokument

Eine EU-Richtline ist juristisch gesehen ein durch den Ministerrat verabschiedeter Rechtsakt, der jeden Mitgliedstaat dazu verpflichtet, nationale Gesetze oder Vorschriften so zu ändern oder neu zu erlassen, dass das in der Richtlinie benannte Ziel erreicht wird. Den Mitgliedsstaaten bleibt es überlassen, wie sie die europapolitisch vorgegebenen Ziele in nationales Recht umsetzen. Während Richtlinien im deutschen Recht lediglich verbindliche Durchführungsanweisungen von Gesetzten und Verordnungen an die Verwaltungsbehörden sind, versteht sich die EU-Richtlinie also als eine Art Gesetz. Nach Creifelds Rechtswörterbuch sind "Richtlinien der EG für die Mitgliedstaaten verbindliche Rechtsakte des sekundären Gemeinschaftsrechts mit dem Charakter von förmlichen Gesetzen".

Die EU-Richtlinien, die die Zielsetzungen von Förderprogrammen beschreiben, nennt man auch <Aktionsprogramme>. Die Richtlinien regeln verbindlich wer, in welche Höhe, von wem, wann, unter welchen Bedingungen im Rahmen eine bestimmten Programms gefördert werden kann. Allen (Förder-) Richtlinien ist gemeinsam, dass sie die Programmziele, den Antragstellerberechtigtenkreis, die Förderbedingungen, die förderfähigen Maßnahmen, die Kofinanzierungsgrenzen und den Antragsweg rechtsverbindlich festlegen. Die Richtlinien sind im Internet bei der programmverwaltenden Generaldirektion der Europäischen Kommission abrufbar, auf die von unserer Seite <Programme> verwiesen wird.

Die Richtlinie ist das offizielle, rechtsverbindliche Dokument (Rechtsgrundlage) eines Förderprogramms und regelt:

  • Ziele und erwarteter Ertrag des Programms
  • Antragsweg
  • Förderbedingungen
  • förderfähige Maßnahmen
  • Durchführungsbestimmungen

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