| o p e r a t
i o n e l l e s . P r o g r a
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= nationales Durchführungsprogramm, Programm zur praktischen Umsetzung einer politischen Förderstrategie Wenn es auf europäischer Ebene in Form einer <Richtlinie> beschlossen heißt "Da müssen wir fördern!", dann müssen die nationalen Verwaltungsspitzen versuchen, die grob vorgegebenen Förderziele (<gemeinschaftliches Förderkonzept>) mit einem im Rahmen liegenden operationellen Programmen umzusetzen. Da gucken die Behördenmitarbeiter also nicht ins Telefonbuch und lassen sich drei verschiedene Angebote präsentieren und wählen das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis aus (wie wir das bei <Ausschreibungen> kennen). Nein. Die obersten, nationalen Verwaltungsbehörden erstellen stattdessen ihrerseits zunächst mal ein Programm bezüglich der erforderlichen, geeigneten und verhältnismäßigen Mittel und Methoden, die sie für die vorgegebene Förderzielrichtung als nützlich und sinnvoll erachten. Dieses Programmdokument wird Operationelles Programm, kurz OP, genannt. Als praktische Erläuterung nehmen wir mal die Umsetzung der Europäische Beschäftigungsstrategie im Jahr 2000: Ganz Europa ist mehr oder weniger von "beschäftigungslosen Menschen" bedroht, die nicht eigenständig ihrem Leben einen Sinn oder lediglich einen Eigenverdienst abgewinnen können und somit auf fremdbestimmte Arbeit angewiesen sind, die sie nicht finden. Diese Menschen müssen nach herrschender, politischer Meinung in Beschäftigung gehalten oder gebracht werden. Nach dem Motto "Weg von der Straße" u.ä.. Auf Europäischer Ebene wurde dies früh erkannt und speziell Mitte der 90iger Jahre die "Europäische Beschäftigungsförderungsstrategie" festgelegt. Auf Grundlage dieser Strategie gibt die Europäische Kommission Richtlinien für die inhaltliche Umsetzung der Beschäftigungsförderungspolitik vor. Wiederum nach diesen Leitlinien müssen die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten gem. Art. 128 EGV jährlich nationale Aktionspläne zur Beschäftigungsförderung erstellen ( in Deutschland sind das die Nationalen beschäftigungspolitischen Aktionspläne der Bundesrepublik Deutschland 2000 -2006 ). Die jährlich vorzulegenden Aktionspläne können den Webseiten der Generalsdirektion Arbeit und Soziales der Europäischen Kommission, unter http://europa.eu.int/comm/employment_social/employment_strategy/04_national_de.htm abgerufen werden. Der Aktionsplan des Bundesministeriumsarbeitsministeriums kann als Operationelles Programm für ganz Deutschland bezeichnet werden. Die OPs der Nationalstaaten müssen bei der Europäischen Kommission genehmigt werden, ansonsten können die ESF-Mittel nicht abgerufen werden. Wiederum auf der Grundlage des Nationalen Aktionsplans (OP des Bundes) müssen die Landesministerien Programme aufstellen, in denen dargestellt wird, mit welchen Maßnahmen die Ziele des nationalen Aktionsplans unter dem Gesichtspunkt der landestypischen Politiken die Beschäftigung konkret gefördert werden soll. Das sind dann die OPs der Länderministerien. Die eigentliche Durchführung der ESF-Programm teilen sich die Landesministerien unter sich auf oder delegieren einzelne Aufgabenpakete durch Ausschreibung an Beratungs- und Consultingeinrichtungen. Das OP - ESF hieß z.B. in Baden-Württemberg in der Förderperiode 2000 - 2006 "Gemeinsamer Leitfaden vom 13.06.2000 des Sozialministeriums, des Wirtschaftsministeriums, des Kultusministeriums, des Ministeriums Ländlicher Raum und des Wissenschaftsministeriums für die Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds – Ziel 3 – in der Förderperiode 2000 bis 2006". So gesehen ist die Europäische Beschäftigungsförderungsstrategie wohl auch eine Beschäftigungsmaschinerie für konzeptionell arbeitende Leute der nationalen und regionalen Verwaltungsebenen im Bereich Soziales, Arbeit, Wirtschaft und Kultur. Gemäß dem Beschluss (EG) Nr. 740/2004 des Rates vom 04.10.2004 über die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen in den Mitgliedstaaten soll die Europäische Beschäftigungsförderungsstrategie mit ihrer jetzigen Zielrichtung weitergeführt werden.
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