l e t t e r . o f . i n t e n t

= schriftliche Absichterklärung eines Partners, verbindlich an einem konkreten Förderprojekt mitzuarbeiten

EU-geförderte Projekte sind immer Projekte, bei denen mehrere Partner zusammenarbeiten. Die spätere rechtsverbindliche Zusammenarbeit der Projektpartner muss bei Antragseinreichung der Vergabestelle ggü. plausibel gemacht werden. Die von zukünftigen Kooperationspartnern abgegebenen Absichtserklärungen zur Zusammenarbeit werden als "letter of intents" bezeichnet. Der letter of intent mündet meist in einen rechtsverbindlichen Vertrag zwischen den Partnern.
Außerdem will sich die Vergabestelle in ihrer Entscheidung über die Förderung insgesamt absichern. Das bedeutet, dass das zur Bewilligung vorliegende Projekt von einer möglicht breiten Schicht politischer und wirtschaftlicher Akteure gewollt und für "gut" geheißen wird. Sie müssen also möglichst viele schriftliche Absichtserklärungen und Interessenbekundungen von einflussreichen politischen und wirtschaftlichen Einrichtungen sammeln.

Die Absichtserklärungen werden vom Koordinator mit dem Förderantrag eingereicht. Die Schreiben sollen inhaltlich den Umfang und die Art der Projektbeteiligung der Partner beschreiben.

 

Der letter of intent ist vom Unterstützungsschreiben, sog. <<letters of support> zu unterscheiden.

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