Kostenplan

= Auflistung der zuschussfähigen Personal-, Sach- und Verwaltungskosten, die zur Projektrealisierung notwendig sind

Die Erstellung eines aussagekräftigen Kostenplans ist Grundlage zur Ermittlung der förderfähigen Kosten und somit Grundvoraussetzung einer jeden EU-Fördermittelbeantragung.

Der Kostenplan besteht im Wesentlichen aus:

  • Personalkosten
    (Kosten für Projektmanagement- und Netzwerkmanagement, (wissenschaftliche) Begleitung, Übersetzer, extern hinzugezogene IT-Fachleute, in "Mann-Tagen" gerechnet)
  • Verbrauchgüter / Ausstattung
    (Kosten für geringwertige Wirtschaftsgüter, Miete, Pacht, Leasingraten, AfA, Ausstattungsgegenstände, Verbrauchsmaterialien in projektbezogenem Rahmen)
  • Verwaltungskosten
    (Kosten für Versicherungen, Internet-, Post-, Telefon- und Faxgebühren, Computersoftware, Druck)

Bei der Aufstellung des Kostenplans dürfen nur zuwendungsfähige Posten erscheinen. Die Kosten müssen verhältnismäßig kalkuliert sein.

Kosten der Kooperationspartnersuche, der Projektentwicklung, Investitionskosten für Grundstücke, Anmeldung von Patent-, Marken-, Gebrauchsmusterrechten, Kredite, Anleihen und vom Projekt unabhängige, laufende Verwaltungskosten sind nicht zuwendungsfähig.

 

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