| Kostenplan = Auflistung der zuschussfähigen Personal-, Sach- und Verwaltungskosten, die zur Projektrealisierung notwendig sind Die Erstellung eines aussagekräftigen Kostenplans ist Grundlage zur Ermittlung der förderfähigen Kosten und somit Grundvoraussetzung einer jeden EU-Fördermittelbeantragung. Der Kostenplan besteht im Wesentlichen aus:
Bei der Aufstellung des Kostenplans dürfen nur zuwendungsfähige Posten erscheinen. Die Kosten müssen verhältnismäßig kalkuliert sein. Kosten der Kooperationspartnersuche, der Projektentwicklung, Investitionskosten für Grundstücke, Anmeldung von Patent-, Marken-, Gebrauchsmusterrechten, Kredite, Anleihen und vom Projekt unabhängige, laufende Verwaltungskosten sind nicht zuwendungsfähig.
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