K o n s o r t e ,  K o n s o r t i u m

= selbständiger Dritter, der aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung fachlich und finanziell an einem (Förder-) Projekt rechtsverbindlich mitwirkt.

Konsorten, auch Konsortialpartner genannt, sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die im Rahmen einer zeitlich begrenzt getroffenen, vertraglichen Vereinbarung fachlich und finanziell an einem gemeinsamen (Förder-) Projekts zusammenarbeiten, ohne ihre (wirtschaftliche) Selbständigkeit zu verlieren. Bei großen, transnational organisierten (Förder-)Projekten, insb. im Forschungs- und Entwicklungsbereich, werden grundsätzlich Konsortialverträge geschlossen. Den Begriff Konsortium kennt man  von Unternehmenszusammenschlüssen innerhalb einer Branche; z. B. bei Banken, Lebensmittel-Discountern, Versicherungsgesellschaften, Reedereien oder in der Baubranche. Im EU-Förderprojektbereich geht es sicherlich weniger um rechtsverbindliche Absprachen innerhalb einer Branche, als mehr um das verbindliche Zusammenarbeiten von Partnern aus unterschiedlichsten Ebenen, Regionen und Standpunkten. Nach Vahlen (Großes Wirtschaftslexikon) stellt ein Konsortium ein Zusammenschluss rechtlich und wirtschaftlich selbständig bleibender Unternehmen zwecks gemeinschaftlicher Abwicklung eines einmaligen Projekts dar. Der Duden (Definition Ref. Duden Universalwb,Mannheim,1989) spricht in gleicher Art von einem Zusammenschluss von Unternehmen zur gemeinsamen Durchführung eines größeren Geschäfts.    



Siehe Abgrenzung zu <Untervertragsnehmer>

| index | neustart | home |

© 1999 -2008 <subventionsberater.de>