K o m i t o l o g i e

= Ausschusswesen der Europäischen Kommission

Gemäß Art. 202 EG Vertrag sind die exekutiven Tätigkeiten wie die Durchführung der Rechtsakte (zum Beispiel Vorschläge für <Aktions> -programme) Aufgabe der Europäischen Kommission. Bei dieser Aufgabe wird die Europäische Kommission nach dem sog. Komitologie-Verfahren (Ratsbeschluss vom 28.06.1999) von einer Vielzahl von Sachverständigen-Ausschüsse unterstützt. Das nicht ganz einfach zu durchschauende Ausschusswesen ist de facto die Summe aller wissenschaftlichen Experten, die der Europäischen Kommission bei ihrer Meinungs- und Entscheidungsfindung zu Rate ziehen muss. Die von den Experten erstellten "wissenschaftlichen Entscheidungshilfen" und Gutachten dienen ganz gewiss nicht nur als Diskussionsforum im Sinne einer Konsensbildung mit den Nationalstaaten und der Europäischen Kommission vor der Annahme von Aktionsprogrammen oder konkreten Durchführungsvorschriften, sondern sind die eigentliche Grundlage und rechtliche Absicherung für ursprünglichste politische Entscheidungen. Je nach politischer Wichtigkeit und Tragweite der Entscheidung werden beratende, verwaltende oder regelnde Ausschüsse gebildet oder gar einzelne Sachverständige mit Untersuchungen oder Analysen beauftragt. Der Rat kann wählen, welche Art von Ausschuss er einsetzt und entscheidet sich meist für das Verfahren des Regelungsausschusses, der Maßnahmen der Kommission aufheben und von Neuem an den Rat verweisen kann, weil auf diese Weise eine nicht zu unterschätzende Einflussnahme auf das Exekutivorgan „Europäische Kommission“ möglich ist.

Folgende Ausschusstypen können gebildet werden:

  • Beratender Ausschuss: Beratende Ausschüsse werden meist gebildet, wenn es sich um Durchführungsmaßnahmen von geringer politischer Tragweite handelt. Der beratende Ausschuss erarbeitet eine Stellungnahme, die er der Europäischen Kommission höflichst zur Kenntnisnahme und Berücksichtigung vorlegt.

  • Verwaltungsausschuss: Das Verwaltungsausschussverfahren wird vor allem bei Durchführungsmaßnahmen der Fischereipolitik, der Agrarpolitik sowie wichtiger Gemeinschaftsprogramme angewandt. Die Europäische Kommission ist in diesem Falle verpflichtet, ihre Vorschläge für Durchführungsmaßnahmen dem Verwaltungsausschuss vorzulegen. Gibt dieser keine - mit qualifizierter Mehrheit beschlossene - Stellungnahme ab, so muss die Europäische Kommission dem Rat dies weiterleiten, der wiederum mit qualifizierter Mehrheit innerhalb einer vorgegebenen Frist einen anderslautenden Beschluss fassen kann.

  • Regelungsausschuss: Das regelausschussverfahren wird vor allem im Bereich öffentliche Gesundheit / Sicherheit, Umwelt-, Natur- und Tierschutz angewandt. Nur wenn der Regelungssausschuss mit qualifizierter Mehrheit der Vertreter der Nationalstaaten eine positive Stellungnahme abgibt, kann die Europäische Kommission die Durchführungsmaßnahmen erlassen. Eine anderslautende Stellungnahme ist als keine Stellungnahme anzusehen. Der Kommissionsvorschlag wird dann an den Rat verwiesen, der mit qualifizierter Mehrheit den Vorschlag ablehnt oder ihm zustimmt.
    Allein der Regelungsausschuss ist folglich in der Lage, der Europäischen Kommission die Möglichkeit zu nehmen, selbst Durchführungsmaßnahmen zu erlassen.

Die Besetzung der Ausschüsse sowie die von Ihnen erarbeiteten, weitergeleiteten Dokumente werden im Amtsblatt der EG veröffentlicht.

Beispiel-Dokumente zur Veranschaulichung:

Eine Übersicht über die vom Rat vorgenommenen Ernennungen (April und Mai 2000) im Sozialbereich wurde am 24.06.2000 im Amtsblatt der EG <C 175/04> veröffentlicht.
Eine Übersicht über die vom Rat vorgenommenen Ernennungen (Juli, August und September 2001) im Sozialbereich wurde am 12.10.2001 im Amtsblatt der EG <
C 286/01> veröffentlicht.
Am 27.06.2000 wurde der Beschluss der Kommission vom 19. Juni 2000 über die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in den von ihr eingesetzten Ausschüssen und Sachverständigengruppen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1600) im Amtsblatt der EG <
L 154/ 34> veröffentlicht.

Die Europäische Kommission bemüht sich, dem Bürger einen besseren Zugriff auf (nicht vertrauliche) Ausschussdokumente zu ermöglichen. In der <Pre-Lex> Datenbank können die Bürger anhand der Recherche der Konsultationspapiere des EU-Rechtssetzungsverfahrens die Vorbereitung von Rechtsakten verfolgen. Leider wird die Datenbank zu spät aktualisiert. Erfahrungsgemäß sind KOM-Dokumente erst Wochen nach Vorlage in der Pre-Lex abrufbar. Die Pre-Lex versucht Aufschluss darüber zu geben, wie die Vorschläge und Mitteilungen der Europäischen Kommission von ihrer Übermittlung an den Rat / das Europäische Parlament bis zu ihrer Annahme oder Ablehnung durch den Rat bzw. ihrer Annahme durch das Europäische Parlament behandelt worden sind. Vermerkt sind auch die von der Europäischen Kommission zurückgezogenen Vorschläge. Die deutschsprachige Selbstdarstellung der Europäischen Kommission ist vertreten unter   http://ec.europa.eu/index_de.htm  

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