| K o m i t o l o
g i e = Ausschusswesen der Europäischen Kommission Gemäß Art. 202 EG Vertrag sind die exekutiven Tätigkeiten wie die Durchführung der Rechtsakte (zum Beispiel Vorschläge für <Aktions> -programme) Aufgabe der Europäischen Kommission. Bei dieser Aufgabe wird die Europäische Kommission nach dem sog. Komitologie-Verfahren (Ratsbeschluss vom 28.06.1999) von einer Vielzahl von Sachverständigen-Ausschüsse unterstützt. Das nicht ganz einfach zu durchschauende Ausschusswesen ist de facto die Summe aller wissenschaftlichen Experten, die der Europäischen Kommission bei ihrer Meinungs- und Entscheidungsfindung zu Rate ziehen muss. Die von den Experten erstellten "wissenschaftlichen Entscheidungshilfen" und Gutachten dienen ganz gewiss nicht nur als Diskussionsforum im Sinne einer Konsensbildung mit den Nationalstaaten und der Europäischen Kommission vor der Annahme von Aktionsprogrammen oder konkreten Durchführungsvorschriften, sondern sind die eigentliche Grundlage und rechtliche Absicherung für ursprünglichste politische Entscheidungen. Je nach politischer Wichtigkeit und Tragweite der Entscheidung werden beratende, verwaltende oder regelnde Ausschüsse gebildet oder gar einzelne Sachverständige mit Untersuchungen oder Analysen beauftragt. Der Rat kann wählen, welche Art von Ausschuss er einsetzt und entscheidet sich meist für das Verfahren des Regelungsausschusses, der Maßnahmen der Kommission aufheben und von Neuem an den Rat verweisen kann, weil auf diese Weise eine nicht zu unterschätzende Einflussnahme auf das Exekutivorgan „Europäische Kommission“ möglich ist. Folgende Ausschusstypen können gebildet werden:
Die Besetzung der Ausschüsse sowie die von Ihnen erarbeiteten, weitergeleiteten Dokumente werden im Amtsblatt der EG veröffentlicht. Beispiel-Dokumente zur Veranschaulichung: Eine Übersicht über die
vom Rat vorgenommenen Ernennungen (April und Mai 2000) im
Sozialbereich wurde am 24.06.2000 im Amtsblatt der EG
<C 175/04> veröffentlicht. Die Europäische Kommission bemüht sich, dem Bürger einen besseren Zugriff auf (nicht vertrauliche) Ausschussdokumente zu ermöglichen. In der <Pre-Lex> Datenbank können die Bürger anhand der Recherche der Konsultationspapiere des EU-Rechtssetzungsverfahrens die Vorbereitung von Rechtsakten verfolgen. Leider wird die Datenbank zu spät aktualisiert. Erfahrungsgemäß sind KOM-Dokumente erst Wochen nach Vorlage in der Pre-Lex abrufbar. Die Pre-Lex versucht Aufschluss darüber zu geben, wie die Vorschläge und Mitteilungen der Europäischen Kommission von ihrer Übermittlung an den Rat / das Europäische Parlament bis zu ihrer Annahme oder Ablehnung durch den Rat bzw. ihrer Annahme durch das Europäische Parlament behandelt worden sind. Vermerkt sind auch die von der Europäischen Kommission zurückgezogenen Vorschläge. Die deutschsprachige Selbstdarstellung der Europäischen Kommission ist vertreten unter http://ec.europa.eu/index_de.htm |
© 1999 -2008 <subventionsberater.de>