| K o f i n a n z
i e r u n g = Mitfinanzierung, Fehlbetragsfinanzierung, prozentualer Zuschuss auf die förderfähigen Projektkosten Die Mitfinanzierung, Fehlbetragsfinanzierung bzw. der prozentuale Zuschuss auf die förderfähigen Projektkosten im Rahmen von Förderprogrammen bezeichnet man als Kofinanzierung. Bei der Projektfinanzierung im Rahmen von EU-Förderprogrammen handelt es sich, mit wenigen Ausnahmen (z.B. LIFE Natur, SYNERGY, Begleitmaßnahmen) um Kofinanzierungen. Die Kofinanzierung erfolgt einzelfallbezogen in Form von prozentualen, einmaligen Zuschüssen auf die förderfähigen Projektkosten. Dabei ist in dem jeweiligen <Aktions> -programm sowie dem <Aufruftext> ausdrücklich geregelt, wie hoch die maximale Bezuschussung sein darf. EU- Programmspezifisch sind Kofinanzierungshöchstgrenzen festgesetzt, die bei 30 % bis 80 % der förderfähigen Kosten liegen. Ein Eigenanteil als Mitfinanzierung kann zwingend vorgeschrieben sein. Die Eigenmitfinanzierung reicht dem Zuschussgeber meist nicht aus. Im Rahmen von EU-Förderprogrammen wird zudem eine Mitfinanzierungszusage von nationalen Dritt-Geberstellen (Bund oder Land) als zusätzliche Absicherung und Kontrolle gefordert, da die nationalen oder regionalen Behörden „vor Ort“ besser die Erforderlichkeit, Geeignetheit und Effektivität eines Projekts einschätzen können. Gerade bei EU-Förderprogrammen, die große, transnationale, komplexe, langjährige Projekte vorantreiben, werden nicht nur Mindestkofinanzierungssummen festgelegt, um eine gewisse Größenordnung zu gewährleisten, sondern auch die verbindliche Bundes- oder Landesmitfinanzierung gefordert. Ausnahmen von der auf europäischer und nationaler Ebene üblichen "Großprojektbezuschussung" sind z.B. Mikroprojektförderungen im Rahmen der regional und <kommunal verwalteten Strukturförderung>. Beispiel:
Generell wird aus eher buchhalterischen Gründen immer wieder empfohlen " Ihr Vorhaben sollte auch ohne das "EU-Geld" realisierbar sein." In dem Artikel "Brüssel zahlt heute
nicht" von Petra Pinzler in DIE ZEIT vom 16.09.2004 (Zitatanfang) ...." Mal ist die Kasse geschlossen. Mal hat der Mitarbeiter den Job gewechselt. Dann wird angeblich die Abteilung aufgelöst. Oder es sind gerade Ferien. Begründungen gibt es immer. Nur was für welche. Beate Hausmann, Geschäftsführerin der Internet- Bildungsfirma Ed-Lab, gerärt in Wut und ist kaum zu stoppen, wenn sie über ihre Erfahrungen mir der EU-Kommission berichtet. Ihr vernichtendes Fazit: Würden wir so arbeiten, hätten wir längst keine Kunden mehr. Die überzeugende Begründung dafür: "Die zahlen einfach nicht." Längst liegt die dritte Mahnung des Unternehmens aus Mecklenburg- Vorpommern, das 17 Mitarbeiter beschäftigt, in Brüssel. Nur weil die Mutterfirma ihrer Tochter bei Finanznöten aushilft und deshalb auch für das 1,8 Mio EURO teure EU-Projekt bürgt, überlebte Ed-Lab die Zusammenarbeit mit der Kommission bislang unbeschadet. Der Partner in Wales musste hingegen ...." (Zitatende) Die Europäische Kommission hat sich selbst verpflichtet, die bewilligten Mittel innerhalb von 60 Tagen an die Antragsteller auszubezahlen. Wenn diese 60-Tage-Frist nicht eingehalten wird, kann der Antragsteller für die ausstehenden Zahlungen Verzugszinsen verlangen. Eine Zwischenfinanzierung muss unabhängig davon trotz allem bewerkstelligt werden. |
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