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a i n s t r e a m i n g = (Projekt-) Maßnahmen zur Förderung des Machtausgleichs bzw. der Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen Unter Gender Mainstreaming versteht man alle Bemühungen, in Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Gesellschaft, Forschung sowie Lehre einen Machtausgleich zwischen Männern und Frauen zu erreichen. Demnach sollten idealerweise genauso viele Frauen wie Männer in Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Gesellschaft, Forschung und Lehre aktiv mitwirken. Ansonsten sollte zumindest auf Interessenausgleich geachtet werden. Die Frauenbewegung hat insbesondere durch die 4. Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen 1995, dem Vertrag von Amsterdam 1999 und die EU-Aktionsprogramme zur Förderung der Chancengleichheit bei Männern und Frauen bewirkt, dass heute das Gender Mainstreaming als Querschnittsziel bei der Bewertung, Auswahl, Planung und Durchführung von Förderprojekten zu beachten ist. So wird schon bei der Einreichung von Projektvorschlägen darauf geachtet, inwieweit die Interessen der Frauen (oder Männer) vertreten sind. Die Beachtung des "Frauenanteils" gehört nicht selten zum Kriterienkatalog, nach dem eingereichte Vorschläge bewertet werden. Bei Beschäftigungsförderungsprojekten muss ein stimmberechtigtes Mitglied des Begleitausschusses eine Frauenvertreterin sein wie z.B. die Vorsitzende eines Frauenverbandes oder je nach Projektausstrahlung die städtische, regionale oder Landes-Frauenbeauftragte. |
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