| E u r o p ä i s
c h e . D i m e n s i o n = vgl. Europäischer Mehrwert; Europäisches Interesse; Gemeinschaftsinteresse Eine meist entscheidende Frage, ob Ihr Vorhaben durch die EU gefördert werden kann, ist die Frage nach der "Europäischen Dimension". Bei den allermeisten EU-Förderprogrammen ist die Europäische Dimension Ihres Projekts wesentliches Vergabekriterium. Im Rahmen von EU-Förderprogrammen können nur Maßnahmen und Projekte gefördert werden, deren Zweck und Ergebnis über den rein nationalen Nutzen hinausgehen, denn nur in diesem Fall kann eine Regelungs- bzw. Förderkompetenz der Europäischen Union begründet werden. Über das nationale Interesse geht eine Projektdurchführung hinaus, wenn z.B. die Projektpartner aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten stammen, die zu lösende Problemlage europaweit vorliegt oder eine Maßnahme nur auf international-grenzüberschreitendem Niveau durchführbar ist. Bei den allermeisten EU-Förderprogrammen ist deswegen die Europäische Dimension Ihres Projekts wesentliches Förderkriterium. Der Begriff Europäische Dimension gehört zum klassischen EU-Förderprogramm-Jargon; ist aber nicht ausdrücklich definiert. Eine Umschreibung ist möglich durch ein "gemeinschaftliches, also europäisches Interesse"
Ihr Projekt weist eine Europäische Dimension auf, wenn durch die Projektrealisierung ein Zugewinn für ganz Europa entsteht und dies bei Antragseinreichung plausibel dargelegt werden kann. Außerdem sollte mit Ihrem Vorhaben ein Gut geschützt sein, das europaweit bedroht ist bzw. ein europaweit vorhandenes Problem gemildert werden soll und die Lösung auf europäischer Ebene erforderlich und geboten ist - nur dann hat die Europäische Kommission Förderkompetenz. So können Sie versuchen, Ihr Vorhaben einem bestimmten Politikbereich zuzuordnen und die Kompetenz der EU in diesem Bereich einzuordnen. Hohe Regelungskompetenz hat die Europäische Kommission in den Bereichen
In die nationale Kompetenz der einzelnen Mitgliedstaaten fallen unter anderem Fragen der ...
Bei hoher
EU-Regelungskompetenz ist die Wahrscheinlichkeit der
EU-Subventionsgebungskompetenz entsprechend hoch. In aller
Regel hat die EU hohe Regelungskompetenz zum Beispiel
bei: Fischerei, Umweltschutz, Marktordnungen,
Landwirtschaft, Atomenergie, Seuchenbekämpfung,
transeuropäischer Verkehr, Zusammenarbeit bei der
Bekämpfung Organisierter Kriminalität, Sicherheit und
Qualität des WWW, etc.
In der Regel besteht geteilte Kompetenz mit den
Mitgliedsstaaten bei : Arbeitsbedingungen, Energie,
Gleichberechtigung, Regionalförderung, Mobilität im
einzelstaatlichen Bereich, etc.
Es sollte also klar zum
Ausdruck kommen, dass es sich um ein Projekt handelt, das
über die nationalen (regionalen) Interessen hinaus geht
und darum auf europäischer Ebene durchgeführt werden
sollte. Lesen Sie dazu <Subsidiaritätsgrundsatz> |
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