E u r o p ä i s c h e . D i m e n s i o n

= vgl. Europäischer Mehrwert;  Europäisches Interesse; Gemeinschaftsinteresse  

Eine meist entscheidende Frage, ob Ihr Vorhaben durch die EU gefördert werden kann, ist die Frage nach der "Europäischen Dimension". Bei den allermeisten EU-Förderprogrammen ist die Europäische Dimension Ihres Projekts wesentliches Vergabekriterium. Im Rahmen von EU-Förderprogrammen können nur Maßnahmen und Projekte gefördert werden, deren Zweck und Ergebnis über den rein nationalen Nutzen hinausgehen, denn nur in diesem Fall kann eine Regelungs- bzw. Förderkompetenz der Europäischen Union begründet werden. Über das nationale Interesse geht eine Projektdurchführung hinaus, wenn z.B. die Projektpartner aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten stammen, die zu lösende Problemlage europaweit vorliegt oder eine Maßnahme nur auf international-grenzüberschreitendem Niveau durchführbar ist. Bei den allermeisten EU-Förderprogrammen ist deswegen die Europäische Dimension Ihres Projekts wesentliches Förderkriterium.

Der Begriff Europäische Dimension gehört zum klassischen EU-Förderprogramm-Jargon; ist aber nicht ausdrücklich definiert. Eine Umschreibung ist möglich durch ein "gemeinschaftliches, also europäisches Interesse"

Beispiel:

Wenn die freiwillige Feuerwehr von Entenhausen sich mit dem örtlichen Pfadfinder Club zu einer "Waldputze" trifft und dabei die Renaturierung des in den 30er Jahren künstlich begradigten Bachlaufes in der Gemeinde realisieren will, so ist das ein wichtiger, direkter Beitrag zum Umweltschutz, jedoch in vielfältiger Hinsicht kein Projekt mit Europäischer Dimension.

Anders wäre es, wenn die international agierende Stiftung XY zur Förderung nachhaltiger Entwicklung mit Verwaltungssitz in Gänseburg grenzüberschreitend mit einer Partnerorganisation in Kooperation mit 30 regionalen Naturschutzbehörden eine Konferenz zur Lage der Flüsse in der Hauptstadt organisiert und die Ergebnisse dieser Tagung zusammenfasst, analysiert und der Fachöffentlichkeit in anderen EU-Mitgliedsstaaten zur Verfügung stellt.  Eine solche Veranstaltung könnte theoretisch ein EU-Projekt sein. Der Bachlauf in Entenhausen bleibt jedoch so gerade wie zuvor.

Ihr Projekt weist eine Europäische Dimension auf, wenn durch die Projektrealisierung ein Zugewinn für ganz Europa entsteht und dies bei Antragseinreichung plausibel dargelegt werden kann. Außerdem sollte mit Ihrem Vorhaben ein Gut geschützt sein, das europaweit bedroht ist bzw. ein europaweit vorhandenes Problem gemildert werden soll und die Lösung auf europäischer Ebene erforderlich und geboten ist - nur dann hat die Europäische Kommission Förderkompetenz. So können Sie versuchen, Ihr Vorhaben einem bestimmten Politikbereich zuzuordnen und die Kompetenz der EU in diesem Bereich einzuordnen.

Hohe Regelungskompetenz  hat die Europäische Kommission in den Bereichen

  • Fischerei

  • Umweltschutz i.w.S.

  • Marktordnungen

  • Landwirtschaft

  • Atomenergie

  • Seuchenbekämpfung

  • transeuropäischer Verkehr

  • Zusammenarbeit bei der Bekämpfung organisierter Kriminalität in Europa

  • Sicherheit, Entwicklung und Qualität des Internet


Geteilte Regelungskompetenz mit den Mitgliedsstaaten hat die Europäische Kommission bei:

  • Arbeitsbedingungen

  • Beschäftigungsförderung

  • Energie

  • Gleichberechtigung von Mann und Frau

  • Regionalförderung

  • transnationale Kulturförderung

  • Soziale Sicherheit

  • Mobilität im einzelstaatlichen Bereich

In die nationale Kompetenz der einzelnen Mitgliedstaaten fallen unter anderem Fragen der ...

  • Bürgerrechte

  • Nationale Verbrechensbekämpfung

  • Wohnungsbau

  • Bildung, Erziehung und Sport

  • nationale und regionale Kulturförderung

  • nationale öffentliche Sicherheit und Ordnung

  • Existenzgründungshilfen


Stellen Sie sich abschießend die Frage, warum Ihr Vorhaben nicht durch regionale / nationale Geldgeber "vor Ort" gefördert werden sollte ? 

Bei hoher EU-Regelungskompetenz ist die Wahrscheinlichkeit der EU-Subventionsgebungskompetenz entsprechend hoch. In aller Regel hat die EU hohe Regelungskompetenz zum Beispiel bei: Fischerei, Umweltschutz, Marktordnungen, Landwirtschaft, Atomenergie, Seuchenbekämpfung, transeuropäischer Verkehr, Zusammenarbeit bei der Bekämpfung Organisierter Kriminalität, Sicherheit und Qualität des WWW, etc. In der Regel besteht geteilte Kompetenz mit den Mitgliedsstaaten bei : Arbeitsbedingungen, Energie, Gleichberechtigung, Regionalförderung, Mobilität im einzelstaatlichen Bereich, etc.
In die nationale Kompetenz fallen in der Regel Fragen der Bürgerrechte, Nationale Verbrechensbekämpfung, Wohnungsbau, Erziehung oder die regionale Kultur.

Es sollte also klar zum Ausdruck kommen, dass es sich um ein Projekt handelt, das über die nationalen (regionalen) Interessen hinaus geht und darum auf europäischer Ebene durchgeführt werden sollte.
Lt. vieler Förderrichtlinien ist die Europäische Dimension zwar erfüllt, wenn die Antragsteller aus drei verschiedenen Staaten stammen, jedoch werden von den Antragsstellen Projekte mit Partnern aus vielen verschiedenen Ländern bevorzugt. Unter den Partnern werden dabei nicht nur die EU-Mitgliedsstaaten untereinander gern gesehen, sondern ganz besonders die zukünftigen Beitrittsländer oder beteiligungsfähige Drittländer (für die es gesonderte Beteiligungsreggelungen gibt). Bei vielen Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen (insb. im F und E- und Kulturbereich) sind intern erwartete 5 - 10 Partner keine Seltenheit.

Lesen Sie dazu <Subsidiaritätsgrundsatz>

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