| G e n e r a
l d i r e k t i o n
= einzelne Ministerien der Europäische Kommission Die Europäische Kommission mit Sitz in Brüssel besteht aus einem Kollegium von 20 Kommissaren (einschließlich dem Kommissionspräsidenten). Sie wird für 5 Jahre Amtszeit von den EU-Mitgliedstaaten ernannt. Die Kommissare sind unabhängig von den nationalen Regierungen. Sie besteht aus 23 Generaldirektionen sowie verschiedene angegliederte Dienste. Die einzelne Generaldirektion ist mit einem Ministerium auf Bundesebene vergleichbar. Einen aktuellen Überblick über die einzelnen Ressorts der Europäischen Kommission erhalten Sie auf der Einstiegsseite zu den <Generaldirektionen> auf dem Europaserver. Inzwischen haben alle Generaldirektionen eigene Internetseiten, die u.a. aufweisen
Folgende Generaldirektionen verwalten EU-Förderprogramme (Anzahl): Amt für
humanitäre Hilfe - ECHO (1) Weitere Informationen erhalten Sie unter der URL http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgc/aides/dgs_prg_de.htm |
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