G e n e r a l d i r e k t i o n

= einzelne Ministerien der Europäische Kommission

Die Europäische Kommission mit Sitz in Brüssel besteht aus einem Kollegium von 20 Kommissaren (einschließlich dem Kommissionspräsidenten). Sie wird für 5 Jahre Amtszeit von den EU-Mitgliedstaaten ernannt. Die Kommissare sind unabhängig von den nationalen Regierungen. Sie besteht aus 23 Generaldirektionen sowie verschiedene angegliederte Dienste. Die einzelne Generaldirektion ist mit einem Ministerium auf Bundesebene vergleichbar.

Einen aktuellen Überblick über die einzelnen Ressorts der Europäischen Kommission erhalten Sie auf der Einstiegsseite zu den <Generaldirektionen> auf dem Europaserver. Inzwischen haben alle Generaldirektionen eigene Internetseiten, die u.a. aufweisen

  • Organigramme
  • Informationen zu den von der DG verwalteten Förderprogrammen
  • Listen von Projektbeispielen
  • Antragsunterlagen aktueller Aufrufe (Rechtsgrundlage, Ausschreibungstext, Antragsformular, Leitfaden für Antragsteller, etc.)

Folgende Generaldirektionen verwalten EU-Förderprogramme (Anzahl):

Amt für humanitäre Hilfe - ECHO (1)
Generalsekretariat (2)
Außenbeziehungen (11)
Gesundheit und Verbraucherschutz (6)
Beschäftigung und Soziales (20)
Handel (1)
Bildung und Kultur (10)
Informationsgesellschaft (2)
Energie und Verkehr (11)
Justiz und Inneres (8)
Erweiterung (2)
Landwirtschaft (43)
Eurostat (1)
Regionalpolitik (7)
Fischerei (2)
Umwelt (5)
Forschung (8)
Unternehmen (14)
Wirtschaft und Finanzen (1)

Weitere Informationen erhalten Sie unter der URL http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgc/aides/dgs_prg_de.htm

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