D i s s e m i n a t i o n s v e r p f l i c h t u n g

= Pflicht der (EU) Zuschussnehmer, die (Förder) Projektergebnisse der (Fach) Öffentlichkeit zugänglich machen / zu verbreiten / zu streuen

Die EU-Zuschussempfänger werden mehr oder weniger streng dazu angehalten, das innovative Förderprojekt als nachahmungswertes, "gutes Beispiel" möglichst vielen Fachinteressierten zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung wird als sog. Disseminationspflicht bezeichnet. Schon bei der Einreichung der Projektvorschläge wird darauf geachtet, dass der Antragsteller in das Vorhaben auch die nachfolgende Verbreitung der Projektergebnisse eingeplant hat.  Die Verbreitung kann durch die geplante Internet-Präsentation, den Druck einer Broschüre oder eines Flyers, ein Artikel in eigenen (Vereinszeitschrift, Verbandsnachrichten) oder externen Medien (Fachzeitschriften, virtuelle Kompetenzzentren) oder  durch die Organisation von Informationsveranstaltungen angekündigt / versprochen werden. Die Vorlage eines Konzepts zur mittel- und langfristigen Verbreitung und kommerziellen Verwertung der Projektergebnisse gehört zu den wesentlichen Vergabekriterien, die der von der Europäische Kommission gerufene Expertenausschuss abprüft.

So besagt das Arbeitsprogramm des EU-Förderprogramms <E-CONTENT> u.a. ...

"Die Ergebnisse des Projekts und anderer Aktivitäten, die im Rahmen des Programms eContent kofinanziert werden, sollten auf breiter Basis bekannt gemacht werden, damit sie nicht nur den Projektpartnern zugute kommen. Zum Ende des Programms müssen die Ergebnisse daher aktiv verbreitet werden ..."

Im Zusammenhang mit der Disseminationsverpflichtung sind auch auch die Publizitätsvorschriften der Europäischen Kommission bezüglich der Offenlegung der EU-Förderung zu nennen. Die Europäische Kommission will als "Förderer" genannt sein. Eine EU-Verordnung regelt speziell die „Maßnahmen der Information und Publizität“. Die EU-Zuschussempfänger wie auch die EU-Mittelverwalter müssen bei allen Publikationen und öffentlichen Veranstaltungen die "EU-Flagge hissen" und kräftig Werbung für Europa machen.

So heißt es in den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum EU-Umweltprogramm <LIFE III>  (2000-2004) ausdrücklich ...

"Der Fördernehmer und die Partner sind verpflichtet, in sämtlichen Unterlagen und auf sämtlichen Informationsträgern, die im Rahmen des Projekts produziert werden, insb. in Büchern, Broschüren, Pressemitteilungen, auf Videokassetten, Software, usw. auf die Unterstützung durch die Gemeinschaft hinzuweisen..." oder weiter "Der Fördernehmer und die Partner sind verpflichtet, an strategischen Stellen am Standort des Projekts Informationstafeln mit einer Projektbeschreibung dauerhaft aufzustellen, die für die Öffentlichkeit zugänglich und gut sichtbar sind..."

oder im ... im Leitfaden für Antragssteller für Maßnahmen für Studien und Analysen über die soziale Lage, Demographie und Familie der Haushaltslinie B3 - 4102

"Der Zuschuss wird unter der Voraussetzung gewährt, dass in allen der Öffentlichkeit zugänglichen Unterlagen, die sich auf das Projekt beziehen, auf die Förderung durch die Europäische Kommission hingewiesen wird; dass Exemplare der Europäischen Kommission übermittelt werden und dass ihr Zuschuss im Jahresbericht der Organisation erwähnt wird."

 

Die Ergebnisverbreitungspflicht wird nach Erhalt des Bewilligungsbescheids mehr oder weniger effektiv erfüllt. Effektiv ist die Entwicklung einer mehrsprachigen Homepage während oder nach der Durchführungsphase, auf der die gemeinsam erarbeiteten, neuen Verfahren, Praktiken, Methoden und Konzepte für alle Interessierten der Branche abrufbar sind; also nicht nur für die Projektpartner. Ehrlich wäre es, wenn die gesamte Projektdokumentation (Projektskizze, Analysephasenbereicht, Zwischenbericht, Endbericht) in den relevanten Medien veröffentlicht werden würde.

Der Steuerzahler, der Journalist, die Fachbuchautorin und Studentin wollen wissen, ob ...

  • die durch das Projekt abgedeckte Zielsetzung des (politischen) EU-Förderprogramms erreicht wurde

  • welches die tatsächlich geförderten Maßnahmen sind

  • ob Zuschusshöhe zum den man-power-Einsatz einigermaßen im Verhältnis stehen

  • welche Methoden der Bewertung zum Einsatz kamen

  • die Projektdurchführung tatsächlich die versprochene Zielsetzung erreicht hat

 

Beispiele für Disseminationen finden Sie unter EU- geförderte <Projekte> im Internet auf unseren Seiten.

 

kritische Anmerkungen:

Verbreitungspflicht grenzt an Schutz des geistigen Eigentums!

Andererseits müssen die durch das EU-Projekt gewonnenen (Er-) Kenntnisse und Forschungsergebnisse geschützt werden, insoweit es sich um geistige Eigentumsrechte handelt. So sind die EU-Projektpartner zwar verpflichtet, ihren Kooperationspartnern gewisse Zugangsrechte zu ihrem Know-How einzuräumen, jedoch gleichzeitig bemüht, das geschützte eigene Wissen vor dem Zugriff und der Verwertung Unberechtigter zu schützen. Um den Umfang der Geheimhaltung genau zu bestimmen, ist eine grobe Beschreibung der konkreten Bedingungen der Weitergabe/ Nichtweitergabe erforderlich. Auch die Mitarbeiter eines Projekteilnehmers sollten an bestimmte Geheimhaltungsvereinbarungen vertraglich gebunden werden. Dadurch wird vermieden, dass bislang unveröffentlichte Forschungsergebnisse geheim und somit bei Antragstellung „neu“ bleiben. Knallhartes Kommerz- und Konkurrenzdenken der Wirtschaftsteilnehmer kann zu einem ganzen Schlamassel an Klagen und Gegenklagen wegen Urheberrechtsverstößen und dergleichen führen.

 

Konkurrenzdenken herrscht vor !

Viele EU-Projektträger verweigern während und lange nach Ablauf der Projektlaufzeit Einblick in ihre wesentlichen Projektdaten.

Beispiel:

Die Miniwelt Sachsen GmbH wurde 1999 durch den Europäischen Sozialfonds und das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit im Auftakt des Projekts <Miniwelten> gefördert. Auf Nachfrage bestand jedoch kein Interesse, die Projektergebnisse anderen Kommunen mit anderen beschäftigungs- und tourismusfördernden Ideen zugänglich zu machen.

Miniwelt Sachsen GmbH
Geschäftsführer:
Herr Stefan Wetzel
Hartmannsdorf
Tel.: 0 37 22 - 81 66 27, 9 27 41

 

Verbreitungspflicht auch für fehlgeschlagene Pilotprojekte ?

Die Europäische Kommission sowie die nationalen Regierungen zeigen gerne erfolgreiche, gelungene Förder-Projekte. So werden während und nach jeder Förderprogrammlinie Beispiele von "success storiers" publiziert, die den Einsatz der gesamten Programm(umsetzungs)kosten legitimieren sollen. Wo sind jedoch die vielen Pilotprojekte, die nach Einstellung des Mittelflusses im Sande verlaufen. Diese Projekte erscheinen in keiner Presseerklärung oder keiner offiziellen Broschüre. Die Projektträger müssen dem Zuschussgeber einen Zwischen- und Endbericht abliefern, aus dem vor allem hervorgehen muss, inwieweit die Zielsetzungen des Projekts tatsächlich erreicht wurden. Diese Unterlagen sollten öffentlich zugänglich sein. Der Steuerzahler erfährt in den allerwenigsten Fällen, ob die Verwendung der Fördergelder im Einzelfall sinnvoll war. Stattdessen werden über die einzelnen EU-Förderprogramme Hochglanzbroschüren über "Beste Praktiken" und "Erfolgsgeschichten" gedruckt, die den Eindruck vermitteln, die EU-Anschubfinanzierung setzte immer den Grundstein für herausragende, zukünftige Entwicklungen von öffentlichem Interesse.

So kann es laufen! "Mit einem durch eine junge Arbeitsgruppe innerhalb einer höheren Landesbehörde erstelltes, mit allen relevanten Schlagworten gespicktes  Beschäftigungsförderungskonzept sollen Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds abgerufen werden. Hochrangige Politiker loben die Idee, die Verwaltung gibt Pressemitteilungen heraus. Intern könnten dadurch eventuell Stühle gerückt werden. In dieser Phase dürfen auch wir Bürger über das innovative Vorhaben lesen und hören. Es geht jetzt auch darum, eine möglichst breite Akzeptanz für das Projekt zu gewinnen. Nach einer Auftaktveranstaltung wird das Projekt mit den öffentlichen Mitteln durchgeführt. Was ist aber, wenn der versprochene tatsächliche Erfolg letztendlich ausbleibt ? Wenn z.B. die ABM-Teilnehmer nach Beendigung der Maßnahme weiterhin arbeitslos sind ? Dann spricht niemand mehr über das abgeschlossene Innovationsvorhaben. Dann tritt für eine Publikation kein Minister, Staatssekretär, Stiftungsrat, Professor oder Parlamentarier mehr aufs Parkett. Lediglich unsere Steuergelder sind in konzeptionellem Schall und Rauch aufgegangen. Wäre es denn nicht sinnvoll, auch fehlgeschlagene, staatlich geförderte Projekte genauer anzuschauen ? Gerade die Gründe für ein Scheitern sind doch interessant! Aus Fehlern lernt man doch bekanntlich ?

 

Artverwandter Begriff ist <Wissenstransfer>

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