| D i s s e m i n
a t i o n s v e r p f l i c h t u n g = Pflicht der (EU) Zuschussnehmer, die (Förder) Projektergebnisse der (Fach) Öffentlichkeit zugänglich machen / zu verbreiten / zu streuen Die EU-Zuschussempfänger werden mehr oder weniger streng dazu angehalten, das innovative Förderprojekt als nachahmungswertes, "gutes Beispiel" möglichst vielen Fachinteressierten zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung wird als sog. Disseminationspflicht bezeichnet. Schon bei der Einreichung der Projektvorschläge wird darauf geachtet, dass der Antragsteller in das Vorhaben auch die nachfolgende Verbreitung der Projektergebnisse eingeplant hat. Die Verbreitung kann durch die geplante Internet-Präsentation, den Druck einer Broschüre oder eines Flyers, ein Artikel in eigenen (Vereinszeitschrift, Verbandsnachrichten) oder externen Medien (Fachzeitschriften, virtuelle Kompetenzzentren) oder durch die Organisation von Informationsveranstaltungen angekündigt / versprochen werden. Die Vorlage eines Konzepts zur mittel- und langfristigen Verbreitung und kommerziellen Verwertung der Projektergebnisse gehört zu den wesentlichen Vergabekriterien, die der von der Europäische Kommission gerufene Expertenausschuss abprüft. So besagt das Arbeitsprogramm des EU-Förderprogramms <E-CONTENT> u.a. ... "Die Ergebnisse des Projekts und anderer Aktivitäten, die im Rahmen des Programms eContent kofinanziert werden, sollten auf breiter Basis bekannt gemacht werden, damit sie nicht nur den Projektpartnern zugute kommen. Zum Ende des Programms müssen die Ergebnisse daher aktiv verbreitet werden ..." Im Zusammenhang mit der Disseminationsverpflichtung sind auch auch die Publizitätsvorschriften der Europäischen Kommission bezüglich der Offenlegung der EU-Förderung zu nennen. Die Europäische Kommission will als "Förderer" genannt sein. Eine EU-Verordnung regelt speziell die „Maßnahmen der Information und Publizität“. Die EU-Zuschussempfänger wie auch die EU-Mittelverwalter müssen bei allen Publikationen und öffentlichen Veranstaltungen die "EU-Flagge hissen" und kräftig Werbung für Europa machen. So heißt es in den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum EU-Umweltprogramm <LIFE III> (2000-2004) ausdrücklich ... "Der Fördernehmer und die Partner sind verpflichtet, in sämtlichen Unterlagen und auf sämtlichen Informationsträgern, die im Rahmen des Projekts produziert werden, insb. in Büchern, Broschüren, Pressemitteilungen, auf Videokassetten, Software, usw. auf die Unterstützung durch die Gemeinschaft hinzuweisen..." oder weiter "Der Fördernehmer und die Partner sind verpflichtet, an strategischen Stellen am Standort des Projekts Informationstafeln mit einer Projektbeschreibung dauerhaft aufzustellen, die für die Öffentlichkeit zugänglich und gut sichtbar sind..." oder im ... im Leitfaden für Antragssteller für Maßnahmen für Studien und Analysen über die soziale Lage, Demographie und Familie der Haushaltslinie B3 - 4102 "Der Zuschuss wird unter der Voraussetzung gewährt, dass in allen der Öffentlichkeit zugänglichen Unterlagen, die sich auf das Projekt beziehen, auf die Förderung durch die Europäische Kommission hingewiesen wird; dass Exemplare der Europäischen Kommission übermittelt werden und dass ihr Zuschuss im Jahresbericht der Organisation erwähnt wird."
Die Ergebnisverbreitungspflicht wird nach Erhalt des Bewilligungsbescheids mehr oder weniger effektiv erfüllt. Effektiv ist die Entwicklung einer mehrsprachigen Homepage während oder nach der Durchführungsphase, auf der die gemeinsam erarbeiteten, neuen Verfahren, Praktiken, Methoden und Konzepte für alle Interessierten der Branche abrufbar sind; also nicht nur für die Projektpartner. Ehrlich wäre es, wenn die gesamte Projektdokumentation (Projektskizze, Analysephasenbereicht, Zwischenbericht, Endbericht) in den relevanten Medien veröffentlicht werden würde. Der Steuerzahler, der Journalist, die Fachbuchautorin und Studentin wollen wissen, ob ...
Beispiele für Disseminationen finden Sie unter EU- geförderte <Projekte> im Internet auf unseren Seiten.
kritische Anmerkungen: Verbreitungspflicht grenzt an Schutz des geistigen Eigentums! Andererseits müssen die durch das EU-Projekt gewonnenen (Er-) Kenntnisse und Forschungsergebnisse geschützt werden, insoweit es sich um geistige Eigentumsrechte handelt. So sind die EU-Projektpartner zwar verpflichtet, ihren Kooperationspartnern gewisse Zugangsrechte zu ihrem Know-How einzuräumen, jedoch gleichzeitig bemüht, das geschützte eigene Wissen vor dem Zugriff und der Verwertung Unberechtigter zu schützen. Um den Umfang der Geheimhaltung genau zu bestimmen, ist eine grobe Beschreibung der konkreten Bedingungen der Weitergabe/ Nichtweitergabe erforderlich. Auch die Mitarbeiter eines Projekteilnehmers sollten an bestimmte Geheimhaltungsvereinbarungen vertraglich gebunden werden. Dadurch wird vermieden, dass bislang unveröffentlichte Forschungsergebnisse geheim und somit bei Antragstellung „neu“ bleiben. Knallhartes Kommerz- und Konkurrenzdenken der Wirtschaftsteilnehmer kann zu einem ganzen Schlamassel an Klagen und Gegenklagen wegen Urheberrechtsverstößen und dergleichen führen.
Verbreitungspflicht auch für fehlgeschlagene Pilotprojekte ? Die Europäische
Kommission sowie die nationalen Regierungen zeigen gerne erfolgreiche, gelungene
Förder-Projekte. So werden während und nach jeder Förderprogrammlinie
Beispiele von "success storiers" publiziert, die den Einsatz der
gesamten Programm(umsetzungs)kosten legitimieren sollen. Wo sind
jedoch die vielen Pilotprojekte, die nach Einstellung des
Mittelflusses im Sande verlaufen. Diese Projekte erscheinen in keiner
Presseerklärung oder keiner offiziellen Broschüre. Die Projektträger müssen dem
Zuschussgeber einen Zwischen- und Endbericht
abliefern, aus dem vor allem hervorgehen muss, inwieweit die
Zielsetzungen des Projekts tatsächlich erreicht wurden. Diese
Unterlagen sollten öffentlich zugänglich sein.
Der Steuerzahler
erfährt in den allerwenigsten Fällen, ob die Verwendung der
Fördergelder im Einzelfall sinnvoll war. Stattdessen werden über die
einzelnen EU-Förderprogramme Hochglanzbroschüren über "Beste
Praktiken" und "Erfolgsgeschichten" gedruckt, die den Eindruck
vermitteln, die EU-Anschubfinanzierung setzte immer den
Grundstein für herausragende, zukünftige Entwicklungen von
öffentlichem Interesse.
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