B e w i l l i g u n g

Ob und wann Geld von Staat fließt, ist abhängig von der schriftlichen Bewilligung seitens der Antragsstelle. Die Antragstelle im Rahmen von EU-Förderprogrammen ist in aller Regel ein Bundes- oder Landesministerium (bzw. deren offizieller Verwaltungshelfer) oder ein Fachreferat eines europäischen "Ministeriums", also eine Generaldirektionen der Europäischen Kommission.

Die einzelfallbezogene Bewilligung an sich wird jedoch durch ad hoc gebildete Gremien und Ausschüsse ausgesprochen, die unabhängig von der programmverwalteten Stelle sind. Darum kann es vorkommen, dass trotz der positiven Prognose seitens der Antragsstelle / Antrags begleitenden Stelle eine Bewilligung ausbleibt. Auch können von der Europäischen Kommission Projektanträge abgelehnt werden, die von der Nationalen Agentur oder einem Landesministerium als förderungswürdig eingestuft wurden. Einen Anspruch auf Zuschussgewährung gibt es nicht.

Um das Risiko einer Ablehnung zu minimieren können Sie Folgendes beachten:

  • Informieren Sie sich vorab über vergleichbare (geplante) Projekte in Deutschland und Europa
     
  • Ihr Vorhaben sollte mit allen Teilen im Förderrahmen des Landes, Bundes bzw. der Europäischen Union liegen
     
  • Ihr Vorhaben sollte mit allen Teilen der <Richtlinie> entsprechen
     
  • Halten Sie sich an alle in den <Antragsunterlagen> vorgegebenen formellen und materiellen Vorgaben
     
  • Nach der Antragstellung können Sie beim zuständigen Sachbearbeiter der entsprechenden Generaldirektion der Europäischen Kommission bzw. der nationalen Antragstelle den Stand des Auswahlverfahrens höflichst nachfragen

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