B e g l e i t a u s s c h u s s


= europäischer Ausschuss, der die Durchführungsprogramme der Mitgliedstaaten überwacht

Die operationellen Programme, die die Mitgliedstaaten zur Durchführung der Europäischen Förderstrategien erstellen, werden von einem Ausschuss begleitet und überwacht, dem sog. Begleitausschuss. Der Ausschuss muss die endgültige Fassung der nationalen Durchführungsprogramme genehmigen, bevor diese an die Europäische Kommission weitergeleitet werden.

 

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