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A u f r u f
= öffentliche Aufforderung der Europäischen Kommission im Amtsblatt der EG Reihe C, Vorschläge für förderungswürdige Vorhaben einzureichen Im Rahmen der Europäischen <Förderprogramme> erfolgen in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen, die im Amtsblatt der EG Reihe C veröffentlicht werden. Dabei unterscheidet man zwischen offenen und beschränkten Aufrufen.
Der
offene Aufruf richtet sich an
alle natürlichen oder
juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die in den <Antragsberechtigtenkreis>
passen. Im Aufruftext sind dann alle Hinweise
zur Antragstellung. In
aller Regel ist eine URL auf der Website der Europäischen Kommission angegeben, unter der Sie
meist in allen Amtssprachen den Aufruftext, den
Leitfaden für Antragsteller, die Antragsformulare, das
Finanz- und Verwaltungshandbuch, etc. abrufen können. Längst nicht alle Aufrufe zur Einreichung werden im Amtsblatt der EG veröffentlicht. Insbesondere die beschränkten Aufrufe im Rahmen der Haushaltslinien erscheinen lediglich auf den Webseiten der zuständigen Generaldirektion der Europäischen Kommission, obwohl mehrjährige Haushaltlinien als Förderprogramme werden können. Alle Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen müssen jedoch gemäß den geltenden Finanzbestimmungen zumindest auf der Website der Europäischen Kommission veröffentlicht werden. Das Auffinden eines solchen Aufrufs kann eine zeitraubende Angelegenheit, wenn der Suchende sich der angebotenen Suchmaschinen auf dem Europaserver bedient. Wer hingegen direkt bei der zuständigen Generaldirektion mit der Suche einsteigt, wird schnell fündig.
Als "offen" in Form von Aktualität wird ein Aufruf auch dann bezeichnet, wenn die Einreichung von Projektvorschlägen über einen längeren Zeitraum möglich ist.
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