A n t r a g s u n t e r l a g e n

= offizielle, von der mittelvergebenden Stelle konzipierte Unterlagen, mit denen Sie Fördergelder beantragen

Grundsätzlich wird für eine Antragstellung im Rahmen von Förderprogrammen ein speziell, programmbezogenes Informations- und Formularpaket vorgegeben. Die konkreten Antragsformulare sind nur ein kleiner Bestandteil dieses Pakets.

Das Informationspaket informiert z.B. über die allgemeinen, höheren Zielsetzungen des Förderprogramms und gibt Anleitungen für das Ausfüllung der Formulare. Ein Informationspaket besteht in der Regel aus dem <Aktions>programm, das den rechtlichen Rahmen für Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen vorgibt. Diesem Dokument ist die politische Zielsetzung, die Laufzeit des Programms (Förderphase), das Gesamtfördervolumen, die Kofinanzierungsgrenze, die Förderhöchstsumme pro Projekt, die Aktionsbereiche mit deren förderfähigen Maßnahmearten, der Antragstellerkreis u.a. zu entnehmen. Durch teleologische und systematische Auslegung kann man auf verschiedene Prioritäten der Europäischen Kommission schließen. Im Rahmen der oben beschriebenen Rechtsgrundlage erfolgen im Amtsblatt der EG während der Laufzeit des Programms mindestens einmal jährlich (die regional verwaltete EU-Strukturförderung ausgenommen) <Aufrufe> zur Einreichung von Vorschlägen. Im Aufruf werden die Angaben der Rechtsgrundlage konkretisiert. Der Aufruftext enthält konkrete Informationen zur  Antragsfrist, Antragstelle, den förderfähigen Maßnahmen und zur URL, unter der die offiziellen Unterlagen im Netz heruntergeladen werden können. Auf der offiziellen Programm-Website erhalten Sie ein ganzes Paket an Unterlagen, die für Antragsteller wichtig sind. Die Informationspakete sind in der Regel in allen Amtssprachen erhältlich. Die Antragsformulare können grundsätzlich in allen Amtssprachen ausgefüllt werden. Vielfach wird behauptet, dass eine Antragstellung in Englisch oder Französisch die Bearbeitungsfrist verkürzt oder gar die Bewilligungschancen erhöht. Wäre es so - würde dies gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen.

Folgende Dokumente gehören zum Informationspaket ( information package ) für Antragsteller:

  • Rechtsgrundlage, Aktionsplan, Richtlinie
    (legal base; outline; council decision; frame programme; action programme)
  • Aufruf / Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
    (call for proposals)
  • Leitfaden für Antragssteller, Merkblatt
    (user`s guide, vademecum)
  • Antragsformulare
    (application forms)
  • Finanz- und Verwaltungshandbuch, Evaluationshandbuch (falls ein solches existiert)
    (evaluation manual)

 

Beim EU-<Städtepartnerschaftsförderprogramm> bestanden die Antragsunterlagen früher nur aus einem Merkblatt und zweiseitigen Formular für Antragsteller. Auch im Rahmen der nationalen Durchführungsprogramme der EU-Strukturförderung werden teilweise auch einfachere, überschaubare Unterlagen entwickelt, wie z.B. das durch den <Europäischen Sozialfonds> und vom Bund finanzierten Programm <LOS>.

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