A k t e u r e

= die in einem bestimmten Bereich oder einer Branche aktiven juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts

Förderprogrammrichtlinien benennen im Antragsberechtigtenkreis vielfach „Akteure“ einer bestimmten Branche. Mit dem Begriff bezeichnet man die in einem bestimmten Bereich oder Branche aktiven juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Es handelt sich also nicht um die "ehrenamtlich tatkräftig vor Ort aktiven Einzelpersonen", welche die eigentliche Basis-Arbeit leisten.

Beispiel: Antragsberechtigt im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) sind lt. Richtlinien die "lokalen Akteure der Beschäftigungsförderung"; sprich Arbeitsämter, Beschäftigungsförderungsvereine, weiterbildende Unternehmen, Wohlfahrtsverbände und alle möglichen kommerziell tätigen Dienstleister im Weiterbildungs- und Beschäftigungsförderungsbereich.

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