A u s s c h u s s   der  R e g i o n e n   (AdR)

= beratendes Organ der Europäischen Union

Der Ausschuss der Regionen (AdR) ist ein seit 1992 bestehendes beratendes Organ der Europäischen Union, das sich aus 344 Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in Europa zusammensetzt. Aus Deutschland kommen 24 Vertreterinnen und Vertreter, davon vertreten 21 unsere Bundesländer und drei die Kommunen. Der EG Vertrag legt fest, dass der AdR vom Rat, vom Parlament und von der Europäischen Kommission bei der Konzipierung neuer EU-Vorschriften gehört werden muss, wenn diese regionale und lokale Interessen berühren bzw. auf dieser Ebene sich auswirken. Regional- bzw. kommunalrelevant sind z.B. Fragen der Beschäftigungsförderungs-, Bildungs-, Kultur-, Energie-, Sozial-, Umwelt- und Verkehrspolitik.  

!!! Nicht zu verwechseln ist der Ausschuss der Regionen mit dem verbandsmässig organisierten Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE), der sich wirtschaftlich durch die Mitgliedsbeiträge von Kommunen finanziert !!!

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