| N a t i o n
a l e . A g e n t u
r . (NA) = auf nationaler Ebene liegende (Außen) Stelle der Europäischen Kommission, die mit der EU-Förderprogrammdurchführung betraut ist = auch Nationale Koordinierungsstelle oder Nationale Umsetzungsstelle genannt Die Förderprogramme der Europäischen Kommission werden natürlich bei so einem so großen Staatenverbund wie der Europäischen Union nicht allein in Brüssel oder Luxembourg verwaltet. Die nationalen Regierungen können bestimmen, welche Stellen ihrer Meinung nach fachlich, verwaltungstechnisch und personell am ehesten in der Lage ist, bei der Durchführung einzelner Förderprogramme auf nationaler Ebene zu helfen. Die operationelle Einheit zur Durchführung von EU-Förderprogrammen ist also für deutsche Projekte in aller Regel irgendwo in Deutschland. Das Aufgaben- bzw. Kompetenzspektrum der NAs reicht von der Informationsverbreitung / Werbung bis zur Bewilligung einzelner Projekte bei Verwaltung eines eigenen Etats. Diese Stellen übernehmen also vielfach die eigentliche Förderaufgabe in Form der (Vor) Auswahl und Bewilligung einzelner Projekte. Nicht wenige NAs, wie z.B. das BIBB, übernehmen die komplette nationale Programmabwicklung. Beispiele für NAs und sonstige Unterstützungsstellen:
Der EU-Trend zur Externalisierung öffentlicher Aufgaben stärkt die Position privatwirtschaftlich betriebener Einrichtungen, zu Lasten kommunaler, regionaler und nationaler staatlicher Einrichtungen. Lt. den Leitlinien für die Externalisierungspolitik (SEK 1999- 2051/7 vom 14.12.1999) "... entsprechen die von der Kommission im Dezember 1999 eingegangene Verpflichtung, eine Politik für eine kohärente und kontrollierte Externalisierung zu entwickeln, um die Fehlentwicklungen zu beheben, die sich infolge des unzureichend kontrollierten Einsatzes einiger Büros für technische Hilfe (BAT) ergeben hatten, einer vom Europäischen Rechnungshof seit mehreren Jahren in seinen Jahresberichten und Sonderberichten hervorgehobenen Notwendigkeit. Der am 06.12.2001 im Amtsblatt der EG veröffentlichte <Vorschlag> für eine Verordnung des Rates mit dem Statut der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung der Gemeinschaftsprogramme beauftragt werden" soll einen Rechtsrahmen für die Beauftragung von Exekutivagenturen mit der Durchführung und Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen bieten und bildet damit das Kernstück der Externalisierungspolitik der Kommission."
Kritische Anmerkung Interessenkonflikte bei lokalen Anlaufstellen im Rahmen der Strukturförderung 2000-2006 ! An der Umsetzung des Europäischen Sozialfonds, Ziel 3 während 2000 -
2006 in
Baden-Württemberg waren nicht nur das Sozialministerium BW und das
Wirtschaftsministerium BW beteiligt, sondern auch die Industrie- und
Handelskammern (IHKs) und Handwerkskammern (HKs). In deren
großzügigen Räumlichkeiten waren die Büros der sog. lokalen Aktionsgruppen
angesiedelt. Diese Stellen durften eine Vorauswahl über die Zulassung von
eingereichten Vorschlägen für Beschäftigungsförderungsprojekte aus der
Region treffen. Für wirtschaftspolitische Projekte ESF- Ziel 3-
Projekte in Baden-Württemberg sind also die
IHKs und HKs offizielle Stelle
zur Einreichung von vertraulichen Unterlagen über künftige, teils hoch
innovative Vorhaben. Dort kamen die eingereichten
Projektvorschläge auf eine Liste, die an die mittelvergebende Stelle
(WM) und den Ausschussmitgliedern weitergereicht wird. Die Entscheidung
über die Förderungswürdigkeit der eingereichten Projektvorschläge fällt
zwar im Verbund mit einer Hand voll honoriger, lokaler Akteure der
Beschäftigungsförderung anhand verschiedener - aus Sicht der
Projektträger manchmal nicht nachvollziehbaren, ausreichend
transparenten - Kriterien, jedoch ist der Einfluss sowie die
Mitbestimmung der Kammer nicht zu unterschätzen.
Wenn man bedenkt, dass die IHKs
und HKs als regionale Wirtschaftsförderungseinrichtungen zu den
klassischen EU-Projektträgern auch im Bereich ESF Ziel 3 (insbesondere der Aktionslinie "Förderung unternehmerischer Initiative
und des Unternehmergeistes") zählten, so kann man sich hier schon gewisse
Interessenkonflikte vorstellen. Vorsicht ist also die Mutter der Porzellankiste! Mitarbeiter offizieller Informations- und Anlaufstellen sind auch immer Mitarbeiter ihrer Trägerorganisation. Die Gesellschaft <BSH mbH> ist bis zum Jahre 2008 für die komplette Umsetzung des ESF Ziel 3 in Schleswig-Holstein beauftragt. Die an der Investitionsbank Hessen AG angesiedelte Beratungseinheit <ESF Consult Hessen> ist mit der kompletten Umsetzung des ESF Ziel 3 in Hessen betraut. Die Beratung, Antragsbegleitung, Bewilligung, Ausstellung der Zuwendungsbescheide, Auszahlung der Mittel im Rahmen des ESF Ziel 3 in Thüringen sowie die Führung der Verwendungsnachweiskontrolle oblag allein der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freustaats Thüringen mbH (<GFAW>). |
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