K M U .

= Kleine und Mittelgroße Unternehmen

Kleinere und mittlere Unternehmen sind in den Richtlinien staatlicher Förderprogramme immer wieder als gewünschte Antragsteller genannt, da die kleinwirtschaftliche Struktur ein Bollwerk gegen die Inflexibilität der Monopolisierung darstellt, 80 % der Ausbildungsplätze und Arbeitsplätze bietet, etc.. So ist das auch bei der Europäischen Kommission. Die Europäische Kommission hat im Zusammenhang mit der verstärkten Teilnahme von KMUs am 5. Forschungsrahmenprogramm 1998 eine neue KMU-Definition veröffentlicht. Danach sind

mittlere Unternehmen solche mit

  • weniger als 250 Beschäftigte (ohne Saisonarbeiter)
  • Jahresumsatz von höchstens 40 Mio EUR oder einer Jahrebilanzsumme von höchstens 27 Mio EUR
  • die unabhängig sind
    D.h. mind. 75 % der besitzenden-, teilhabenden Unternehmen - gemessen am Kapital oder an den Stimmenanteilen - müssen kleinste, kleine oder mittlere Unternehmen sein. Es gibt nur zwei Ausnahmen:
  1. Öffentliche Beteiligungsgesellschaften, Risikogesellschaften oder Institutionen können mehr als 25 % des Unternehmens besitzen, wenn diese weder einzeln noch zusammen Kontrolle über das Unternehmen haben.
  2. wenn aufgrund der Kapitalstreuung nicht ermittelt werden kann, wer Anteilseigner ist und das Unternehmen eine Erklärung abgibt, daß höchstens 25 % der Anteile in Händen von einem oder mehreren Großunternehmen ist

kleine Unternehmen solche mit

  • weniger als 50 Beschäftigte (ohne Saisonarbeiter)
  • Jahresumsatz von höchstens 7 Mio EUR oder einer Jahrebilanzsumme von höchstens 5 Mio EUR
  • die unabhängig sind (s.o.)

 

spezielle Quellen:

<Mitteilung> der Kommission vom 20.05.03  — Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben

<Berichtigung> der der Mitteilung 2003/C 118/03 der Kommission beigefügten Erläuterung zu den Unternehmenstypen und zur Berechnung ihrer Mitarbeiterzahlen sowie ihrer finanziellen Schwellenwerte

 

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