|
RICHARD
FUCHS
(geb. 1937), Düsseldorf,
verheiratet mit der Journalistin und Buchautorin Ursel Fuchs, beschäftigt
sich als Sachbuchautor kritisch mit vordringenden Technologien im Bereich
Ernährung, Biomedizin, Organtransplantation, Gentechnologie, Neo-Eugenik,
wie auch mit deren Versprechungen, Risiken, Nebenwirkungen und
kommerziellen Hintergründen.
Er ist Autor von
-
Tod bei Bedarf.
Mordsgeschäfte mit Organtransplantationen,
Ullstein Report, Berlin 1996.
-
Co-Autor
von
Sterben auf Bestellung - Fakten zur Organentnahme,
emu-Verlag,
Lahnstein 1997.
-
Gen Food.
Ernährung der Zukunft?,
Ullstein, Berlin 1997
-
Gemeinsam
mit Prof. Dr. jur. K. A. Schachtschneider Herausgeber und Autor von
Spenden
was uns nicht gehört.
Das Transplantationsgesetz und die
Verfassungsklage,
Rotbuch Verlag, Hamburg 1999.
-
Functional Food.
Medikamente in Lebensmitteln.
Chancen und Risiken.
Verlag Gesundheit, Berlin 1999.
-
Das Geschäft mit dem
Tod.
Plädoyer für ein Sterben in Würde.
Patmos Verlag, Düsseldorf 2001.
-
Die Monopolisierung unserer Nahrung,
in: Prof. Dr. Eberhard Hamer/Eike
Hamer (Hrsg.):
Wie kann der Mittelstand die Globalisierung bestehen,
Aton
Verlag, Unna Herbst 2005.
Erweiterte 2. Auflage unter dem Titel:
Der
Welt-Geldbetrug,
Unna 2007.
-
Mitherausgeber u. -autor von: Agro-Gentechnik:
Die Saat des Bösen.
Die
schleichende Vergiftung von Böden und Nahrung.
emu Verlag Lahnstein.,
Herbst 2006.
Aktualisierte 2. Auflage, Frühjahr 2007.
-
Gemeinsam mit Ursel Fuchs:
Vitaminbomben, Nahrungsergänzung, Functional
Food.
Versprechungen, Risiken, Nebenwirkungen,
emu Verlag Lahnstein,
Herbst 2006.
-
Neu-Erscheinung:
Life Science.
Eine Chronologie von den Anfängen der
Eugenik
bis zur Humangenetik der Gegenwart.
LIT Verlag Münster, April
2008.
<Informationen
über Richard Fuchs>
|
|
Wann ist der Mensch Tod?
Eine Kurzgeschichte des "Hirntodes"
Wenn
man in Deutschland das Kleingedruckte auf der Rückseite eines
Organspendeausweises liest, fällt zumindest kritischen Leserinnen und
Lesern auf, dass etwas nicht stimmen kann. Hier steht: "Für den Fall, das
nach meinem Tod eine Spende von Organen/Geweben zur Transplantation in
Frage kommt, erkläre ich: ..." Dort ist nicht mehr von einem sogenannten
"Hirntod" die Rede, sondern dem wirklichen Tod. Das ist m. E. falsch und
damit irreführend. Denn ein sogenannter "hirntoter" Mensch ist ein
wehrloser sterbender Patienten und nicht ein Verstorbener.
Jahrtausende lang galt der klinischen Tod, also der vollständige
Stillstand der Herztätigkeit, der Atmung und des Kreislaufs, als Tod des
Menschen. Sichere Todeszeichen sind nach wie vor Leichenstarre,
Totenflecken und Fäulnis. Nun gilt laut Totenschein auch der Hirntod, als
Tod des Menschen. Das ist für die Transplantationsmedizin beruhigend, weil
nun niemand mehr fürchten muss, strafrechtlich belangt zu werden, wenn sie
oder er einem Sterbenden ein Organ entnimmt und damit sein Leben beendet.
Der Tod im Land der unbegrenzten Möglichkeiten
Nachdem 1968 auch in den USA rund 80 Herzen transplantiert - nach
Jahresfrist waren übrigens die meisten der Empfänger gestorben - musste
eine standesrechtliche Regelung gefunden werden, um Chirurgen vor
Strafverfolgungen zu schützen, wenn sie durch eine Explantation komatöse
Patienten töteten. Die Aufgabe erledigte die
Harvard-ad-hoc-Kommission im August 1968. Ad hoc heißt im englischen
Umgangssprachgebrauch soviel, wie "auf die Schnelle, oberflächlich, ohne
zu vertiefen". Das Beratungsergebnis der Kommission war ein Report, der
weltweit übernommen und als wissenschaftliche Erkenntnis "verkauft" wurde.
Die Harvard-Kriterien verlangen allerdings totere Tote im Verhältnis zu
den heute gültigen Todeskriterien. Hirntote sollten zu keiner einzigen
Bewegung mehr fähig sein dürfen. Insofern ist es irreführend, wenn sich
die Bundesärztekammer auf den Harvard-Report beruft. Heute gelten
insgesamt 17 mögliche Bewegungen beim Mann und 14 bei der Frau als mit dem
Status einer Leiche vereinbar. Schweden, Dänemark, Polen, Deutschland und
Italien waren die letzten europäischen Länder, deren Bevölkerung aber auch
ein großer Teil der Mediziner, Juristen und Theologen, sich dem
Hirntod-Diktat widersetzten.
In dem Harvard-Report der ad-hoc-Kommission heißt es zu Anfang pragmatisch
und ganz unverblümt:
"Unsere primäre Absicht ist, das irreversible Koma
als neues Todeskriterium zu definieren".
Und zum Schluss:
"Obsolete
Kriterien für die Definition des Todes könnten zu Kontroversen bei der
Beschaffung von Organen zur Transplantation führen."
Als
wissenschaftliches Ergebnis kann diese Vereinbarung nicht bezeichnet
werden. Die Tatsache, dass Bundesärztekammer die USA-Definition übernommen
hat, müsste nicht weiter irritieren, hätte nicht der deutsche Gesetzgeber
dem Wissenschaftsrat der Bundesärztekammer das Mandat darüber erteilt, zu
definieren, wann der Mensch tot ist. Dabei muss zum besseren Verständnis
berücksichtigt werden, dass die BÄK eine Standes- und Interessenvertretung
der Ärzteschaft ist und weniger die der Bevölkerung und deshalb nicht
anders kann, als auch den Transplantationsmedizinern zuzuarbeiten. Dabei
kam der Ärzteschaft auch die Rechtslehre zu Hilfe.
Der Weg zu einer naiven Rezeption in der Rechtslehre war ebenfalls ein
kurzer. In Kommentaren zum Strafgesetzbuch von 1970 heißt es: "Da das StGB
über den Zeitpunkt des Todes keinerlei Anhaltspunkte gibt, sind insoweit
medizinische Anschauungen zu übertragen …" Beim "gegenwärtigen Stand der
Medizin" sei deshalb mit der "überwiegenden Meinung" die bisherige
Definition des Todeszeitpunkts aufzugeben und dieser zu fixieren auf die
"totale Zerstörung des Gehirns. Die Zunehmende Bedeutung des Problems
erzwingt praktikable und (...) nachvollziehbare Entscheidungen." (Vgl.
Schönke/Schröder, StGB, Kommentar, 15. Aufl. 1970)
Wer hat das Urheberrecht an dem Hirntod-Konzept?
In "Der entseelte Patient" (Berlin 2004) schreibt die
Kulturwissenschaftlerin Anna Bergmann: "An dem Durchbruch dieser
Todesdefinition war maßgeblich der deutsche Neurochirurg Wilhelm Tönnis
(1898-1978) beteiligt. Seit 1937 leitete er in Berlin die Abteilung für
Tumorforschung und experimentelle Pathologie des Kaiser-Wilhelm-Instituts.
In seiner Funktion als beratender Neurochirurg beim Chef des
Sanitätswesens der Luftwaffe war seine Forschung in die medizinischen
Verbrechen im Nationalsozialismus eingebettet. In den sechziger Jahren
arbeitete Tönnis in der Bundesrepublik Deutschland als Direktor der
Abteilung für Tumorforschung und experimentelle Pathologie des
Max-Planck-Instituts für Hirnforschung an der Wiederbelebbarkeit von
hirnverletzten Patienten. Die 1963 von ihm und seinem Mitarbeiter Reinhold
A. Frohwein aufgestellten Kriterien für einen Behandlungsabbruch bzw. den
"cerebralen Tod" eines an der Lungenmaschine noch atmenden Komapatienten
wurden, wie Gesa Lindemann herausgearbeitet hat, für die Durchsetzung des
heute gültigen Hirntodkonzepts bedeutsamer als alle neurophysiologischen
Beweisführungen amerikanischer Hirnforscher Zusammen. (...) Diese
Forschungen ebneten den Weg für den Eintritt in eine neue experimentelle
Phase der Transplantationsmedizin, deren Gelingen durch die Verwendung von
Organen aus einem lebenden Körper erfolgversprechender erschien als
bisherige Verpflanzungsversuche mit Herztodleichen."
Die Schwierigkeiten mit der Sprache
Unbeschadet der amtlichen Definition sind Patienten mit irreversiblen
Hirnverletzungen sterbende Patienten auf Intensivstationen, die beatmet
und aufwendig versorgt werden, deren Lebensfunktionen sich kaum von denen
anderer Patienten unterscheiden. Wäre ein hirntoter Patient wirklich eine
Leiche, würde er im Leichenkeller und nicht auf der Intensivstation eines
Krankenhauses liegen. Sprache ist verräterisch, wenn es z. B. in der neuen
"Regelung für Aufwandserstattung für Spenderkrankenhäuser" heißt, dass die
Zahlungen "für die zur Aufrechterhaltung der Homöostase notwendigen
räumlichen, sächlichen und personellen Ressourcen" (bei einem "Hirntoten",
d. V.) vorgesehen sind. Das bedeutet laut Pschyrembel, für die
Aufrechterhaltung des sogenannten inneren Milieus des Körpers - sprich,
Regelung des Kreislaufs, der Körpertemperatur, des PH-Werts, des Wasser-
und Elektrolythaushalts, Steuerung des Hormonhaushalts u. a.. Ist das bei
einer Leiche erforderlich? Makaber ist auch die Tatsache, dass ein
"Hirntoter", der an der Beatmung wirklich stirbt, zuweilen zum Zweck der
Organentnahme nochmals wiederbelebt wird.
Organe von einem wirklich Toten nützen dem Empfänger wenig
Der Düsseldorfer Nobelpreisträger für Medizin Werner Forßmann, ein Pionier
auf dem Gebiet der Herzkatheteruntersuchung hat nach der zweiten
Herztransplantation 1968 in Kapstadt die Situation einmal so beschrieben:
"Der Erfolg jeder Transplantation steht und fällt mit der Lebensfrische
des gespendeten Organs. Die Chancen sind also am aller größten, wenn das
Organ einem gesunden und in voller Lebenskraft stehenden Menschen
entnommen wird. Deshalb liegt es im Interesse des Empfängers und des
Operateurs, den sterbenden Spender so früh wie möglich für tot zu
erklären, um über ihn verfügen zu können."
Und weiter heißt es:
"Hier werden alle Schranken ärztlichen Denkens und
der Humanität brutal niedergerissen:"
Forßmann war nicht der Einzige, der sich damals zu Wort meldete hat.
Zeitungen forderten, man solle Barnard vor dem Internationalen Gerichtshof
des Mordes anklagen, weil er einem Menschen ein lebendes Herz entnommen
habe. Der Präsident der amerikanischen Kardiologischen Gesellschaft (Amerikan
Heart Association), Dr. Irvine Page, kritisierte Barnard: "Sie können
nicht einfach hergehen und den Leuten die Herzen rausnehmen." Ein anderer
Arzt in Washington: "Ich habe die schreckliche Vision von
Leichenfledderern, die mit gezückten Messern um ein Unfallopfer
herumschleichen und darauf warten, seine Organe herausschneiden zu können,
sobald es für tot erklärt ist.
Dass Christiaan Barnard es dennoch gewagt hatte, steht in engem
Zusammenhang mit dem Land der Apartheid in dem die rechtlichen und
ethischen Barrieren niedriger waren als in westlichen Industrienationen.
Denn die technischen Möglichkeit, eine Herz zu verpflanzen, kannten auch
Chirurgen in Europa und den USA.
Gibt es nach dem Hirntod noch Schmerzempfindung?
Bei einer Organentnahme von einem noch lebenden Patienten bleibt es im
übrigen dem Anästhesisten überlassen, ob er Schmerzmittel gibt oder nicht.
In der letzten "Erklärung zum Hirntod" der Bundesärztekammer (BÄK) aus dem
Jahr 2001 heißt es sogar: "Nach dem Hirntod gibt es keine
Schmerzempfindung mehr. Deshalb sind nach dem Hirntod bei Organentnahme
keine Maßnahmen zur Schmerzverhütung (zum Beispiel Narkose) nötig."
Fakten sprechen eine andere Sprache:
Werden zur Organentnahme lediglich Muskelrelaxantien gegeben, um mögliche
Abwehrbewegungen zu unterdrücken - das dient im übrigen dem Schutz des
Chirurgen - lassen bei dem Opfer Lebenszeichen wie Anstieg des Blutdrucks,
Transpiration, Rötung der Haut und Abwehrbewegungen u. U. auf Schmerz- und
Angstreaktionen schließen.
Dem Autor liegt das Schreiben eines Bestatters vor, das dieser an das
Bundesverfassungsgericht richtete. Das Schreiben entstand im Zusammenhang
mit einer Verfassungsbeschwerde, mit der die Verpflichtung einer Narkose
bei der OP von Organspendern gesetzlich eingefordert werden sollte. Er
schreibt: "Als Bestatter erfahren wir gerade in den letzten Jahren, wie
furchtbar entstellt Organspende-‚Opfer' aussehen - und haben allergrößte
Mühe damit, diese kosmetisch für offene Aufbahrung zu versorgen. Das Leid,
das diese Sterbenden haben erdulden müssen, muss derart furchtbar gewesen
sein, dass es nicht in Worte zu fassen ist.
Selbst der Geschäftsführende Arzt der Deutschen Stiftung
Organtransplantation Professor Lauchert gibt schriftlich zu:
"Es ist in
der Tat nicht zu belegen, dass eine für hirntot erklärte Person
tatsächlich über keinerlei Wahrnehmungsvermögen, insbesondere
Schmerzempfindlichkeit, verfügt."
Der Erklärung zum Hirntod der Bundesärztekammer waren Anfragen und Klagen
von einer Pastorin in ihrer Eigenschaft als potentielle Organspenderin
vorausgegangen, u. a. vor dem Verwaltungsgericht in Berlin, und wie vorhin
erwähnt vor dem Bundesverfassungsgericht, das die Bundesregierung zwingen
sollte das Transplantationsgesetz dahingehend zu novellieren, dass ein
Narkose für Organspender zwingend geboten ist. Das Problem für die BÄK
war, mit einer befürwortenden Erklärung zur Narkose hätte man zugeben
müssen, es handele sich bei den hirntoten Menschen um noch lebende. Also
nimmt man u. U. eher in Kauf, dass die Menschen während der OP Schmerzen
erleiden. Man stelle sich vor, ein Mensch, der sich nicht mehr zu wehren
und äußern vermag, wird ohne Narkose zum Zweck einer Multiorganentnahme
vom Hals bis zum Schambein aufgeschnitten.
Eine Leiche spendet nicht.
Was in der Erklärung der BÄK folgt, ist allerdings sprachlich entlarvend:
Hier heißt es:
"Die Tätigkeit eines Anästhesisten bei der Organentnahme -
zu Maßnahmen wie zum Beispiel der künstlichen Beatmung, der Kontrolle der
Herztätigkeit und des Kreislaufs sowie der notwendigen Ruhigstellung der
Muskulatur - dient ausschließlich der Erhaltung der Funktionsfähigkeit der
zu entnehmenden Organe."
Ich frage nochmals, ist das die angemessene
Versorgung bzw. Behandlung einer Leiche? Dennoch ist "Leichenspende" der
Terminus technicus in Abgrenzung zur Lebendspende.
Ist Organspende eine Körperverletzung?
Wer, wie die "Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung" beim
Aushändigen eines Organspendeausweises auf eine Aufklärung über alle
Implikationen einer Hirntoddiagnostik und der Organentnahme verzichtet,
handelt grob fahrlässig. Denn strafrechtlich setzt zur Abwehr einer Strafe
wegen Körperverletzung jeder Eingriff eine Einwilligung des Patienten nach
vorheriger Aufklärung voraus. Im Akutfall einer Hirntoddiagnose und
Organentnahme kann das natürlich nicht mehr geschehen. Deshalb müsste dies
vorauseilend geschehen, bevor ein Organspendeausweis unterschrieben wird.
Hier wird allerdings aus gutem Grund darauf verzichtet.
Ich habe gemeinsam mit Ärzten auf Podien diskutiert und musste auf Fragen
nach dem Besitz eines Organspendeausweis nicht selten feststellen, dass
diese Ärzte keinen besaßen. Sie kannten Einzelheiten einer Organentnahme,
auf deren Beschreibung hier verzichtet werden soll. Mit Beachtung der
Menschenwürde hat das nichts zu tun. Letztlich wird der zu Beginn einer
Organentnahme noch lebende komatöse Patient während der OP, mit oder ohne
Narkose, bzw. Schmerzmittel getötet. Als besonders belastend beschreibt
eine Anästhesistin im Deutschen Ärzteblatt (Dr. Friederike Schlemmer,
16.7.01) die undankbare, belastende und schwierige Aufgabe, den
Herzkreislaufstillstand nach erfolgter Explantation herbeizuführen.
Ist die "Hirntod"-Diagnose schmerzhaft
Auch die klinische "Hirntod"-Diagnose an noch lebenden Patienten ist je
nach dem Zustand eines Patienten ein schmerzhafter Prozess. Es ist ein
nicht indizierter Eingriff, der in der Regel der Organbeschaffung dient.
Die klinischen Untersuchungen - und nur diese sind vorgeschrieben - sehen
u. a. eine Provokation der Augenhornhaut mit einem Gegenstand vor, Stechen
in die Nasenwand, Reizen des Rachenraums mit einem Gegenstand, Setzen
eines heftigen Schmerzes zur Reizung von Reflexen, Reizung des
Bronchialraums durch Absaugkatheter, festes Drücken der Augäpfel, Gießen
von Eiswasser in die Gehörgänge. Durch solche Untersuchungen oder auch mit
Hilfe einer Angiographie kann der Patient in den Tod getrieben werden.
Die Koma-Forschung zeigt: Der Patient reagiert auf ein schweres
schockartiges Erlebnis mit einer tiefgreifenden gesamtkörperlichen
Stillegung, einer Hemmung, einem "Totstellreflex" oder einer
"Katastrophenreaktion". Sein intuitives Verhalten kann dann
lebensbedrohliche Folgen haben, wenn er sich bei einer schmerzhaften
Diagnose tot stellt.
Lesen Sie hierzu auch:
MEDIZIN IN DER
SACKGASSE Wie lange noch sind Gesundheitskosten finanzierbar?
|