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Qualen
von Eltern, die ihr sterbendes Kind zur Organentnahme
freigegeben haben
Für jeden von
uns ist es dramatisch, mit dem Tod konfrontiert zu werden,
für liebevolle Eltern jedoch ist es ein unauslöschliches
Trauma, wenn sie damit konfrontiert werden, dass ihr Kind
verunglückt ist - im Sterben liegt.

Und während sie noch mit
sich selbst um das Warum? ringen, sich fragen, in wie weit sie
womöglich versagt, ihrem Kind den nötigen Schutz nicht
ausreichend gesichert haben und sich so schon indirekt
schuldig genug fühlen, tritt in diesem Augenblick ein Arzt
auf sie zu, der eigentlich Lebenserhalter sein sollte, um sie
mit Hilfe trainierter psychologischer Gesprächsführung dazu
zu bewegen, die Organe ihres Kindes zur Explantation
freizugeben. In den wenigen Minuten, die ihnen noch verbleiben,
ihr geliebtes Kind im Sterben zu begleiten, sich seelisch von
ihm zu verabschieden, sich für ewig zu trennen, just dann
sollen sie abwägen, was wichtiger ist - das als grausam
empfundene Sterben ihres Kindes oder die Hoffnung eines ihnen
fremden kranken Menschen auf ein Weiterleben mit implantierten
Lebendorganen.
Ungeachtet
aller offenen Fragen bezüglich der Qualität des Weiterlebens
dieses Kranken und der unklärbaren Frage, was ein Sterbender
erlebt, wenn er durch Messers Schneide endgültig zu Tode
gebracht wird, bedeutet eine solche Konfrontation schlichtweg
eine absolute Überforderung der Entscheidungsfähigkeit eines
Menschen. Genauer gesagt ist diese Entscheidung pro
Explantation unter dieser Voraussetzung im Grunde genommen (menschen-)rechtswidrig
bzw. zumindest rechtsungültig, da diese in und unter
seelischer Not somit also unter Zwang unter Abwesenheit des
Vollbesitzes der geistigen Kräfte zustande kommt. Der auf
diese Weise überforderte nahe Angehörige wird nachträglich
vermutlich ein Leben lang unter dieser Drucksituation, also
unter seiner Entscheidung zu leiden haben, auch wenn er sich
Erklärungsmodelle zu seiner Rechtfertigung schafft.
Selbst wenn der
Sterbende sich zu Lebzeiten für eine Explantation erklärt
hat, haben nahestehende, seelisch verbundene Angehörige im
Fall ihrer zusätzlich bekräftigenden Einwilligung zu einer
Explantation trotzdem allem noch immer mit Selbstzweifel zu
kämpfen. Wieviel
schwerer haben es da wohl Eltern, insbesondere die einst
lebenspendende Mutter wenn sie unter dem Druck der Zeit des
Sterbens der voraussichtlich noch explantierbaren biologischen
Organsubstanz und angesichts der eigenen emotionalen Ohnmacht
infolge ihres intensiven seelischen Beziehungsverlustes zu
dem/r ihr Anvertrauten.
Die Erfahrung
zeigt, dass die Schulmedizin hierauf nicht eingeht. Nach
erfolgter Einwilligung müssen die Eltern selbst mit ihrer
Entscheidung und ihren Empfindungen dazu fertig werden. Selbst
wenn ihnen psychologische Unterstützung zuteil wird, müssen
sie ihre inneren Schmerzen dennoch noch immer selbst tragen.
Darüber hinaus kann ihnen niemand gerechtfertigt versichern,
was ein Mensch in erduldender Weise er-,,lebt" wenn er
sein Leben in seinen letzten Zügen aushaucht und ihm dabei
auch noch seine bis dahin noch lebenden Organe mutwillig bzw.
fremdbestimmt herausgeschnitten werden.
Unter diesen
Gesichtspunkten ist zweifelhaft, ob diese Art von Medizin ein
Segen für die Menschheit insgesamt ist.
©
peter
bechen
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Leserzuschrift:
An
die Angehörigen von "hirntoten" Menschen
Renate Focke
Vertraut
auf eure Wahrnehmung:
-
Ihr
seht einen geliebten Menschen vor euch, der beatmet wird und an
Apparate angeschlossen ist, dessen Herz aber aus eigener Kraft
schlägt. Dieser Mensch liegt im Sterben, weil sein Gehirn
unwiderruflich zerstört ist, doch er ist warm und durchblutet.
-
Ihr
haltet seine Hand und sagt ihm, wie sehr ihr ihn liebt und wie
sehr ihr ihn vermissen werdet. Ihr fühlt Nähe und
Verbundenheit.
-
Doch
man sagt euch, dass euer Angehöriger "hirntot"
ist.
-
Man
sagt euch, er könne "Leben weitergeben",
wenn ihr der Organspende zustimmt.
-
Man
erwartet von euch, dass ihr für euren Angehörigen
entscheidet, der nicht mehr gefragt werden kann.
-
Man
sagt euch, die Organspende gäbe seinem Tod einen Sinn.
-
Man
sagt euch, die Organentnahme werde so vorgenommen, dass seine Würde
gewahrt werde.
-
Lasst
euch nicht überreden, vertraut auf euer Gefühl.
.
-
Die
innere Stimme ist der einzige Wegweiser, auf den ihr euch in
dieser Schocksituation verlassen könnt. Denn im Schockzustand
kann man sich nicht informieren, nachfragen und Argumente
abwägen.
-
Ihr
seid in dieser schweren Zeit nicht auch noch verantwortlich für
andere kranke Menschen, ihr seid nur verantwortlich für
euren sterbenden Angehörigen und für euch selbst.
-
Begleitet
ihn in seiner restlichen Lebenszeit, wenn die Beatmung
abgestellt wird und das Herz allmählich aufhört zu schlagen.
Bleibt bei ihm und nehmt gegenseitig Abschied.
-
Ein
geschütztes Sterben ist kostbar und nicht wiederholbar
und ist ein elementares Menschenrecht.
-
Erst
viel später nach dem Tod eures Angehörigen werdet ihr dankbar
sein für diese Erfahrung.
Wenn
ihr der Organentnahme zustimmt, besteht die große Gefahr, dass ihr
es später bitter bereut:
-
Denn
die Würde eures Angehörigen kann bei einer
Organentnahme nicht gewahrt werden.
-
Aus
einem sterbenden Patienten wird plötzlich ein Organspender, der
"konditioniert" werden muss für die Organentnahme. Es
geht dann nicht mehr um das Wohl eures Angehörigen, sondern
ausschließlich um die Erhaltung der Funktionsfähigkeit seiner
Organe für andere. Ihr könnt nicht sicher sein, ob nur die
Organe entnommen wurden, deren Entnahme ihr zugestimmt habt,
denn viele Gewebe unterliegen nicht der Zustimmungspflicht.
-
Ihr
könnt euren Angehörigen nicht im Sterben begleiten. Das
übernehmen stattdessen die Explantations - Chirurgen. Und erst
während der Explantation,, wenn das Blut durch eine die Organe
konservierende Kühlflüssigkeit ersetzt worden ist, stirbt euer
Angehöriger zu Ende.
-
Wenn
ihr später leidet unter der Zustimmung zur Organentnahme, wird
man euch sagen, dass ihr keinen Grund dafür habt, denn euer
Angehöriger war ja amtlich tot zum Zeitpunkt der Explantation.
Deshalb:
Vertraut auf eure Wahrnehmung und eure innere Stimme!
Anmerkung:
Ich habe
1997 der "Organspende" meines Sohnes zugestimmt und bereue
meine Zustimmung jeden Tag.
Osterholz-Scharmbeck
Renate
Focke
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Die Elterninitiative:
"Kritische Ansichten
zur Organtransplantation"
www.initiative-kao.de
Ist die Würde des
Menschen unantastbar?
Renate
Focke
Wenn ich am Ende eines Briefes "herzliche" Grüße schreibe, befällt
mich ein Unbehagen. Bei den Redewendungen "sich ein Herz fassen" und
"Hand aufs Herz" bekomme ich Herzklopfen. Warum diese Reaktion auf
tradierte und vertraute Sprachbilder? Weil sie für mich ihren warmen
Klang verloren haben und Ausdruck eines ganz anderen Sachverhalts
geworden sind:
"Sich ein Herz fassen" und "Hand aufs Herz" drücken für mich den
Zugriff der Transplantationsmedizin auf die Organe und Gewebeteile von
sogenannten "hirntoten" Spendern aus. Bei "jemanden auf Herz und
Nieren prüfen" sehe ich den sachlich-prüfenden Blick der Explanteure,
ob die dargebotenen Teile auch brauchbar sind. Mit "Es geht unter die
Haut" assoziiere ich die Tatsache, dass der Körper des "Hirntoten"
aufgeschnitten wird, um Organe zu entnehmen, und dass diese Menschen
für andere "ihre Haut zu Markte tragen".
Diese in die Wirklichkeit umgesetzten Redewendungen werden nur noch
übertroffen durch neue Wortschöpfungen wie "der innerlich
Enthauptete", "der künstlich am Leben erhaltene Restkörper", "das
menschliche Gemüse" und ""Kadavertransplantate".
Was bleibt vom Menschen, wenn er, wie die Transplantationsmediziner
sagen, kein "Individuum" und keine "Person" mehr ist? - Genau:
Verwertungsmasse!
Die Würde des Menschen ist .. antastbar.
Kontaktaufnahme mit
der Urheberin ist
per email über die Redaktion möglich.
Der Text ist urheberrechtlich geschützt
©
2004 Renate Focke
Weitere Informationen
finden Sie auch unter:
www.robertorotondo.de
www.transplantation-information.de
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