Europäische Kommission favorisiert Kooperationen mit türkischen Kommunen

von

Verena Stiess

info@subventionsberater.de
http://www.subventionsberater.de

 

 

 
 

 
 

 

 

Die folgenden Zeilen bieten als Annäherung
 an die Thematik einen zeitlichen Aufriss
der Entwicklung der Bezuschussung
von Bürgerbegegnungen, Konferenzen
und Seminare im Rahmen des
Städtepartnerschaftsförderprogramms der
Europäischen Kommission bis hin zur Einreichung
von Projektvorschlägen der Förderperiode 2004 - 2013.

 
   

 04.2007, opt. ab 1024 x 768          

 

 

  

 Inwieweit kann die Türkei
 an Förderprogrammen der Europäischen Union teilnehmen? 

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet auch auf den Seiten der Delegation der EUROPÄISCHEN Kommission der Türkei unter der URL  http://www.deltur.cec.eu.int


Seit dem Assoziierungsabkommen über die wirtschaftliche Annäherung im Jahr 1963 wartet die türkische Regierung als "Beitrittskandidat" auf ihre EU-Mitgliedschaft. Am 25.12. 2004 werden die Staats- und Regierungschefs der 25 Mitgliedstaaten die Aufnahme der Türkei überprüfen, insb., ob die Türkei die 1993 festgelegten Kriterien hinsichtlich der Achtung der Menschenrechte, der Religionsfreiheit, der Rechtstaatlichkeit, der offenen Bürgerbeteiligung und des Minderheitenschutzes erfüllt. Kommt sie zu einem positivem Ergebnis, können die konkrete Beitrittsverhandlungen eingeleitet werden. Gegenstand der Beitrittsverhandlungen sind auch die Kosten des Beitritts, die auf ca. 30 - 40 Milliarden Euro/Jahr prognostiziert werden. Nach Aussage des Außenpolitischen Sprechers der CSU, Dr. Gerd Müller, würden ca. 25 Milliarden Euro in Form von EU- Subventionen aufgewendet werden müssen, um die Türkei "beitrittsfähig" zu machen. Die bestehenden Mitgliedstaaten leisten proportional zu ihrem Bruttosozialprodukt hohe Mitgliedschaftsbeiträge, die den "EU-(Haushalts-) Subventionstopf" füllen, aus dem unter anderem die Mittel für die <Heranführungshilfen> der Beitrittsländer (zum Beispiel das Förderinstrument PHARE mit ISPA, SAPARD) abgerufen werden. Für die Heranführung der Türkei sind für den Zeitraum 2004-2006 EU-Kofinanzierungsmittel in der Höhe von 1 050 Mio. EUR vorgesehen. Bei dem momentan geringen Wirtschaftswachstum kann jede Ausweitung der EU zu Einsparungen bei der Finanzierung kultureller, sozialer und umweltorientierter Projekte aus den alten EU- Mitgliedstaaten; also allgemein zur Herabsetzung des Gesamtfördervolumens von anderen EU - Förderprogrammen führen.

Obwohl noch keine offizielle EU- Mitgliedschaft der Türkei vorliegt, steht dem Land die Teilnahme an verschiedenen EU- Förderprogrammen offen, wenn zwischen der Europäische Kommission und der Türkei ein Abkommen über die Teilnahme am jeweiligen Programm besteht. Assoziierungsabkommen bestehen für die Teilnahme an den EU-Förderprogrammen SOCRATES, LEONARDO DA VINCI, JUGEND, MEDIA, Innovative Projekte im Rahmen der Aktion 5, ....

Beispiel: 

Nach dem "Beschluss des Rates vom 20. Dezember 2000 zur Durchführung eines Programms zur Förderung von Entwicklung, Vertrieb und
Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich europäischer audiovisueller Werke - MEDIA PLUS — Entwicklung, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit vom 20.12.2000" wird die Türkei als potentieller Teilnehmer auf der Grundlage zusätzlicher Mittel und gemäß den mit der Türkei zu vereinbarenden Verfahren angesehen.

Projektträger aus den alten 15 EU - Mitgliedstaaten sind uneingeschränkt antragsberechtigt. Die Einbeziehung von Stellen, Einrichtungen und Organisationen aus Nicht - EU - Mitgliedstaaten mit Beitrittswillen, wie die Türkei, wird begrüßt. Als Zuschussnehmer in Form von einer Hauptantragstellung können türkische Projektteilnehmer noch nicht auftreten.

Das nachfolgend vorgestellte Städtepartnerschaftsförderprogramm der Europäischen Union kann den türkischen Bürgern, Initiativen, Vereinen, Institutionen und Firmen auf kommunaler Ebene als Einstieg in die EU - Subventionsmaschinerie als gleichberechtigter Teilnehmer dienen. 

 Kommunen betreiben Außenpolitik  ! 
 EU- Zuschüsse für transnationale Kommunalpartnerschaften ! 

Für die meisten Kommunalpolitiker erscheint Aussenpolitik eine Aufgabe, die keineswegs in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Nach § 34 GG gehört die Aussenpolitik tatsächlich zum Handlungsmonopol der Bundesregierung. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch durch verschiedene Urteile den Kommunen Zuständigkeit für aussenpolitische Belange zugestanden, wenn diese im gesellschaftlichen Leben der Kommune relevant sind. So können Städte und Gemeinden eigenständig internationalen Bündnissen beitreten, europaweite Partnerschaften gründen und gemeinsam transnationale Projekte in allen Politikbereichen durchführen. Neben der kommunalen Entwicklungshilfe ist die Gründung / Pflege von Städte- und  Gemeindepartnerschaften die häufigste Form kommunaler aussenpolitischer Aktivität. Die Europäische Kommission fördert über finanzielle Zuschüsse seit 1993 die Gründung und Intensivierung von Städte- und Gemeindepartnerschaften.

 Weshalb fördert die Europäische Kommission die kommunale Aussenpolitik ? 

Städtepartnerschaftliche Zusammenarbeit gab es zu jeder Zeit.
Nach dem zweiten Weltkrieg versuchte man mit Kommunen der einstigen Kriegsgegner den Versöhnungsprozeß einzuleiten, wodurch zum Beispiel die vielen deutsch- französischen Städtepartnerschaften zu erklären sind.
In den 70iger Jahren entstanden viele Partnerschaften zu Städten aus den kommunistisch regierten Ostblockländern, initiiert durch engagierte Pazifisten, - unabhängig von den deutsch-deutschen Beziehungen. 
Seit den 80iger Jahren treten verstärkt Partnerschaften zur "3. Welt" auf, in deren Rahmen konkrete Entwicklungshilfeprojekte entstehen. Diese kommunale Entwicklungshilfe ist im Gemeinderat wegen des starken Wohlstandsgefälles nicht leicht durchzusetzen, da der Dritte Welt - Partner nicht die Möglichkeit bietet, die deutsche Delegation "angemessen" zu empfangen. Europaweit haben ca. 2.500 Kommunen den Schritt der Nord- Süd- Zusammenarbeit gewagt.

Das Städtepartnerschaftsprogramm beruht hingegen auf der Grundidee, Kommunen aus verschiedenen Ländern Europas zum Erfahrungsaustausch bei bestimmten Europathemen des kommunalen Lebens zu motivieren. Um die Finanzhilfen des Städtepartnerschaftsfonds zu erhalten, reicht es heutzutage nicht aus, lediglich Partnerschaften entstehen oder sich vertiefen zu lassen, sondern die Zuschussnehmer müssen sich verpflichten "Europa" auf kommunaler Ebene bei den Bürgern präsent zu machen. Fast die Hälfte aller EU- Richtlinien haben in ihrer Anwendung auf kommunaler Ebene Auswirkung.

 

 Wie hoch ist die Förderquote ? 

Die Beantragung der Mittel im Rahmen des Städtepartnerschaftsprogramms ist im Vergleich zum innovativen, verwaltungstechnischen und zeitlichen Aufwand anderer EU- Förderprogramme ein leichtes Unterfangen. Die Pauschalzuschüsse sind dementsprechend niedrig. 
Momentan werden nur noch 5 % der Anträge aus formalen Gründen abgelehnt, die Förderquote ist also überdurchschnittlich hoch.

Jährlich werden ca. 2.500 - 3.000 Anträge eingereicht. Im Jahr 2004 kofinanziert die Europäische Kommission 1.400 Städtepartnerschaften mit 12 Mio. Euro. In den Jahren 1990-1998 wurden 75% aller Anträge akzeptiert. Aus Deutschland haben in diesem Zeitraum 42% der deutschen Kommunen an diesem Programm teilgenommen. 

Der Städtepartnerschaftsfonds wurde bis dato vor allem von deutschen, französischen und italienischen Großstädten genutzt. Kommunen mit weniger als 5.000 Einwohnern und Kommunen aus den neuen Beitrittsländern und aus Malta, Luxemburg, Dänemark oder Holland sind bisher am Programm kaum beteiligt, weder als organisierende Antragsteller, noch als Teilnehmer. Die Generaldirektion Bildung und Kultur der Europäischen Kommission wünscht, dass sich dies zukünftig ändert. 

 

 Wann hat der Antragsteller die beste Chance auf Bewilligung ? 

Als es noch keine festen Einreichungsfristen hatten Antragssteller bei der Generaldirektion Bildung und Kultur der Europäischen Kommission während der Monate Januar bis März und November bis Dezember die besten Chancen auf Bewilligung der beantragten Gelder, da in dieser Zeit die wenigsten Förderanträge eingingen. Aufgrund der großen Nachfrage wurde im Jahr 2002 das Einreichungsverfahren mit Fristen versehen. Bürgerbegegnungen werden im Jahr 2006 nur noch gefördert, wenn die Kommunen bereits bürgerschaftlich miteinander verbunden sind und  der Antragssteller und mindestens eine weitere kommunale Einrichtung aus den förderfähigen Ländern stammt.

 Welche Ziele verfolgt das Städtepartnerschaftsförderprogramm ? 

Im Rahmen des jährlichen Programmaufrufs erscheint das Merkblatt bzw. der Leitfaden für Antragsteller, in dem die für das kommende Jahr geltenden Fördertrends (z.B. Thema EURO), Prioritäten und Ausschlusskriterien veröffentlicht werden.

Projekte kleinerer Gemeinden oder solche, die vor allem Jugendliche oder Frauen einbeziehen, werden von der Europäischen Kommission favorisiert. 

Prinzipiell geht der Fördertrend in Richtung Partnerschaftsprojekte mit mittel- und osteuropäischen Kommunen, der Teilnahme von kleinen Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern in abgelegenen und strukturschwachen Regionen und weit voneinander entfernt liegenden Kommunen. Vorrang erhalten Projekte von Kommunen, die bisher keinen oder wenig Gebrauch vom Städtepartnerschaftsprogramm gemacht haben.

 

 Welche Projekttypen werden gefördert ? 

Grundsätzlich können Bürgerbegegnungen sowie Konferenzen und Seminare zu einem eindeutig europäischen Thema (z.B. die Zukunft der Europäischen Union, die Erweiterung, Unionsbürgerschaft, die europäischen Institutionen, das europäische Sozialmodell, Chancengleichheit, Grundrechte, Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Umweltschutz, Mobilität der jungen Menschen in Europa, Mehrsprachigkeit, allgemeine und berufliche Bildung, lokale Wirtschaftsförderung, die Stellung der behinderten Menschen in der Gesellschaft, Transnationalität, Erziehung durch Sport, die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien, der EURO, die Europäische Kultur, die Europäische Beschäftigungsstrategie sowie alle weiteren Themen, die im Rahmen der Zuständigkeitsbereiche und Informationskampagnen der Europäischen Union von Bedeutung sind ) im Rahmen bereits bestehender oder neuer Städtepartnerschaften gefördert werden.

Von der Europäischen Kommission werden insbesondere Bürgerbegegnungen bevorzugt, wenn

  • Die Veranstaltung zur Vorbereitung und zum Abschluss neuer Städtepartnerschaften in Gebieten mit geringer Partnerschaftsdichte führen

  • die geographische Entfernung zwischen den Partnerkommunen möglichst groß ist  

  • die Partnerkommunen weniger als 5.000 Einwohner haben

 

 Was wird nicht gefördert ? 

Keinesfalls soll der sog. versteckte "Bürgermeistertourismus" unterstützt werden, der sich in der gegenseitigen Bewirtung der Honoratioren erschöpft. Auch für die verlockende rein wirtschaftspolitische Kontaktknüpfung zu Kommunen der Billiglohnländer wird es immer ungemütlicher.

Nicht förderfähig sind zum Beispiel Bürgerbegegnungen, die ausschließlich touristische, folkloristische, kommerzielle oder sportliche Zwecke verfolgen, zwischen Kommunen des gleichen Landes stattfinden, ohne Beteiligung einer Kommune aus einem Mitgliedstaat sind oder deren Teilnehmer vorwiegend gewählte Vertreter von Städten und Gemeinden / Kommunalbeamte sind.

Nicht förderfähig sind Veranstaltungen mit weniger als 20 Personen ohne pädagogischen Ansatz, mit kommerziellem Hintergrund oder mit nicht förderwürdigem Inhalt.

 

 Wie hoch sind die Finanzhilfen ? 

Für die Kofinanzierung von Projekten standen zum Beispiel m  Jahr 2005 ca. 10 Mio EUR zur Verfügung.

Das Gesamtfördervolumen für das Jahr 2004 lag bei 12 Mio. EUR. Die Fördersumme wurde in Form von vielen kleinen Pauschalzuschüssen vergeben. Zuschussfähig sind die Beförderungskosten wie Beförderungsmittel, Versicherungen, Kost, Logis, Organisations- und Veranstaltungskosten wie die Kosten für Miete, Besichtigung, Kost, Logis, Übersetzungen und Informationsmaterial. Bei Bürgerbegegnungen werden pauschal Zuschüsse nach der Zahl der Teilnehmer (Gäste) und der Anzahl der Tage des Treffens gewährt. Reisekosten werden zum Beispiel mit einem Pauschalsatz von 0,25 EUR pro km/Person erstattet. Der Gesamtpauschalbetrag muss mindestens 2.000 EUR betragen. Die Höchstfördergrenze liegt für Bürgerbegegnungen bei 20.000 EUR, für städtepartnerschaftliche Seminare und Konferenzen bei 50.000 EUR.

Bei Konferenzen mit europäischer Themenstellung kann die Europäische Kommission mehr als 50 % der Gesamtprojektkosten mitfinanzieren.

 Wann und wo sind die Aufrufe veröffentlicht worden ? 

Seit 2002 erfolgt jährlich ein Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen für das Folgejahr. In diesem Aufruf werden je nach Projektbeginn verschiedene Antragsfristen festgelegt. Im letzen Aufruf wurde u.a. aus Verwaltungsvereinfachungsgründen alles für die gesamte Programmlaufzeit (bis 2013) geregelt.

Frühere Aufrufe:

Amtsblatt der EG <C 220/06> vom 17.09.2002

Amtsblatt der EG <C 283/21> vom 26.11.2003

Amtsblatt der EG <C 259/19> vom 21.10.2004

aktueller Aufruf


Amtsblatt der EG <C 285/14> vom 22.11.2006

 

Wann enden die nächsten Einreichungsfristen ? 


Für Projekte der Bürgerbegegnungen während 2007 gilt ...

1. Tranche: 1.05 bis 31.07.2007 > Einreichungsfrist ist der 10. Januar 2007
2. Tranche: 1.08 bis 30.09.2007 > Einreichungsfrist ist der 1. April 2007
3. Tranche: 1.10 bis 31.12.2007 > Einreichungsfrist ist der 1. Juni 2007


Für Projekte der Bürgerbegegnungen mit Beginn nach 2008 gilt ...

1. Tranche: 1.01. bis 31.03. > Einreichungsfrist ist 01.09. des Jahres vor der geplanten Begegnung

2. Tranche: 1.04. bis 31.05. > Einreichungsfrist ist 01.12. des Jahres vor der geplanten Begegnung

3. Tranche: 1.06. bis 31.07. > Einreichungsfrist ist
01.02. des Jahres der geplanten Begegnung

4. Tranche: 1.08.  bis 30.09 > Einreichungsfrist ist 01.04. des Jahres der geplanten Begegnung

5. Tranche: 1.10. bis 31.12. > Einreichungsfrist ist 01.06.  des Jahres der geplanten Begegnung

Für Veranstaltungen, z.B. in Form von Konferenzen und Workshops mit Beginn nach 2008 gilt ...

1.09.2007 bis 31.03.2008 1   > Einreichungsfrist ist März 2007
1.04.2008 bis 31.03.2009 1.  > Einreichungsfrist ist Dezember 2007
1.04.2009 bis 31.03.2010 1.  > Einreichungsfrist ist Dezember 2008
1.04.2010 bis 31.03.2011 1.  > Einreichungsfrist ist Dezember 2009
1.04.2011 bis 31.03.2012 1.  > Einreichungsfrist ist Dezember 2010
1.04.2012 bis 31.03.2013 1.  > Einreichungsfrist ist Dezember 2011
1.04.2013 bis 31.03.2014 1.  > Einreichungsfrist ist
Dezember 2012
 

 Wer kann den Antrag stellen ? 

Antragsteller sowie Teilnehmer können Städte und Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften sowie Verbände und Zusammenschlüsse von Gemeinden aus den <Mitgliedsstaaten der  Europäischen Union> sein. Auch Nicht-EU-Länder sind im Rahmen des Städtepartnerschaftsprogramms "förderfähig", soweit zwischen der Europäischen Kommission und dem Land ein Abkommen über die Teilnahme zustande gekommen ist. 

 

 Was ist bei der Antragstellung zu beachten ? 

Grundsätzlich wird der Zuschussantrag von der Kommunalverwaltung der gastgebenden Gemeinde (unter Federführung des Kulturamts / EU-Referats / Amts für Auslandsbeziehungen) eingereicht.

Anträge für Konferenzen und Seminare können auch von einem Landkreis oder einem Verband bzw. einer Verbandsgemeinschaft eingereicht werden.

Die Anträge sind in zweifacher Ausführung - ein Original und eine beglaubigte Kopie - per Einschreiben bei der Europäischen Kommission einzureichen.

Anträge per Fax oder Email sind nicht ausreichend und werden als formal unzulässig abgelehnt.

Der Antrag kann auch persönlich oder durch einen Kurier beim Sekretariat für Städtepartnerschaften abgegeben werden. Für den fristgerechten Zugang ist das Datum des Poststempels bzw. das Datum der Empfangsbescheinigung maßgebend.

 

 Wo wird der Antrag eingereicht ? 

Der Antrag wird gestellt an:

EACEA – Abteilung P7 Bürgerschaft, Anträge „Bürgerbegegnungen im Rahmen von Städtepartnerschaften oder Bildung von Netzwerken zwischen Partnerstädten
Avenue du Bourget, 1 (BOUR 00/13)
BE- 1140 Brussels
Belgien
Email : eacea-p7@ec.europa.eu
Fax: +32 2 296 23 89

Allgemeine Auskünfte erhalten Sie bei: pavel.tychtl@ec.europa.eu 

Der aktuelle Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen sowie die Antragsformular sind abrufbar unter der URL

http://eacea.ec.europa.eu/static/en/citizenship/index.htm

Quelle: EU - Amtsblatt C 285 vom 22.11.2006; Programmleitfaden

 

 

 Welche Rechtsgrundlagen gibt es ? 

Bis dato existiert keine gültige Rechtsgrundlage für das Städtepartnerschaftsförderprogramm.

In diesem Zusammenhang erging am 26.11.2003 die folgende Mitteilung der Europäischen Kommission an die Antragsteller:

"Der letzte Programmaufruf erfolgte unter dem Vorbehalt eines Kommissionsbeschlusses, der die Rechtsgrundlage darstellt, verabschiedet, der die Finanzierung der Maßnahmen ermöglicht, oder dass die Europäische Kommission Übergangsbestimmungen erlässt, die eine Inanspruchnahme der Mittel bis zur Annahme des endgültigen Beschlusses ermöglichen und nicht dem Wortlaut der vorliegenden Aufforderung widersprechen. 

Infolge des Erlasses einer neuen Haushaltsordnung durch den Rat im Jahr 2002 und der sich daraus ergebenden Einführung einer neuen Struktur des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union im Jahr 2004 können bestimmte Gemeinschaftszuschüsse, die bislang lediglich aufgrund der Einsetzung von Mitteln im Haushalt gewährt werden konnten, ab 2004 nur noch aufgrund einer förmlichen Rechtsgrundlage gewährt werden.

Die Kommission hat daher zusammen mit dem Vorentwurf für den Haushaltsplan 2004 einen Vorschlag für einen Beschluss über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft vorgelegt, der vom Rat erlassen werden muss. Dieser Vorschlag für einen Beschluss wird derzeit vom Parlament und vom Rat geprüft.

Damit jedoch nach Erlass der Rechtsgrundlage (oder einer Übergangsregelung) die Verfahren zur Auswahl der Vorschläge und zur Vergabe der Zuschüsse zügig eingeleitet werden können, wurde die Aufforderung 2004 frühzeitig veröffentlicht. In Anbetracht der derzeit noch bestehenden Ungewissheit in Bezug auf den rechtzeitigen Abschluss des Verfahrens zum Erlass der Rechtsgrundlage verpflichtet diese Veröffentlichung die Kommission jedoch nicht zu weiteren Schritten. Insbesondere geht die Kommission mit der Veröffentlichung dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen keinerlei rechtliche oder finanzielle Verpflichtung für den Fall ein, dass die Rechtsgrundlage (oder eine Übergangsregelung) nicht rechtzeitig erlassen wird oder dass die erlassene Rechtsgrundlage (oder eine Übergangsregelung) vom Vorschlag der Kommission für einen Beschluss so stark abweichen sollte, dass die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen mit den abschließend vom Gesetzgeber beschlossenen Bestimmungen nicht mehr vereinbar wäre."

 

 Was gibt es sonst noch zu beachten ? 

Zu beachten ist, dass das Städtepartnerschaftsprogramm gegenüber speziellen EU- Förderprogrammen wie zum Beispiel den Programmen KULTUR 2000, Europäischer Freiwilligendienst, JUGEND FÜR EUROPA, LEONARDO DA VINCI, SOCRATES, JUGEND subsidiär gilt. 

Informieren Sie sich daher vor der Antragstellung, ob Ihr Vorhaben evtl. in den Rahmen eines speziellen EU- Förderprogramms fällt.

Kommunen oder ähnliche Institutionen aus Drittstaaten können Teilnehmer eines städtepartnerschaftlichen Projekts (z.B. Konferenzteilnehmer) sein, werden jedoch von der Europäischen Kommission nicht bezuschusst.

So könnte eine vertragliche Absichtserklärung für ein gemeinsames Handeln einer deutschen und türkischen Kommune aussehen:

"Zur Intensivierung der durch engagierte Bürger geknüpften Beziehungen schließen

die Gemeinde XXXXXXXXX

und die Gemeinde XXXXXXXXXXXXXX

folgenden Vertrag

über eine partnerschaftliche Zusammenarbeit.

In der Überzeugung, dass durch partnerschaftliche Beziehungen zwischen den Bürgern und Organisationen eine bessere Verständigung und systemübergreifende Friedensbildung und dadurch auch eine dauerhafte Verständigung zwischen einzelnen Nationen als ein Schritt zur Verwirklichung des vereinigten Europas erzielt wird, wird folgendes vereinbart:

Im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Möglichkeiten werden sich die beiden Städte für folgende Ziele einsetzen: 

  • Erfahrungsaustausch im Bereich Sozialarbeit

  • Erfahrungsaustausch beim Kinder-, Jugendschutz

  • Jugendaustausch

  • gegenseitige Wirtschaftsförderung

  • Gleichstellung von Frauen und Männer

  • Wissenstransfer über die Europäische Beschäftigungsstrategie

  • Austausch der Methoden im Strafvollzug

  • etc.

Beide Städte verpflichten sich, die entsprechenden Aktivitäten und Begegnungen – soweit möglich – finanziell zu unterstützen.

Die jeweiligen Aktivitäten und Begegnungen werden über die Kommunalverwaltungen abgestimmt.

Über geeignete Veranstaltungen erfolgt frühzeitige gegenseitige Unterrichtung.

Durch Hinweise in Publikationen, bei Veranstaltungen und auf öffentlichen Plätzen soll der Wille der Zusammenarbeit beider Städte zum Ausdruck gebracht werden."

 Projektbeispiel 1 

 Was können wir von den Schweden in der Sozialarbeit lernen?  

Erfahrungsaustausch mit schwedischer Partnerkommune

Am nördlichen Zipfel von Mecklenburg- Vorpommern liegt das Städtchen Wolgast mit seinen 13.747 Einwohnern. Die geographische Lage führte in den letzten Jahren zur Knüpfung persönlicher Kontakte zu drei schwedischen Kommunen, die inzwischen Partnerstädte von Wolgast sind. Mit einer der Partnerstädte, Sölvesborg, wurde beschlossen, die Erfahrungen in der Sozialarbeit auszutauschen. 

Vom 13.05. bis 16.05.2003 fand zum Thema "Sozialarbeit in Schweden und Deutschland unter dem Aspekt struktureller Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt" ein Seminar statt, an dem 9 schwedische und 15 deutsche SozialarbeiterInnen teilnahmen.

Das Treffen wurde im Rahmen des Städtepartnerschaftsförderprogramms zu 50 % durch die Europäische Kommission kofinanziert. Der Zuschuss betrug 5.785 EUR. Die restlichen 50 % wurden aus Sponsorengeldern der Sparkasse Vorpommern, dem Ingenieurbüro für Bautechnik und einer anderen Bank finanziert. 
In den zwei Seminartagen wurden die Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Sozialarbeit in Schweden und Deutschland, insbesondere in den Städten Sölvesborg und Wolgast, ausgearbeitet. Dazu wurden verschiedene Projekte aus Sölvesborg und Wolgast den Teilnehmern vorgestellt.

Die vielen gezielten Fragen zu den einzelnen Projekten zeigten das große Interesse der Teilnehmer und ihre Fachkompetenz. Bereits nach kurzer Zeit konnten seitens der Teilnehmer Unterschiede des Stellenwertes der Sozialarbeit in Sölvesborg und Wolgast wahrgenommen werden. Begründet werden diese unterschiedlichen Stellenwerte der sozialen Arbeit auch in dem sozialen System des jeweiligen Landes. So ist das schwedische Sozialgesetz zwar ein Rahmengesetz, was die Arbeit steuert, aber die individuelle Hilfe im Vordergrund stehen lässt. Seitens der schwedischen Gäste wurde auf das hohe soziale Engagement der Unternehmen in ihrer Stadt verwiesen, wodurch vieles einfacher funktioniert.

Es stellten sich Parallelen in der sozialen Arbeit in Sölvesborg und Wolgast heraus. Die Probleme und Zielsetzungen sind oftmals ähnlich, aber die Herangehensweise an die Problemlösung ist unterschiedlich.

Seminarziel war die Erarbeitung eines gemeinsamen Projektes der beteiligten Städte.

Dazu bedurfte es eines Gegenbesuches im nächsten Jahr in Sölvesborg, um die vorgestellten Projekte zu vertiefen und intensiv weiter zu beraten.

Die Begegnung verlief sehr positiv und die Teilnehmer wurden sich ihrer überaus hohen Verantwortung, insbesondere jungen Menschen eine Rückkehr zu einem "normalen Leben" mit dann weit aus höheren Chancen des beruflichen Einstiegs in den Arbeitsmarkt zu verhelfen, bewusst.

Aussagen der Teilnehmer wie "im Sozialen arbeiten Menschen mit Berufung" oder auch "das Menschliche geht verloren" zeigen auch die emotionale Seite der Teilnehmer.

Nähere Informationen erhalten Sie bei 

Frau Hämerling
Amt für Jugend und Soziales
Burgstraße 6
17438 Wolgast
Telefon (0 38 36) 25 11 24

 

 Projektbeispiel 2 

  Wie können Kommunen voneinander Sparen lernen? 

Weiterbildung im Bereich "Neues Kommunales Finanzmanagement"

Das Modellprojekt Doppischer Kommunalhaushalt, an dem die sieben nordrhein-westfälischen Kommunen Brühl, Dortmund, Düsseldorf, Kreis Gütersloh, Hiddenhausen, Moers und Münster teilnehmen, hat in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium NRW und der Unternehmensberatung Mummert Consulting AG das Konzept "Neues Kommunale Finanzmanagement" (NKF) erarbeitet und erprobt und 2003 erfolgreich abgeschlossen.

Die Stadt Hiddenhausen in der Region Ostwestfalen/Lippe mit ihren 21.039 Einwohnern hat durch ihre Teilnahme am diesem Modellprojekt die Chance ergriffen, in diesem Bereich Erfahrungen mit Partnerstädten auszutauschen.

Hiddenhausen hat bereits 2003 einen doppischen Haushalt aufgestellt. Im Rahmen des Modellprojekts Doppischer Kommunalhaushalt wurde von 1999 bis 2003 das NKF erarbeitet und erprobt. Zu diesem Thema fand im Jahr 2003 ein Seminar für ca. 20 Teilnehmer aus Partnerstädten in Hiddenhausen statt, wodurch die Erfahrungen mit dem NKF in andere Regionen der EU weitergetragen werden konnten.

Das Seminar, was als kleines Projekt innerhalb der vielen Initiativen rund um das NKF anzusehen ist, wurde durch das Städtepartnerschaftsförder-programm in Höhe von 2.762 EUR bezuschusst.

Nähere Auskünfte erhalten Sie bei

Ulrich Rolfsmeyer
Rathausstr. 1
 32120 Hiddenhausen
Telefon: (05221) 964-338
Telefax: (05221) 964-485
E-mail: u.rolfsmeyer@hiddenhausen.de

http://www.hiddenhausen.de

 

 Wie gestalten sich weitere Städtepartnerschaftsprojekte? 

 

 Der direkte Link zu den Städtepartnerschaften der Stadt Nürnberg

Seit einigen Jahren besteht eine Partnerschaft zwischen den Großstädten  Nürnberg ("Stadt der Menschenrechte") und Antalya an der türkischen Südküste. Als Gastgeschenk erhielt Antalya zwei komplette ältere Strassenbahnzüge (siehe Abbildung). Die Grundzüge dieser Partnerschaft sind in der Publikation  NÜRNBERG HEUTE  Sonderheft 2000 unter 4 umrissen  - zu finden auch im Internet unter

http://www.partnerstaedte.nuernberg.de

bzw. zu beziehen unter

 

 ib@nuernberg,de

bzw. über die im Impressum dieser Broschüre angegebenen Anschrift

 

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Die 1.447 Einwohner umfassende Gemeinde Achberg in Baden - Württemberg hat im Jahre 2002 mit ihrer französischen Partnerstadt St. Genis Des Fontaines eine Veranstaltung mit 162 Teilnehmern organisiert, für die die Europäische Kommission einen Zuschuss in Höhe von 5.449,50 EUR gab.

Die Stadt Bremen hat in Danzig einen Jugendkongress über die Zukunft Europas mit Rollenspielen, Diskussionen und Seminaren organisiert.

Die bayerische Gemeinde Babenhausen ( 5.500 Einwohner) organisierte im Jahre 2002 mit zwei französischen Partnergemeinden aus der Region Pays de la Loire (Argentre 2.700 Einwohner / Louvigne 800 Einwohner) eine EU-Veranstaltung, an der 200 Personen teilnahmen. Die Kofinanzierung für das Projekt betrug 12.635 EUR.

Die Stadt Nürnberg hat einen Austausch zwischen zwei Grundschulklassen mit seiner Partnerstadt Prag organisiert. Auf dem Programm standen Spiele, Ausflüge, Musik, Theater und andere Aktivitäten.

Die baden-württembergische Stadt Esslingen erhielt für eine partnerschaftliche Veranstaltung im Rahmen ihrer Agenda 21 einen Zuschuss von 9.452 EUR. Das Seminar, an dem 34 Personen teilnahmen hiess "Lokale Agenda 21 im Europäischen Dialog".

Seit August 1982 besteht zwischen der bayerischen Gemeinde Windberg (1.019 Einwohner), gelegen an der ostdeutschen Außengrenze, und der französischen Gemeinde Abos eine Gemeindepartnerschaft. Im Jahre 2003 organisierten die Gemeinden die Tagung "Chance durch die Erweiterung der Europäischen Union - heute und in Zukunft", an der 62 Personen teilnahmen. Die Veranstaltung wurde mit 12.066 EUR bezuschusst.

© Verena Stiess

Quelle: offizielle Websites der Generaldirektion Bildung und Kultur der Europäischen Kommission

Unsere Hauptstrategie ist es, die Nachfrage in den europäischen Ländern zu vermehren. Unsere Werbekampagne konzentrieren wir auf die europäischen Ländern. Die konzentrierte Bekanntheits-/ Imagekampagne intensivieren wir in den Kernquellenmärkten (Deutschland, Russland, England, Frankreich, USA). Den schon existierenden Rundreise- und Kulturtourismus werden wir ausweiten.

Die Russische Föderation ist für die Türkei in den letzten Jahren ein wichtiger Markt geworden. Aus diesem Land sind im Jahr 2003 in die Türkei 1.281.407 Touristen gekommen.

Aber Deutschland selbst ist nach wie vor der wichtigste Markt für die Türkei. 2003 haben 3.332.451 deutsche Touristen die Türkei besucht. Die Zahl der in die Türkei eingereisten Deutschen belaufen sich auf 1.500.269 (+40,68%). Im Vergleich zum Vorjahr der Zeitperiode ist dies eine Steigerung um 43,46%.

Im Jahre 2003 haben aus aller Welt 14.029.558 Touristen die Türkei besucht.

  

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