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Inwieweit kann die Türkei
an
Förderprogrammen der Europäischen Union teilnehmen?
Weitere Informationen hierzu
finden Sie im Internet auch auf den Seiten der Delegation
der EUROPÄISCHEN Kommission der Türkei unter der URL
http://www.deltur.cec.eu.int
Seit dem Assoziierungsabkommen über die wirtschaftliche Annäherung im Jahr 1963 wartet die türkische Regierung als "Beitrittskandidat" auf ihre EU-Mitgliedschaft. Am 25.12. 2004 werden die Staats- und Regierungschefs der 25 Mitgliedstaaten die Aufnahme der Türkei überprüfen, insb., ob die Türkei die 1993 festgelegten Kriterien hinsichtlich der Achtung der Menschenrechte, der Religionsfreiheit, der Rechtstaatlichkeit, der offenen Bürgerbeteiligung und des Minderheitenschutzes erfüllt. Kommt sie zu einem positivem Ergebnis, können die konkrete Beitrittsverhandlungen eingeleitet werden. Gegenstand der Beitrittsverhandlungen sind auch die Kosten des Beitritts, die auf
ca. 30 - 40 Milliarden Euro/Jahr prognostiziert werden. Nach Aussage des Außenpolitischen Sprechers der CSU, Dr. Gerd Müller, würden ca. 25 Milliarden
Euro in Form von EU- Subventionen aufgewendet werden müssen, um die Türkei "beitrittsfähig" zu machen. Die bestehenden Mitgliedstaaten leisten proportional zu ihrem Bruttosozialprodukt hohe Mitgliedschaftsbeiträge, die den "EU-(Haushalts-) Subventionstopf" füllen, aus dem unter anderem die Mittel für die <Heranführungshilfen> der Beitrittsländer (zum Beispiel das Förderinstrument PHARE mit ISPA, SAPARD) abgerufen werden.
Für die Heranführung der Türkei sind für
den Zeitraum 2004-2006 EU-Kofinanzierungsmittel in der Höhe von
1 050 Mio. EUR vorgesehen. Bei dem momentan geringen Wirtschaftswachstum kann jede Ausweitung der EU zu Einsparungen bei
der Finanzierung kultureller, sozialer und umweltorientierter Projekte aus den alten EU- Mitgliedstaaten; also allgemein zur Herabsetzung des Gesamtfördervolumens von anderen EU - Förderprogrammen führen.
Obwohl noch keine offizielle EU- Mitgliedschaft der Türkei vorliegt, steht dem Land die Teilnahme an
verschiedenen EU- Förderprogrammen offen, wenn zwischen der Europäische Kommission und der Türkei ein Abkommen über die Teilnahme am
jeweiligen Programm besteht. Assoziierungsabkommen bestehen
für die Teilnahme an den EU-Förderprogrammen SOCRATES,
LEONARDO DA VINCI, JUGEND, MEDIA, Innovative Projekte im
Rahmen der Aktion 5, ....
Beispiel:
Nach dem "Beschluss des Rates vom 20. Dezember 2000 zur Durchführung eines Programms zur Förderung von Entwicklung, Vertrieb und
Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich europäischer audiovisueller Werke
- MEDIA PLUS — Entwicklung, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit
vom 20.12.2000" wird die Türkei als potentieller
Teilnehmer auf der Grundlage zusätzlicher Mittel und gemäß
den mit der Türkei zu vereinbarenden Verfahren angesehen.
Projektträger aus den alten 15 EU - Mitgliedstaaten sind uneingeschränkt antragsberechtigt. Die Einbeziehung von Stellen, Einrichtungen und Organisationen aus
Nicht - EU - Mitgliedstaaten mit Beitrittswillen, wie die Türkei, wird begrüßt. Als Zuschussnehmer in Form von einer Hauptantragstellung können türkische Projektteilnehmer
noch nicht auftreten.
Das nachfolgend vorgestellte Städtepartnerschaftsförderprogramm der Europäischen Union kann den türkischen Bürgern, Initiativen, Vereinen, Institutionen und Firmen auf kommunaler Ebene als Einstieg in die
EU - Subventionsmaschinerie als gleichberechtigter
Teilnehmer dienen.
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Kommunen betreiben Außenpolitik
!
EU- Zuschüsse für transnationale Kommunalpartnerschaften !
Für die meisten
Kommunalpolitiker erscheint Aussenpolitik eine Aufgabe, die
keineswegs in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Nach §
34 GG gehört die Aussenpolitik tatsächlich zum
Handlungsmonopol der Bundesregierung. Das
Bundesverfassungsgericht hat jedoch durch verschiedene
Urteile den Kommunen Zuständigkeit für aussenpolitische
Belange zugestanden, wenn diese im gesellschaftlichen Leben
der Kommune relevant sind. So können Städte und Gemeinden
eigenständig internationalen Bündnissen beitreten,
europaweite Partnerschaften gründen und gemeinsam
transnationale Projekte in allen Politikbereichen durchführen.
Neben der kommunalen Entwicklungshilfe ist die Gründung /
Pflege von Städte- und Gemeindepartnerschaften die häufigste
Form kommunaler aussenpolitischer Aktivität. Die Europäische
Kommission fördert über finanzielle Zuschüsse seit 1993
die Gründung und Intensivierung von Städte- und
Gemeindepartnerschaften.
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Weshalb fördert die Europäische
Kommission die kommunale Aussenpolitik ?
Städtepartnerschaftliche
Zusammenarbeit gab es zu jeder Zeit.
Nach dem zweiten Weltkrieg versuchte man mit Kommunen der
einstigen Kriegsgegner den Versöhnungsprozeß einzuleiten,
wodurch zum Beispiel die vielen deutsch- französischen Städtepartnerschaften
zu erklären sind.
In den 70iger Jahren entstanden viele Partnerschaften zu Städten
aus den kommunistisch regierten Ostblockländern, initiiert
durch engagierte Pazifisten, - unabhängig von den
deutsch-deutschen Beziehungen.
Seit den 80iger Jahren treten verstärkt Partnerschaften zur
"3. Welt" auf, in deren Rahmen konkrete
Entwicklungshilfeprojekte entstehen. Diese kommunale
Entwicklungshilfe ist im Gemeinderat wegen des starken
Wohlstandsgefälles nicht leicht durchzusetzen, da der
Dritte Welt - Partner nicht die Möglichkeit bietet, die
deutsche Delegation "angemessen" zu empfangen.
Europaweit haben ca. 2.500 Kommunen den Schritt der Nord- Süd-
Zusammenarbeit gewagt.
Das
Städtepartnerschaftsprogramm beruht hingegen auf der Grundidee, Kommunen aus verschiedenen
Ländern Europas zum Erfahrungsaustausch bei bestimmten
Europathemen des kommunalen Lebens zu motivieren. Um die Finanzhilfen
des Städtepartnerschaftsfonds zu erhalten, reicht es
heutzutage nicht aus, lediglich Partnerschaften entstehen
oder sich vertiefen zu lassen, sondern die Zuschussnehmer müssen
sich verpflichten "Europa" auf kommunaler Ebene
bei den Bürgern präsent zu machen. Fast die Hälfte aller
EU- Richtlinien haben in ihrer Anwendung auf kommunaler
Ebene Auswirkung.
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Wie hoch ist die Förderquote
?
Die Beantragung der Mittel im
Rahmen des Städtepartnerschaftsprogramms ist im Vergleich
zum innovativen, verwaltungstechnischen und zeitlichen
Aufwand anderer EU- Förderprogramme ein leichtes
Unterfangen. Die Pauschalzuschüsse sind dementsprechend
niedrig.
Momentan werden nur noch 5 % der Anträge aus formalen
Gründen abgelehnt, die Förderquote ist also
überdurchschnittlich hoch.
Jährlich werden ca. 2.500 - 3.000 Anträge eingereicht. Im Jahr 2004
kofinanziert die Europäische Kommission 1.400
Städtepartnerschaften mit 12 Mio. Euro. In den Jahren
1990-1998 wurden 75% aller Anträge akzeptiert. Aus
Deutschland haben in diesem Zeitraum 42% der deutschen
Kommunen an diesem Programm teilgenommen.
Der
Städtepartnerschaftsfonds wurde bis dato vor allem von
deutschen, französischen und italienischen Großstädten
genutzt. Kommunen mit weniger als 5.000 Einwohnern und
Kommunen aus den neuen Beitrittsländern und aus Malta,
Luxemburg, Dänemark oder Holland sind bisher am Programm
kaum beteiligt, weder als organisierende Antragsteller, noch
als Teilnehmer. Die Generaldirektion Bildung und Kultur
der Europäischen Kommission wünscht, dass sich dies
zukünftig ändert.
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Wann hat der Antragsteller
die beste Chance auf Bewilligung ?
Als es noch
keine festen Einreichungsfristen hatten Antragssteller bei
der Generaldirektion Bildung und Kultur der Europäischen
Kommission während der Monate Januar bis März und November
bis Dezember die besten Chancen auf Bewilligung der
beantragten Gelder, da in dieser Zeit die wenigsten
Förderanträge eingingen. Aufgrund der großen Nachfrage wurde
im Jahr 2002 das Einreichungsverfahren mit Fristen versehen.
Bürgerbegegnungen werden im Jahr 2006 nur noch gefördert,
wenn die Kommunen bereits bürgerschaftlich miteinander
verbunden sind und der Antragssteller und mindestens
eine weitere kommunale Einrichtung aus den förderfähigen
Ländern stammt.
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Welche Ziele verfolgt das Städtepartnerschaftsförderprogramm ?
Im Rahmen des jährlichen
Programmaufrufs erscheint das Merkblatt bzw. der Leitfaden
für Antragsteller, in dem die für das kommende Jahr
geltenden Fördertrends (z.B. Thema EURO), Prioritäten und
Ausschlusskriterien veröffentlicht werden.
Projekte kleinerer Gemeinden
oder solche, die vor allem Jugendliche oder Frauen
einbeziehen, werden von der Europäischen Kommission
favorisiert.
Prinzipiell geht der
Fördertrend in Richtung Partnerschaftsprojekte mit mittel-
und osteuropäischen Kommunen, der Teilnahme von kleinen
Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern in abgelegenen
und strukturschwachen Regionen und weit voneinander entfernt
liegenden Kommunen. Vorrang erhalten Projekte von Kommunen,
die bisher keinen oder wenig Gebrauch vom
Städtepartnerschaftsprogramm gemacht haben.
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Welche Projekttypen
werden gefördert ?
Grundsätzlich können Bürgerbegegnungen
sowie Konferenzen und Seminare zu einem eindeutig
europäischen Thema (z.B. die Zukunft der Europäischen
Union, die Erweiterung, Unionsbürgerschaft, die
europäischen Institutionen, das europäische Sozialmodell,
Chancengleichheit, Grundrechte, Bekämpfung von Rassismus
und Fremdenfeindlichkeit, Umweltschutz, Mobilität der
jungen Menschen in Europa, Mehrsprachigkeit, allgemeine und
berufliche Bildung, lokale Wirtschaftsförderung, die
Stellung der behinderten Menschen in der Gesellschaft,
Transnationalität, Erziehung durch Sport, die neuen
Informations- und Kommunikationstechnologien, der EURO, die
Europäische Kultur, die Europäische
Beschäftigungsstrategie sowie alle weiteren Themen, die im
Rahmen der Zuständigkeitsbereiche und Informationskampagnen
der Europäischen Union von Bedeutung sind ) im Rahmen
bereits bestehender oder neuer Städtepartnerschaften
gefördert werden.
Von der Europäischen
Kommission werden insbesondere Bürgerbegegnungen bevorzugt,
wenn
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Was wird nicht
gefördert ?
Keinesfalls soll der sog. versteckte "Bürgermeistertourismus"
unterstützt werden, der sich in der gegenseitigen Bewirtung
der Honoratioren erschöpft. Auch für die verlockende rein
wirtschaftspolitische Kontaktknüpfung zu Kommunen der
Billiglohnländer wird es immer ungemütlicher.
Nicht förderfähig sind zum
Beispiel Bürgerbegegnungen, die ausschließlich
touristische, folkloristische, kommerzielle oder sportliche
Zwecke verfolgen, zwischen Kommunen des gleichen Landes
stattfinden, ohne Beteiligung einer Kommune aus einem
Mitgliedstaat sind oder deren Teilnehmer vorwiegend
gewählte Vertreter von Städten und Gemeinden /
Kommunalbeamte sind.
Nicht förderfähig sind
Veranstaltungen mit weniger als 20 Personen ohne
pädagogischen Ansatz, mit kommerziellem Hintergrund oder
mit nicht förderwürdigem Inhalt.
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Wie hoch sind die
Finanzhilfen ?
Für die Kofinanzierung von Projekten standen zum
Beispiel m
Jahr
2005 ca. 10 Mio EUR zur Verfügung.
Das Gesamtfördervolumen für das Jahr 2004 lag bei 12 Mio.
EUR. Die Fördersumme wurde in Form von vielen kleinen Pauschalzuschüssen vergeben. Zuschussfähig sind die Beförderungskosten wie Beförderungsmittel, Versicherungen, Kost, Logis, Organisations- und Veranstaltungskosten wie die Kosten für Miete,
Besichtigung, Kost, Logis, Übersetzungen und
Informationsmaterial. Bei Bürgerbegegnungen
werden pauschal Zuschüsse nach der Zahl der Teilnehmer
(Gäste) und der Anzahl der Tage des Treffens gewährt.
Reisekosten werden zum Beispiel mit einem Pauschalsatz von
0,25 EUR pro km/Person erstattet. Der Gesamtpauschalbetrag muss
mindestens 2.000 EUR betragen. Die Höchstfördergrenze
liegt für Bürgerbegegnungen bei 20.000 EUR, für
städtepartnerschaftliche Seminare und Konferenzen bei
50.000 EUR.
Bei Konferenzen mit europäischer Themenstellung
kann die Europäische Kommission mehr als 50 % der Gesamtprojektkosten
mitfinanzieren.
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Wann und wo sind die Aufrufe
veröffentlicht worden ?
Seit 2002 erfolgt jährlich
ein Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen für das
Folgejahr. In diesem Aufruf werden je nach Projektbeginn
verschiedene Antragsfristen festgelegt. Im letzen Aufruf
wurde u.a. aus Verwaltungsvereinfachungsgründen alles für
die gesamte Programmlaufzeit (bis 2013) geregelt.
Frühere Aufrufe:
Amtsblatt der EG <C 220/06> vom 17.09.2002
Amtsblatt der EG <C
283/21> vom 26.11.2003
Amtsblatt der EG <C
259/19> vom 21.10.2004
aktueller
Aufruf
Amtsblatt der EG <C
285/14> vom 22.11.2006
Wann enden die
nächsten Einreichungsfristen ?
Für
Projekte der Bürgerbegegnungen während 2007 gilt ...
1. Tranche: 1.05 bis 31.07.2007 > Einreichungsfrist ist der
10. Januar 2007
2. Tranche: 1.08 bis 30.09.2007 > Einreichungsfrist ist der
1. April 2007
3. Tranche: 1.10 bis 31.12.2007 > Einreichungsfrist ist der
1. Juni 2007
Für Projekte der Bürgerbegegnungen mit Beginn nach 2008 gilt
...
1. Tranche: 1.01. bis 31.03. > Einreichungsfrist ist 01.09.
des Jahres vor der geplanten Begegnung
2. Tranche: 1.04. bis 31.05. > Einreichungsfrist ist 01.12.
des Jahres vor der geplanten Begegnung
3. Tranche: 1.06. bis 31.07. > Einreichungsfrist ist
01.02.
des Jahres der geplanten Begegnung
4. Tranche: 1.08. bis 30.09 > Einreichungsfrist ist
01.04. des Jahres der geplanten Begegnung
5. Tranche: 1.10. bis 31.12. > Einreichungsfrist ist 01.06.
des Jahres der geplanten Begegnung
Für Veranstaltungen, z.B. in Form von Konferenzen und
Workshops mit Beginn nach 2008 gilt ...
1.09.2007 bis 31.03.2008 1 > Einreichungsfrist
ist März 2007
1.04.2008 bis 31.03.2009 1. > Einreichungsfrist ist
Dezember 2007
1.04.2009 bis 31.03.2010 1. > Einreichungsfrist ist
Dezember 2008
1.04.2010 bis 31.03.2011 1. > Einreichungsfrist ist
Dezember 2009
1.04.2011 bis 31.03.2012 1. > Einreichungsfrist ist
Dezember 2010
1.04.2012 bis 31.03.2013 1. > Einreichungsfrist ist
Dezember 2011
1.04.2013 bis 31.03.2014 1. > Einreichungsfrist ist
Dezember 2012
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Wer kann den Antrag stellen ?
Antragsteller sowie
Teilnehmer können Städte und Gemeinden, Zusammenschlüsse
von Gebietskörperschaften sowie Verbände und
Zusammenschlüsse von Gemeinden aus den <Mitgliedsstaaten
der Europäischen Union> sein. Auch Nicht-EU-Länder
sind im Rahmen des Städtepartnerschaftsprogramms
"förderfähig", soweit zwischen der Europäischen
Kommission und dem Land ein Abkommen über die Teilnahme
zustande gekommen ist.
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Was ist bei der Antragstellung zu
beachten ?
Grundsätzlich wird der
Zuschussantrag von der Kommunalverwaltung der gastgebenden
Gemeinde (unter Federführung des Kulturamts / EU-Referats /
Amts für Auslandsbeziehungen) eingereicht.
Anträge für Konferenzen und
Seminare können auch von einem Landkreis oder einem Verband
bzw. einer Verbandsgemeinschaft eingereicht werden.
Die Anträge sind in
zweifacher Ausführung - ein Original und eine beglaubigte
Kopie - per Einschreiben bei der Europäischen Kommission
einzureichen.
Anträge per Fax oder Email
sind nicht ausreichend und werden als formal unzulässig
abgelehnt.
Der Antrag kann auch
persönlich oder durch einen Kurier beim Sekretariat für
Städtepartnerschaften abgegeben werden. Für den
fristgerechten Zugang ist das Datum des Poststempels bzw.
das Datum der Empfangsbescheinigung maßgebend.
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Wo wird der Antrag
eingereicht ?
Der Antrag wird gestellt an:
EACEA –
Abteilung P7 Bürgerschaft,
Anträge „Bürgerbegegnungen
im Rahmen von Städtepartnerschaften oder Bildung von
Netzwerken zwischen Partnerstädten
Avenue du Bourget, 1 (BOUR 00/13)
BE- 1140 Brussels
Belgien
Email :
eacea-p7@ec.europa.eu
Fax: +32 2 296 23 89 |
Allgemeine Auskünfte
erhalten Sie bei:
pavel.tychtl@ec.europa.eu
Der aktuelle
Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen sowie die
Antragsformular sind abrufbar unter der URL
http://eacea.ec.europa.eu/static/en/citizenship/index.htm
Quelle: EU - Amtsblatt
C 285
vom 22.11.2006;
Programmleitfaden
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Welche Rechtsgrundlagen gibt
es ?
Bis dato existiert keine
gültige Rechtsgrundlage für das
Städtepartnerschaftsförderprogramm.
In diesem Zusammenhang erging am 26.11.2003
die folgende Mitteilung der
Europäischen Kommission an die Antragsteller:
"Der letzte
Programmaufruf erfolgte unter dem Vorbehalt eines
Kommissionsbeschlusses, der die Rechtsgrundlage darstellt,
verabschiedet, der die Finanzierung der Maßnahmen
ermöglicht, oder dass die Europäische Kommission
Übergangsbestimmungen erlässt, die eine Inanspruchnahme
der Mittel bis zur Annahme des endgültigen Beschlusses
ermöglichen und nicht dem Wortlaut der vorliegenden
Aufforderung widersprechen.
Infolge des Erlasses einer
neuen Haushaltsordnung durch den Rat im Jahr 2002 und der
sich daraus ergebenden Einführung einer neuen Struktur des
Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union im Jahr 2004
können bestimmte Gemeinschaftszuschüsse, die bislang
lediglich aufgrund der Einsetzung von Mitteln im Haushalt
gewährt werden konnten, ab 2004 nur noch aufgrund einer
förmlichen Rechtsgrundlage gewährt werden.
Die Kommission hat daher
zusammen mit dem Vorentwurf für den Haushaltsplan 2004
einen Vorschlag für einen Beschluss über ein
Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung einer
aktiven europäischen Bürgerschaft vorgelegt, der vom Rat
erlassen werden muss. Dieser Vorschlag für einen Beschluss
wird derzeit vom Parlament und vom Rat geprüft.
Damit jedoch nach Erlass der
Rechtsgrundlage (oder einer Übergangsregelung) die
Verfahren zur Auswahl der Vorschläge und zur Vergabe der
Zuschüsse zügig eingeleitet werden können, wurde die
Aufforderung 2004 frühzeitig veröffentlicht. In Anbetracht
der derzeit noch bestehenden Ungewissheit in Bezug auf den
rechtzeitigen Abschluss des Verfahrens zum Erlass der
Rechtsgrundlage verpflichtet diese Veröffentlichung die
Kommission jedoch nicht zu weiteren Schritten. Insbesondere
geht die Kommission mit der Veröffentlichung dieser
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen keinerlei
rechtliche oder finanzielle Verpflichtung für den Fall ein,
dass die Rechtsgrundlage (oder eine Übergangsregelung)
nicht rechtzeitig erlassen wird oder dass die erlassene
Rechtsgrundlage (oder eine Übergangsregelung) vom Vorschlag
der Kommission für einen Beschluss so stark abweichen
sollte, dass die vorliegende Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen mit den abschließend vom Gesetzgeber
beschlossenen Bestimmungen nicht mehr vereinbar wäre."
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Was gibt es sonst noch zu
beachten ?
Zu beachten ist, dass das
Städtepartnerschaftsprogramm gegenüber speziellen EU- Förderprogrammen wie zum Beispiel den Programmen KULTUR
2000, Europäischer Freiwilligendienst, JUGEND FÜR EUROPA,
LEONARDO DA VINCI, SOCRATES, JUGEND subsidiär
gilt.
Informieren Sie sich daher
vor der Antragstellung, ob Ihr Vorhaben evtl. in den Rahmen
eines speziellen EU- Förderprogramms fällt.
Kommunen oder ähnliche
Institutionen aus Drittstaaten können Teilnehmer eines städtepartnerschaftlichen
Projekts (z.B. Konferenzteilnehmer) sein, werden jedoch von der
Europäischen Kommission nicht bezuschusst.
So könnte eine vertragliche
Absichtserklärung für ein gemeinsames Handeln einer
deutschen und türkischen Kommune aussehen:
"Zur Intensivierung
der durch engagierte Bürger geknüpften Beziehungen schließen
die Gemeinde XXXXXXXXX
und die Gemeinde
XXXXXXXXXXXXXX
folgenden Vertrag
über eine
partnerschaftliche Zusammenarbeit.
In der Überzeugung, dass
durch partnerschaftliche Beziehungen zwischen den Bürgern
und Organisationen eine bessere Verständigung und systemübergreifende
Friedensbildung und dadurch auch eine dauerhafte
Verständigung zwischen einzelnen Nationen als ein Schritt
zur Verwirklichung des vereinigten Europas erzielt wird,
wird folgendes vereinbart:
Im Rahmen ihrer
Zuständigkeiten und Möglichkeiten werden sich die beiden
Städte für folgende Ziele einsetzen:
-
Erfahrungsaustausch im
Bereich Sozialarbeit
-
Erfahrungsaustausch beim
Kinder-, Jugendschutz
-
Jugendaustausch
-
gegenseitige Wirtschaftsförderung
-
Gleichstellung von Frauen
und Männer
-
Wissenstransfer über die
Europäische Beschäftigungsstrategie
-
Austausch der Methoden im
Strafvollzug
-
etc.
Beide Städte
verpflichten sich, die entsprechenden Aktivitäten und
Begegnungen – soweit möglich – finanziell zu
unterstützen.
Die jeweiligen
Aktivitäten und Begegnungen werden über die
Kommunalverwaltungen abgestimmt.
Über geeignete
Veranstaltungen erfolgt frühzeitige gegenseitige
Unterrichtung.
Durch Hinweise in
Publikationen, bei Veranstaltungen und auf öffentlichen
Plätzen soll der Wille der Zusammenarbeit beider
Städte zum Ausdruck gebracht werden."
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Projektbeispiel
1
Was
können wir von den Schweden in der Sozialarbeit lernen?
Erfahrungsaustausch mit
schwedischer Partnerkommune
Am nördlichen Zipfel von
Mecklenburg- Vorpommern liegt das Städtchen Wolgast mit
seinen 13.747 Einwohnern. Die geographische Lage führte in
den letzten Jahren zur Knüpfung persönlicher Kontakte zu
drei schwedischen Kommunen, die inzwischen Partnerstädte
von Wolgast sind. Mit einer der Partnerstädte, Sölvesborg,
wurde beschlossen, die Erfahrungen in der Sozialarbeit
auszutauschen.
Vom 13.05. bis 16.05.2003
fand zum Thema "Sozialarbeit in Schweden und
Deutschland unter dem Aspekt struktureller Veränderungen
auf dem Arbeitsmarkt" ein Seminar statt, an dem 9
schwedische und 15 deutsche SozialarbeiterInnen teilnahmen.
Das Treffen wurde im Rahmen des
Städtepartnerschaftsförderprogramms zu 50 % durch die
Europäische Kommission kofinanziert. Der Zuschuss betrug
5.785 EUR. Die restlichen 50 % wurden aus Sponsorengeldern
der Sparkasse Vorpommern, dem Ingenieurbüro für Bautechnik
und einer anderen Bank finanziert.
In den zwei Seminartagen
wurden die Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der
Sozialarbeit in Schweden und Deutschland, insbesondere in
den Städten Sölvesborg und Wolgast, ausgearbeitet. Dazu
wurden verschiedene Projekte aus Sölvesborg und Wolgast den
Teilnehmern vorgestellt.
Die vielen gezielten Fragen
zu den einzelnen Projekten zeigten das große Interesse der
Teilnehmer und ihre Fachkompetenz. Bereits nach kurzer Zeit
konnten seitens der Teilnehmer Unterschiede des
Stellenwertes der Sozialarbeit in Sölvesborg und Wolgast
wahrgenommen werden. Begründet werden diese
unterschiedlichen Stellenwerte der sozialen Arbeit auch in
dem sozialen System des jeweiligen Landes. So ist das
schwedische Sozialgesetz zwar ein Rahmengesetz, was die
Arbeit steuert, aber die individuelle Hilfe im Vordergrund
stehen lässt. Seitens der schwedischen Gäste wurde auf das
hohe soziale Engagement der Unternehmen in ihrer Stadt
verwiesen, wodurch vieles einfacher funktioniert.
Es stellten sich Parallelen
in der sozialen Arbeit in Sölvesborg und Wolgast heraus.
Die Probleme und Zielsetzungen sind oftmals ähnlich, aber
die Herangehensweise an die Problemlösung ist
unterschiedlich.
Seminarziel war die
Erarbeitung eines gemeinsamen Projektes der beteiligten
Städte.
Dazu bedurfte es eines
Gegenbesuches im nächsten Jahr in Sölvesborg, um die
vorgestellten Projekte zu vertiefen und intensiv weiter zu
beraten.
Die Begegnung verlief sehr
positiv und die Teilnehmer wurden sich ihrer überaus hohen
Verantwortung, insbesondere jungen Menschen eine Rückkehr
zu einem "normalen Leben" mit dann weit aus
höheren Chancen des beruflichen Einstiegs in den
Arbeitsmarkt zu verhelfen, bewusst.
Aussagen der Teilnehmer wie
"im Sozialen arbeiten Menschen mit Berufung" oder
auch "das Menschliche geht verloren" zeigen auch
die emotionale Seite der Teilnehmer.
Nähere Informationen
erhalten Sie bei
Frau Hämerling
Amt für Jugend und Soziales
Burgstraße 6
17438 Wolgast
Telefon (0 38 36) 25 11 24
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Projektbeispiel 2
Wie können Kommunen voneinander Sparen lernen?
Weiterbildung im Bereich
"Neues Kommunales Finanzmanagement"
Das Modellprojekt Doppischer
Kommunalhaushalt, an dem die sieben nordrhein-westfälischen
Kommunen Brühl, Dortmund, Düsseldorf, Kreis Gütersloh,
Hiddenhausen, Moers und Münster teilnehmen, hat in
Zusammenarbeit mit dem Innenministerium NRW und der
Unternehmensberatung Mummert Consulting AG das Konzept
"Neues Kommunale Finanzmanagement" (NKF)
erarbeitet und erprobt und 2003 erfolgreich abgeschlossen.
Die Stadt Hiddenhausen in der
Region Ostwestfalen/Lippe mit ihren 21.039 Einwohnern hat
durch ihre Teilnahme am diesem Modellprojekt die Chance
ergriffen, in diesem Bereich Erfahrungen mit Partnerstädten
auszutauschen.
Hiddenhausen hat bereits 2003
einen doppischen Haushalt aufgestellt. Im Rahmen des
Modellprojekts Doppischer Kommunalhaushalt wurde von 1999
bis 2003 das NKF erarbeitet und erprobt. Zu diesem Thema
fand im Jahr 2003 ein Seminar für ca. 20 Teilnehmer aus
Partnerstädten in Hiddenhausen statt, wodurch die
Erfahrungen mit dem NKF in andere Regionen der EU
weitergetragen werden konnten.
Das Seminar, was als kleines
Projekt innerhalb der vielen Initiativen rund um das NKF
anzusehen ist, wurde durch das
Städtepartnerschaftsförder-programm in Höhe von 2.762 EUR
bezuschusst.
Nähere Auskünfte erhalten
Sie bei
Ulrich Rolfsmeyer
Rathausstr. 1
32120
Hiddenhausen
Telefon: (05221) 964-338
Telefax: (05221) 964-485
E-mail: u.rolfsmeyer@hiddenhausen.de
http://www.hiddenhausen.de
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Wie gestalten sich weitere Städtepartnerschaftsprojekte?


Seit einigen Jahren besteht
eine Partnerschaft zwischen den Großstädten Nürnberg
("Stadt der Menschenrechte") und Antalya
an der türkischen Südküste.
Als Gastgeschenk erhielt Antalya zwei komplette ältere
Strassenbahnzüge (siehe Abbildung). Die Grundzüge dieser
Partnerschaft sind in der Publikation NÜRNBERG
HEUTE Sonderheft 2000 unter 4 umrissen - zu finden auch
im Internet unter
http://www.partnerstaedte.nuernberg.de
bzw.
zu beziehen unter
ib@nuernberg,de
bzw.
über die im Impressum dieser Broschüre angegebenen Anschrift

:

Die 1.447 Einwohner
umfassende Gemeinde Achberg in Baden - Württemberg
hat im Jahre 2002 mit ihrer französischen Partnerstadt
St. Genis Des Fontaines eine Veranstaltung mit 162
Teilnehmern organisiert, für die die Europäische
Kommission einen Zuschuss in Höhe von 5.449,50 EUR gab.
Die Stadt Bremen hat
in Danzig einen Jugendkongress über die Zukunft Europas mit
Rollenspielen, Diskussionen und Seminaren organisiert.
Die bayerische Gemeinde Babenhausen
( 5.500 Einwohner) organisierte im Jahre 2002 mit zwei
französischen Partnergemeinden aus der Region Pays de la
Loire (Argentre 2.700 Einwohner / Louvigne 800 Einwohner)
eine EU-Veranstaltung, an der 200 Personen teilnahmen. Die
Kofinanzierung für das Projekt betrug 12.635 EUR.
Die Stadt Nürnberg
hat einen Austausch zwischen zwei Grundschulklassen mit
seiner Partnerstadt Prag organisiert. Auf dem Programm
standen Spiele, Ausflüge, Musik, Theater und andere
Aktivitäten.
Die baden-württembergische
Stadt Esslingen erhielt für eine partnerschaftliche
Veranstaltung im Rahmen ihrer Agenda 21 einen Zuschuss von
9.452 EUR. Das Seminar, an dem 34 Personen teilnahmen hiess
"Lokale Agenda 21 im Europäischen Dialog".
Seit August 1982 besteht
zwischen der bayerischen Gemeinde Windberg (1.019
Einwohner), gelegen an der ostdeutschen Außengrenze, und
der französischen Gemeinde Abos eine Gemeindepartnerschaft.
Im Jahre 2003 organisierten die Gemeinden die Tagung
"Chance durch die Erweiterung der Europäischen Union -
heute und in Zukunft", an der 62 Personen teilnahmen.
Die Veranstaltung wurde mit 12.066 EUR bezuschusst.
©
Verena Stiess
Quelle:
offizielle Websites der Generaldirektion
Bildung und Kultur der
Europäischen Kommission
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Unsere Hauptstrategie ist es, die Nachfrage
in den europäischen Ländern zu vermehren. Unsere Werbekampagne
konzentrieren wir auf die europäischen Ländern. Die konzentrierte
Bekanntheits-/ Imagekampagne intensivieren wir in den Kernquellenmärkten
(Deutschland, Russland, England, Frankreich, USA). Den schon existierenden
Rundreise- und Kulturtourismus werden wir ausweiten.
Die Russische Föderation ist für die
Türkei in den letzten Jahren ein wichtiger Markt geworden. Aus diesem
Land sind im Jahr 2003 in die Türkei 1.281.407 Touristen gekommen.
Aber Deutschland selbst ist nach wie vor
der wichtigste Markt für die Türkei. 2003 haben 3.332.451 deutsche Touristen
die Türkei besucht. Die Zahl der in die Türkei eingereisten Deutschen
belaufen sich auf 1.500.269 (+40,68%). Im Vergleich zum Vorjahr der Zeitperiode
ist dies eine Steigerung um 43,46%.
Im Jahre 2003 haben aus aller Welt 14.029.558
Touristen die Türkei besucht.
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