| Die Europäische
Union der Konzernlobbyisten aus ,Alle Macht den Konzernen', ro ro ro, ISBN 3 499 22486 0; (mit freundlicher
Genehmigung des Autors
<Dr. Johann Günther König> entnommen.)
,,In der 1980 in Brüssel vorgelegten
Denkschrift eines Global Players der Elektroindustrie: ,Europa und Philips - Ansichten und
Vorschläge eines europäischen Unternehmens', wurde gewiß nicht zufällig bereits
jene Wirtschafts- und Währungsunion gefordert, die inzwischen über uns gekommen
ist."
,,Think global, act local, lautet
das Firmenmotto weltbekannter Konzerne wie Sony [...] seit den 1980er Jahren auch der
"Macher" der zur Union aufgewerteten Europäischen Wirtschafts - Gemeinschaft.
Eine gravierende Rezession sowie sich verschärfende
internationale Handelskonflikte hatten die EWG in die sogenannte "Eurosklerose"
getrieben, und führende europäische Unternehmen suchten händeringend nach neuen
Absatzmärkten und Rationalisierungsmöglichkeiten. Die Europäische Gemeinschaft hatte
bis dahin für die Wirtschaft zwar leidlich funktioniert, aber viel mehr als die Vergabe
nationaler Quoten für die Landwirtschaft und die Abschaffung diverser Zollbarrieren nicht
erreicht. Der von führenden Unternehmen in den USA und Japan ausgehende Entwicklungsdruck
im Bereich der Informations- und Kommunikationstechniken ließ zudem in europäischen
Wirtschaftskreisen die Befürchtung wachsen, den Anschluß an die Zukunft zu verpassen.
Kurz: der Traum vom Einzug ins Halbfinale des von den dominierenden Weltmarkt - Konzernen
in den Vereinigten Staaten und in Fernost angezettelten Technologiewettkampfs erforderte
rasche und radikale Maßnahmen.
Für die private Wirtschaft und ihre mächtigen Verbände
war die einzuschlagende Richtung längst abgemachte Sache. Sie forderten mehr
"Angebotsorientierung" sowie die Aufhebung nationaler Marktabschottungen, um ihr
Marktpotential zu erhöhen. [...] Wohin die Reise gehen sollte, [war längst klar]. 1983
gründete nämlich der damalige Präsident von Volvo, Per Gyllenhammer, eine Art
Stammtischrunde der in Europa tätigen Konzernlenker, die ebenfalls aktiv wurde. Die Rede
ist vom "European Round Table of Industrialists" (ERT), der
noch heute aktiv ist. Rund vierzig bedeutende Konzern-Herren treffen sich in
regelmäßigen Abständen mit den entscheidungsmächtigen Kommissaren der EU und klopfen
neue Zielsetzungen fest, zeigen langfristige Tendenzen auf und geben der Kommission
"bei Grundsatzproblemen wesentliche Entscheidungshilfe" - nicht zuletzt bei
festlichen Arbeitsessen mit dem Kommissionspräsidenten und im Beisein gerade
abkömmlicher Regierungschefs. Der European Round Table unterhält
zusätzlich diverse Ausschüsse, die sich mit Themen wie Binnenmarkt, Forschung und
Entwicklung, Handel und Investitionen, Infrastruktur, Sozial- und Umweltpolitik und sogar
Erziehung (!) befassen.
Im Januar 1985 sorgte die gerade aus der Taufe gehobene
europäische Tischrunde zunächst einmal für eine nachdrückliche Erinnerung an die
Philips - Vorgaben. In der von ihr vorgelegten Agenda for Action - Europe 1990
formulierte sie genau das Programm, das uns kurze Zeit später als <Weißbuch>
zum Binnenmarkt von der EU - Kommission vorgelegt wurde. Die Forderung der
Industriemanager, die Politik möge sie aus dem zu eng gewordenen Korsett nationaler
Märkte und Industriegrößen befreien und die vielfältigen nationalen
Einfuhrerschwernisse, Grenzabfertigungsmethoden und Normen endlich abschaffen, trafen
nicht auf taube Ohren. Der Europäische Rat, sprich die versammelten Regierungschefs,
segnete das <Weißbuch>
zur Vollendung des Binnenmarktes umgehend ab.
Übrigens ließ dieses Kursbuch für die Reise in das
Schlaraffenland des entfesselten Marktes schon damals niemanden, der Klarheit haben
wollte, über die Bedingungen am Ziel im Zweifel. Einmal angekommen sollte nämlich
sichergestellt sein, ,daß der Markt flexibel ist, so daß Ressourcen, sowohl menschliche
als auch materielle, Kapital- und Investitionsmittel den wirtschaftlich rentabelsten
Bereichen zufließen' (Kommission 1985).
siehe auch <Binnenmarkt>
|
Enzyclopädische Definition
Im Lexikon steht unter ,Europäische
Union (EU)' geschrieben, dass dies eine europäische supranationale
Organisation mit folgenden Zielsetzungen sei: eine sich stetig enger gestaltende
Union der Völker Europas mit ausgewogenem und dauerhaftem wirtschaftlichen und sozialen
Fortschritt (frei von Binnengrenzen, mit einer Wirtschafts- und Währungsunion,
wirtschaftlichem und sozialem Zusammenhalt), bei gleichzeitig weitgehender Erhaltung der
individuellen Identität im nationalen Bereich bei gemeinsamer Außen- und
Sicherheitspolitik, in Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Der
gemeinschaftliche Besitzstand soll hierbei gewahrt und weiterentwickelt werden.
Zu den grundlegenden
Prinzipien zählen die Achtung vor der nationalen Identität der Mitgliedsstaaten mit
demokratischen Regierungssystemen, die Achtung der Grundrechte entsprechend der
Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte (1950) und die Achtung der
allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechtes.
In der Zukunftsvorstellung Winston
Churchills von 1946 heißt die Europäische Union noch ,,Vereinigte
Staaten von Europa". 1948 strebte man in der Haager Resolution einen freien
Zusammenschluß Europas auf wirtschaftlicher und politischer Ebene ohne
Souveränitätsverzicht der einzelnen Staaten an.
Im Montanbereich kam es zur ersten
Zusammenarbeit und 1955 zu ersten Gesprächen über eine Europäische Wirtschafts- und
Atomgemeinschaft. Diese fanden ihre Absegnung 1957 in den Römischen Verträgen, also in
einer Zollunion und schließlich in einem gemeinsamen Binnenmarkt und letztlich in der
Europäischen Union.
Heute spricht man über die EU als ein Europa
der Regionen.
Als am 1. November 1993
die zwölf Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft (EG) -
- Belgien
- Dänemark
- Frankreich
- Deutschland
- Großbritannien
- Griechenland
- Irland
- Italien
- Luxemburg
- Niederlande
- Portugal
- Spanien
den Vertrag von Maastricht
ratifizierten, trat der Vertrag über die Europäische Union in Kraft.
Derzeit sind in der EU 15
Länder Europas zusammengeschlossen, Tendenz weiter steigend. Der Vertrag von Maastricht
soll die EU nicht nur auf wirtschaftlichem Gebiet vereinen, sondern auch eine gemeinsame
Außen- und Sicherheitspolitik sowie Zusammenarbeit in der Justiz- und Innenpolitik
verwirklichen.
Die Organe der EU sind
- der Europäische Gerichtshof,
- der Europäische Rechnungshof,
- der Rat der Europäischen Union
(Ministerrat),
- die Europäische Kommission
- sowie das EU-Parlament.
Der Europäische
Gerichtshof
Letzte Instanz bei allen
Rechtsfragen der EU ist der Europäische Gerichtshof, der sich aus mindestens einem
Richter pro Land, also insgesamt 15 Richtern zusammensetzt, die für sechs Jahre
ernannt werden. Das Gericht befasst sich mit Streitfällen zwischen Mitgliederregierungen
und EU-Einrichtungen, Streitfällen innerhalb der EU und mit Berufungen gegen
EG-Beschlüsse und -Entscheidungen. In unklaren Fällen verweisen die Gerichte der
Mitgliedstaaten häufig an den Europäischen Gerichtshof. Dieser trifft verbindliche
Entscheidungen über EU-Recht und liefert somit Richtlinien für Entscheidungen der
nationalen Gerichte. Die Entscheidungen des Gerichtshofes schaffen Präzedenzfälle und
werden Bestandteil der Rechtsprechung jedes Mitgliedsstaates. |
Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat)
das wichtigste gesetzgebende
Organ der EU ist der Ministerrat der sich aus Ministern der
Mitgliedsstaaten zusammensetzt. Dem Rat steht der Ausschuss der ständigen Vertreter
(ASTV) zur Verfügung, der auch kleiner Ministerrat genannt wird und ausständigen
Vertretern (Botschaftern) jedes Mitgliedslandes besteht . Außerdem wird er von
Arbeitsgruppen und dem Generalsekretariat unterstützt.
Der Europäische Rat
Etwa alle sechs Monate ruft
das Land mit dem derzeitigen Vorsitz im Ministerrat, der Präsident, die
Regierungsoberhäupter der Mitgliedsstaaten zu einem Gipfeltreffen zusammen. Diese
Versammlung (Gipfel) nennt sich Europäischer Rat, der bereit seit 1975 regelmäßig
abgehalten wird. 1987 wurde der Europäische Rat offizieller Bestandteil der EU.
Die Europäische Kommission
siehe auch <DG> in unserem <sublex>
Die Europäische Kommission
ist das Exekutivorgan der EU aus 20 von den Mitgliedstaaten in gegenseitigem Einvernehmen
und mit Zustimmung des Parlaments ernannten Mitgliedern und einem nach dem gleichen
Verfahren ernannten Präsidenten.
Die Europäische Kommission
wacht über die korrekte Anwendung der Vertragsbestimmungen und der Entscheidungen der
Gemeinschaftsorgane. Sie unterbreitet Vorschläge zur Politik die siedem Ministerrat
vorlegt.
Sie vertritt die EU im
wirtschaftlichen Kontakt mit anderen Ländern und/oder internationalen Organisationen.
Ihre Aufgabe ist darüber hinaus die Verwaltung der Geldwerte und Programme der ,EG' und
sie ist zuständig für Hilfsleistungen an Länder außerhalb. Die Kommissionsmitglieder
sind von Weisungen der enzelnen nationalen Regierungen unabhängig, unterliegen aber der
Kontrolle durch das Europäischen Parlament.
Das Europäische Parlament
Nur die Mitglieder des
Europäischen Parlaments werden direkt von den Bürgern der Mitgliedsstaaten für ein
Mandat von fünf Jahren gewählt werden. Die 626 Sitze werden nach der
Bevölkerungszahl der Mitgliedsstaaten verteilt. Früher hatte dieses Organ nur beratende
Funktion, erhielt aber durch den Vertrag über die Europäische Union neuen Einfluss. Es
hat Kontrollbefugnisse über Kommission und Rat, Mitwirkungsrechte im
Gesetzgebungsverfahren sowie Haushaltsbefugnisse, und es kann auch Anregungen zur
Gesetzgebung vermitteln.
Das Hauptorgan tagt im
wesentlichen für jeweils eine Woche pro Monat im französischen Straßburg im Palais de
l'Europe. Der größte Teil der Ausschussarbeit wird jedoch im belgischen Brüssel
geleistet. In den Ausschüssen des Europäischen Parlaments werden die Gesetzesvorschläge
der Europäischen Kommission überarbeitet, bevor diese an den Ministerrat weitergeleitet
werden. Nach Vorlage beim Ministerrat kann das Parlament sein Veto einlegen. Das
Sekretariat hingegen sitzt in Luxemburg.
Die öffentlichen Sitzungen, Debatten und Entschließungen werden letztendlich in den elf
europäischen Sprachen veröffentlicht. Zusammen mit dem Ministerrat arbeitet das
Europäische Parlament am EU-Haushalt und kann einen Haushaltsplan ablehnen, wenn im Rat
keine Übereinstimmung erzielt wird.
Ausschüsse
Durch den Vertrag über die
Europäische Union wurde die politische Macht des Europäischen Rates gestärkt. Die
anderen Organe hingegen erhielten nur beratende Funktionen.
Der bedeutendste Ausschuss ist
der Wirtschafts- und Sozialausschuss. Seine 189 Mitglieder werden für vier Jahre
ernannt und vertreten Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und andere Interessengruppen. Der
Ausschuss muss bei vielen Gesetzesthemen vom Ministerrat und von der Europäischen
Kommission befragt werden. Erst aufgrund des Vertrags über die Europäische Union wurde
der Ausschuss der Regionen mit ebenfalls 189 Mitglieder, je nach Bevölkerungszahl
des jeweiligen Landes zugeteilt, eingerichtet, um die EU den Bürgern näher zu bringen
und regionalen und lokalen Regierungsbehörden Mitsprache einzuräumen. Er besitzt keine
gesetzgebende Gewalt, muss aber, je nach Wirtschafts- und Sozialthemen, befragt werden.
Siehe hierzu auch <Lobbying>
Heute gilt in der
Europäischen Union (EU), daß ein Gut, das in einem Land der Gemeinschaft verkauft wird,
auf dem gesamten EU-Markt angeboten werden darf. Und öffentliche Aufträge, immerhin rund
15 Prozent des gesamten <Bruttosozialprodukts>, müssen allen Firmen aus allen Ländern der Union zugänglich sein,
etwa am Bau, beim Verkehr, im Bereich der Telekommunikation oder bei der Versorgung der
Bevölkerung mit Wasser oder Strom.
Da zwei Drittel des EU-Handels <Binnenhandel> ist, kann man für den deutschen Außenhandel
bislang eher von einer Europäisierung, noch nicht aber generell von einer Globalisierung
oder Internationalisierung sprechen. |