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Elke
Schretzmann-Kittel:
Es gibt auf europäischer Ebene ein
EU-Förderprogramm namens "Information
Society Technologies (IST)". Könnten sich daran auch
Selbständige im IT-Bereich beteiligen ?
Verena Stiess:
Bei der Förderung von Multimediaprojekten auf
europäischer Ebene denken viele zunächst an die
klassischen Programme des nunmehr in fünfter
Runde aufgelegten Forschungsrahmenprogramms der
Europäischen Kommission, dem thematischen
(Unter-)Programm IST (information society
technology), in dessen Rahmen neue
Internettechnologien mit großer wissenschaftlicher
Beteiligung entwickelt, erprobt und bewertet (und verwertet)
werden. Darunter wird zum Beispiel die Entwicklung
benutzerfreundlicher Systeme und Dienste für den
Bürger wie Internet-Marktplätze
Fremdenverkehrsinformationssysteme, Virtuelle
Kommune / Rathaus, Umweltinformationssysteme
gefördert.
Jedoch sollten
sich
IT-Freiberufler zunächst bewußt machen, dass
die Forschungs- und Entwicklungsförderung eben
nur die Kofinanzierung von Forschungs- und
Entwicklungsmaßnahmen darstellt und Sie sich als
natürliche Person mit Ihrer Arbeitskraft und ihrem Fachwissen nur im
Rahmen einer
Forschungseinrichtung oder eines technologieintensiven
Unternehmens in solche Projekte
einbringen können.
Elke
Schretzmann-Kittel:
Welche EU-Förderprogramme im IT-Bereich gibt es
denn speziell für Freiberufler ?
Verena Stiess:
Irgendwie ist bei jedem
EU-Förderprogramm auch der IT-Bereich berührt.
Selbst wenn eine caritative Einrichtung eine
Weiterbildungmaßnahme für junge
Diplompädagogen aus dem Europäischen
Sozialfonds kofinanziert haben will, ist diese lt.
ESF-Verordnung dazu angehalten, die neuen
Technologien von Multimedia und Internet zum
Einsatz zu bringen.
Wirtschaftliche
und politische Zielrichtungen in Europa wie die
Arbeitsplatzschaffung durch die
Informationsgesellschaft, E-Commerce, die
Digitalisierung der Verwaltung und die
Entwicklung neuer Formen der Weiterbildung haben
eine Reihe von EU-Aktionsprogrammen im Bereich
der Forschung und Entwicklung, Internet,
Multimedia /Film, Weiterbildung und
Beschäftigungsförderung hervorgebracht
An
EU-Förderprogrammen für den IT-Bereich mangelt
es sicherlich nicht. Die momentan laufenden heißen
eCONTENT, e-europe, Aktionsplan "safer
internet", IDA, eTEN, ...
E-CONTENT soll die
gewerbliche Nutzung von
Informationen des öffentlichen Sektors -
durch Formen der Public Private Partnership -
fördern. Während 2001 - 2005 sollen in jedem
EU-Mitgliedsstaat 2-3 Großprojekte mit
durchschnittlich 1,5 Mio EUR kofinanziert werden.
In diesen Projekt-Größenordnungen denken die
zahlenden Mitglieder des BDI, wer weiss
eventuell auch eines der jungen
Multimediafirmen. Das Programm wünscht Konsortien von
Forschungseinrichtungen, IT-Firmen, Verlagen,
Internetportalbetreiber und alle Art von öffentlichen
Einrichtungen, die gerne ihre über Jahrzehnte gesammelten
Datenbestände für ein kommerzielles Projekt mit Europäischer
Dimension hergeben wollen. Die Generaldirektion
Informationsgesellschaft der Europäischen
Kommission würde bestimmt ein kleines oder
mittelständisches Unternehmen als Projektträger
einem Großunternehmen vorziehen. Zwar gilt die
KMU-Klausel bei E-CONTENT nicht, jedoch ist lt.
Richtlinie die Teilnahme von KMUs ausdrücklich
erwünscht.
Das Programm
"e-europe" soll den Zugang aller zur
Informationsgesellschaft fördern. Die Initiative
soll u.a. die technologischen Voraussetzungen
für die (Teil)- Privatisierung öffentlicher
Informationen im Rahmen von E-CONTENT schaffen.
Elke
Schretzmann-Kittel:
Was wird im europäischen Bereich unter KMU
verstanden, wenn ich mal unterbrechen darf ...?
Verena Stiess:
KMU ist die Abkürzung für klein und
mittelständische Unternehmen. Auf europäischer
Ebene bedeutet das kurz gesagt ..
mittlere
Unternehmen sind solche mit
-
weniger als
250 Beschäftigte (ohne Saisonarbeiter)
-
einem
Jahresumsatz von höchstens 40 Mio EUR
oder einer Jahresbilanzsumme von
-
höchstens 27
Mio EUR
-
die
unabhängig sind
d.h. mind. 75 % der besitzenden-,
teilhabenden Unternehmen - gemessen am
Kapital oder an den Stimmenanteilen -
müssen kleinste, kleine oder mittlere
Unternehmen sein. Es gibt nur zwei
Ausnahmen:
-
1.Öffentliche
Beteiligungsgesellschaften,
Risikogesellschaften oder Institutionen
können mehr als 25% des Unternehmens
besitzen, wenn diese weder einzeln noch
zusammen Kontrolle über das Unternehmen
haben.
-
2.wenn
aufgrund der Kapitalstreuung nicht
ermittelt werden kann, wer Anteilseigner
ist und das Unternehmen eine Erklärung
abgibt, daß höchstens 25% der Anteile
in Händen von einem oder mehreren
Großunternehmen ist.
kleine Unternehmen
solche mit
-
weniger als
50 Beschäftigte (ohne Saisonarbeiter);
-
Jahresumsatz
von höchstens 7 Mio EUR oder einer
Jahrebilanzsumme von höchstens 5 Mio
EUR;
-
die
unabhängig sind (s.o.).
KMUs werden nicht
nur auf europäischer Ebene favorisiert, sondern
generell bei staatlichen Förderprogrammen, da
die kleinwirtschaftliche Struktur ein Bollwerk
gegen die Inflexibilität der Monopolisierung
darstellt, 80% der Ausbildungsplätze und
Arbeitsplätze bereitstellt und auch ein wenig die
Globalisierung bremst. Ich wollte Ihnen doch etwas
über die weiteren EU-Förderprogramme im
IT-Bereich erzählen.
Elke
Schretzmann-Kittel:
Ja, was gibt es sonst noch !
Verena Stiess:
Weiter ist der Aktionsplan der Gemeinschaft zur
Förderung der sicheren Nutzung des Internet
durch die Bekämpfung illegaler und schädlicher
Inhalte in globalen Netzen mit einer Laufzeit von
1999- 2002 in der jetzigen Förderphase zu nennen, in dessen Rahmen technische
Hilfe Aufträge an Web-basierte Unternehmen /
Institutionen / Einrichtungen ausgeschrieben
wurden, die im Amtsblatt der EG S von der
Generaldirektion Informationsgesellschaft der
Europäischen Kommission in Brüssel
veröffentlicht wurden. Dabei wurden Projekte zum
Zusammentragen und Verbreiten von Informationen
für das Aktionsprogramm betreffend den
Internet-Aktionsplan unterstützt. Jährlich
erfolgt ein Aufruf zur Einreichung von
Projektvorschlägen. Unternehmen müssen unter vielen anderem
Voraussetzungen Ihre
finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen; dass
sie 50 % der Projektkosten finanzieren können.
Also die Vorjahresbilanz muss stimmen. Es ist notwendig, daß
auch IT-Spezialisten zu solchen
Projekten herangezogen werden. Es ist nur sehr schwer, gerade
zum richtigen Zeitpunkt von solch einer "kleineren"
Ausschreibung etwas zu erfahren. Und hat die Ausschreibung so
einen Umfang, dass diese europaweit in der
<TED>
(= tenders electronic daily - die Onlineversion des gedruckten
Supplements S des Amtblattes der EG) ausgeschrieben werden muss,
so muss man auch dies tagesaktuell recherchieren bzw. eine
kostenpflichtige Dauerauftragsrecherche beim örtlichen EIC
buchen.
Elke
Schretzmann-Kittel:
Die Schwierigkeit ist also, von solchen
geplanten EU-Projekten überhaupt zu erfahren und
sich bei Zeit einzubringen.
Verena Stiess:
Das ist richtig. IT- Fachleute bzw. kleine IT-Unternehmen könnten anhand von
verschiedenen EU-Kooperationspartnerdatenbanken
Projektpartnergesuche aus ganz Europa sowie den
künftigen EU-Beitrittsstaaten recherchieren. Das tun sie jedoch
nicht. Ist zu zeitraubend. Projekte können
aber vielfach auch "vor Ort" vom IT-Freiberuflern angeregt werden, was aber enttäuschend mit Ideen- und Konzeptklau
enden kann. Etablierte Einrichtungen kennen da
nicht mehr Skrupel als "newcomer". Noch
dazu sind Behörden und Firmen sowieso dazu
angehalten, ihre Projekte möglichst mit
"eigenem" Personal durchzuführen. Aber
dieses Risiko müssen die Freiberufler einfach
eingehen, denn ohne die "etablierten
Partner" aus der Branche, Verwaltung und
Wissenschaft geht es nicht. Im Gegenteil: mit Ihrer
Fachkompetenz, Ihrer Idee oder Ihrem Konzept sollte bei
allen als Partner in Frage kommenden Stellen
regelrecht "Klinken geputzt" werden.
Und zwar in strukturierter Form mit
Qualifikation, Referenzen, Projektskizze, Markt-
und Machbarkeitsstudie. Je spezieller und
exotischer die Sache ist, desto eher hat der
Freiberufler eine Chance, sich über die Projektmitarbeit zu
finanzieren, zum Beispiel durch Entwicklung einer Datenbank;
wobei ich ganz gewiss nicht sagen will, dass dies eine exotische
Idee ist.
Es gibt ja so
viele ungenutzte Datenbanken, die halbleer im virtuellen Raum
rumhängen. Aber keine Sorge; es werden noch mehr gebraucht!
Elke
Schretzmann-Kittel:
Gibt es EU-Förderprogramme, die speziell auf IT-Fachleute
abzielen ?
Verena Stiess:
Nicht, daß ich wüßte. Die Förderung der
Wegbereiter der Informationsgesellschaft hat aber auf fast alle
Förderbereiche der Europäischen Union
Auswirkungen. So zum Beispiel auch auf die
Bildungs-, Integrations- und Beschäftigungsförderungspolitk.
Nehmen wir zum
Beispiel das EU-Förderprogramm im schulischen
Bildungsbereich SOCRATES (Unterprogramm
GRUNDTVIG), in dessen Rahmen Projekte zur Bildung
für Erwachsene gefördert werden.
Wenn eine
Volkshochschule aus Deutschland mit ähnlichen
Einrichtungen aus anderen Ländern
gemeinschaftliches Lehrmaterial im Internet
entwickeln, Unterrichtsprogramme oder Erstellung
innovativer didaktischer Hilfsmittel und
Materialien austauschen, erproben, testen, bewerten will und hierfür eine
Netzwerktechnologie zum Einsatz kommen soll
so können IT-Fachleute als
Untervertragsnehmer dabei sein.
Dasselbe gilt für
andere Programme aus dem Bildungsbereich. Im
Rahmen von SOCRATES -MINERVA werden
ausschließlich ITK-Bildungprojekte, Open
Distance Learning (ODL) und die Entwicklung neuer
Lernmodule im Internet gefördert.
Auch im Rahmen des
Berufsbildungsprogramms LEONARDO DA VINCI können
Pilotprojekte dieser Art gefördert werden.
Selbst eine klassische Integrations- oder
Beschäftigungsförderungsmaßnahme im Rahmen des Europäischen
Sozialfonds
durchgeführt von einem gemeinnützigen Verein in
Kooperation mit dem Arbeitsamt kann da in
Betracht kommen.
Elke
Schretzmann-Kittel:
Ich sehe zwei Hürden für Freiberufler. Erstens von
solchen geplanten EU-Projekten überhaupt zu erfahren. Zweitens:
Der Freelancer muß sich wegen der
Projektmitfinanzierung finanzstarke Partner
suchen und denen seine Ideen mitteilen. Kann es
da nicht sein, daß das Konzept benutzt wird und der
Freiberufler zwar ideell, aber nicht materiell beteiligt wird?
Verena Stiess:
Wie gesagt - Ideen dürfen Sie überall gerne los werden. Darum
gibt es ja so viele Innovationswettbewerbe. Wenn sie den "guten
Draht" zu den potentiellen Projekträgern
herstellen und Ihre IT-Fachkompetenz dort
unentbehrlich ist, haben auch IT-Freiberufler
eine Chance.
Eine finanzielle
Projektbeteiliogung ist bei Untervertragsnehmern übrigends nicht
erfoderlich.
EU-Fördermittel fließen nicht an natürliche
Personen oder kleine Einheiten, sondern an die
übergeordneten Ebenen. An einem EU-Projekt
sollen möglichst viele Akteure aus Wissenschaft,
Wirtschaft, Staat und
Nichtregierungsorganisationen zusammenwirken. So
arbeiten verschiedene Institutionen (z.B. eine
Forschungseinrichtung als wissenschaftliche
Begleitung, mehrere KMUs einer Branche, die
Energieversorger mehrerer Regionen, verschiedene
Kulturämter zusammen mit tourismusfördernden
Einrichtungen) aus verschiedenen Perspektiven
(z.B. Industrie- und kleine/mittlere Unternehmen,
EU-nationalstaatliche Ebene) an einer Sache (gut machen wir es
nicht zu kompliziert). Der
einzelne IT-Fachmensch ist da nur ein ganz kleines Rädchen, dessen Gehalt in so und so vielen
"Mann-Tagen" in die
Projektkostenkalkulation eingerechnet wird.
Wichtig ist für
interessierte EU-Projektbeteiligte, bevor sie
sich nun auf die Informationsflut über
EU-Förderprogramme stürzen, die Kenntnis um die
Zielsetzung der Programme.
Beispiel: Im
Rahmen des EU-Programms MEDIA PLUS werden bis
2005 beträchtliche Mittel für
Multimediaprojekte (z.B. Lifeübertragung eines
multinationalen Kulturfestivals im Internet)
bereitgestellt. Das klingt klasse. Eine kleine
Multimediafirma könnte theoretisch die
Fachkompetenz und die transnationale Organisationserfahrung zur
Durchführung eines solchen Projekts haben. Die KMUs oder
einzelne Freiberufler gehören aber
nicht zu den Antragsberechtigten, da MEDIA die
europäische Film-, Fernseh-, Funk-Industrie
ansprechen will. Die Großen - öffentlich-rechtlichen - im Geschäft sollen
über das Bonbon "EU-Zuschuss"
mehr europäische Filme
(und weniger amerikanischen Schund) entwickeln und mit dem wohlbekannten EU-Logo
verbreiten. Das ist eine der Zielsetzungen.
"Lola rennt" ist zum Beispiel ein
MEDIA-Projekt.
Elke
Schretzmann-Kittel:
Sie sprechen die Verbreitung des EU - Logos an
ist denn das immer gefordert ?
Verena Stiess:
In den meisten Fällen ja. Die EU-Zuschußnehmer
werden mehr oder weniger streng dazu angehalten,
die Förderung durch die Europäische Kommission sichtbar zu machen. Diese
Publizitätsvorschriften bezüglich der
Offenlegung der EU-Förderung können Sie in
den Leitfäden für Antragsteller sowie in den <Leitfaden
für die Verwaltung von Finanzhilfen>
nachlesen. Der
EU-Fördernehmer und die Partner sind
verpflichtet, in sämtlichen Unterlagen und auf
sämtlichen Informationsträgern, die im Rahmen
des Projekts produziert werden, insb. in
Büchern, Broschüren, Pressemitteilungen, auf
Videokassetten, Website, Software, usw. auf die
Unterstützung durch die Gemeinschaft
hinzuweisen. So wie eine Kommune, die im Rahmen
des Europäischen Städtepartnerschaftsprogramms
gefördert wurde, am Ortseingang das Schild
"Partnerstadt Europa" aufzustellen hat.
Elke
Schretzmann-Kittel:
Also jetzt mal ganz praktisch. Ich,
Freelancer, alleine oder mit meinem Projektteam,
habe bzw. haben eine tolle Idee. z.B. eine
innovative Bildungs- und Beratungsplattform u.a.
auch über das Internet zu erstellen und zu
leiten. Wir wollen kein VC (=Venture Capital), um
eine Firma zu gründen, sondern wir benötigen
nur einen starken Partner, damit dieses Projekt
über EU-Mittel mitfinanziert wird. Wie gehe ich
bzw. wir da vor?
Verena Stiess:
Bei der
Projektpartnersuche sollten Sie eines immer vor
Augen haben. Die meisten schielen auf die Kraft,
Stärke und Größe des möglichen Partners und
werden auf diese Weise nicht selten zu
willkommenen (Informations-) Zulieferern der etablierten,
übergeordneten Ebene ---> in ihrem Fall sind das alle
öffentlichen und privaten Einrichtungen, die die beabsichtigte
Existenzgründungswelle mittragen.
Viel wichtiger ist die Beobachtung, ob sich der
Partner für Ihre Projektidee "stark
macht". Also machen Sie eine Liste der
Personen, Firmen, Institutionen, IT-Fachleuten,
etc. die konkrete Handlungen vorgenommen haben,
um den Ausbau einer solchen Informations- und
Beratungsplattform voranzutreiben.
Streichen Sie
diejenigen weg, die lediglich mit der Intention
der Eigenwerbung oder gar Mitgliederabwerbung auf
Sie zugekommen sind. Wenn dann noch welche übrig
bleiben, so suchen Sie sich diejenigen als
Partner heraus, die Ihr Tätigkeitsspektrum
ergänzen, erweitern oder komplettieren.
Als baden-
württembergischer Unternehmensverband für
Freiberufler in Stuttgart nehmen Sie eine
ähnliche Informations-, Lobbyarbeit an wie die
spezielleren, bereits etablierten Berufs-, Unternehmesverbände sowie des Landesgewerbeamtes
Baden-Württemberg als operationelle Ebene des
Wirtschaftsministeriums, insb. das Büro für
Existenzgründungen (ifex). Da Sie Ihre
Mitgliedertreffen im Haus der Wirtschaft in
Stuttgart abgehalten haben, bestehen sicherlich
bereits persönliche Kontakte zu einem der
Mitarbeiter des ifex (Herr Schäfer oder Herr von
Haften). Die Büros der Mitarbeiter des ifex sind
ja ebenfalls im Haus der Wirtschaft. Zu den
Aufgaben dieser Herren gehört zum Beispiel die
neutrale / unparteiische Erstellung von
Broschüren und sonstigem Informationsmaterial
für Selbständige, die Veranstaltung bzw.
Mitwirkung bei Existenzgründermessen, die
Information (nicht individuelle Beratung) von
Existenzgründern über Anlaufstellen in
Baden-Württemberg, Existenzgründungsprogramme,
etc..
Inwieweit sich da
eine Kooperation durch eine gemeinsame
Informationsveranstaltung ergibt, kann ich ohne
weiteres nicht sagen.
Meines Erachtens sind die besten Förderprogramme für
IT-Freiberufler im Moment die Zuschüsse des örtlichen
Arbeitsamts, also das Überbrückungsgeld, der
Existenzgründungszuschuss im Rahmen der sog. ICH-AG oder die
Einstellungszuschüsse, die die Einstellung von
Langzeitarbeitslosen erleichtern.
Elke
Schretzmann-Kittel:
Ich danke für das Gespräch.
Verena
Stiess:
War mir ein Vergnügen.
aufgenommen
im März 2001
.
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zurück
Planen oder verwirklichen Sie ein
Unternehmensprojekt?
"Wollen Sie,
um es provokant zu sagen, einen Möbel - Secondhand mit
integrierter Tauschbörse eröffnen? Einige idealistisch / alternativ
orientierte Leute haben ihre ehrenamtliche Mitarbeit bei diesem Projekt
bereits zugesichert. Sie brauchen dafür
zunächst, nach eigener Schätzung rund 10.000 EUR (für
Miete, Personal, ...etc. ) als Anschubfinanzierung. Als
Räumlichkeit sollen 1.500 qm der leerstehenden,
ehemaligen Goldwarenfabrik im langsam zerfallenden
Stadtzentrum dienen. Mit dem Sekretär ihres
Bürgermeisters und dem Wirtschaftsförderer haben Sie
über diese Idee bereits gesprochen. Ihr Team besteht aus
vier Leuten. Zwei suchen seit längerem Arbeit als
Lagerverwalter. Haben Sie schon mit Herrn XY vom
örtlichen Arbeitsamt gesprochen über Zuschüsse für Existenzgründer
?
Eventuell ist eine Förderung aus dem <Europäischer
Sozialfonds> (ESF) bezüglich des
Konzepts möglich. Würde das örtliche Arbeits-,
Sozialamt / gemeinnütziger Arbeitsförderungsverein die
Projektträgerschaft für ein solches Vorhaben
übernehmen ?"
Wie zuvor überzeichnet dargestellt, ist die ,,Beschaffung" von (EU)- Fördermitteln kein leichtes
Unterfangen. Der gute Wille und die Tatenkraft allein
reichen nicht aus, um ein Projekt anfangs oder eine Zeit lang zu finanzieren. Da spielt es keine
Rolle, wie viele ehrenamtliche Mitarbeiter mithelfen wollen. IDEALISMUS ist
nicht zuschussfähig. Die Europäische Kommission kann rein
idealistische Initiativen, mögen sie noch so transnational vernetzt
sein, nicht einordnen - es gibt keine
"Schublade" dafür. Noch dazu fehlt den Idealisten oft
die betriebswirtschaftliche Vorbildung zur Erstellung des
Finanzierungsplans, das Durchhaltevermögen beim Erstellen
formgerechter Antragsunterlagen und die Nüchternheit der Kosten
- Nutzen Abwägung ihres Vorhaben.
EU - Zuschüsse erhält nicht der einzelne
Existenzgründer - indirekt höchstens durch das
Unterhaltsgeld oder Startgeld für die Ich -AG, die durchgeleitet von der
Bundesagentur für Arbeit, aus dem Europäischen Sozialfonds finanziert
werden.
Wenn es in der Presse heißt die "Europäische
Kommission fördert Existenzgründungen", so ist im Klartext
damit gemeint: Es gibt da EU - Förderprogramme, in deren
Rahmen die Kofinanzierung von ...
-
Existenzgründungsberatungsstellen oder - zentren
---> der EU-Zuschuss fliesst der Behörde zu, an der die
Infostelle eingerichtet wird
-
Internetplattformen für Existenzgründer, Innovationsoffensiven, Existenzgründungskampagnen ---->
der EU- Zuschuss geht an das Ministerium, das Betreiber der
Kampagne, Plattform ist
-
die Veranstaltung von Kooperationsbörsen für
Existenzgrüner mitfinanziert werden kann
---> der
EU-Zuschuss fließt dem Veranstalter der Börse zu
-
Bewerbungstrainingsseminare und Umschulungsmassnahmen in
Kooperation mit dem örtlichen Arbeitsamt durch den ESF
mitfinanziert werden ---> der EU- Zuschuss fließt
der Weiterbildungseinrichtung zu
... in Kooperation mit
etablierten, öffentlichen Einrichtungen möglich ist.
Welche Voraussetzungen ein EU-Projekt in aller Regel
erfüllen muss, erfahren Sie in unserer <Checkliste> für EU -
Antragssteller - Einsteiger.
Alternativ
empfehle ich eine Recherche nach evtl. passenden Landes -
und Bundesförderungen unter den Stichworten wie
Startgeld / Beschäftigungsförderung / Existenzgründung
in der kostenfrei zugänglichen <Förderdatenbank> des
Bundesministeriums für Wirtschaft (BMWI). Leider ist die
Datenbank von gängigen durchschnittlichen Computern und
Online - Browsern unter <http://www.bmwi.de> nicht mehr
problemlos anzeigbar.
Auch bei Behörden wird technologisch geprotzt, selbst wenn die Zielgruppe sich die neueste Technik vielfach nicht
leisten kann und deswegen nur inhaltsleere Seiten unter www.bmwi.de zu
sehen bekommt. Leere Frames anzuschauen macht doch Spass, oder ?
|
Die Europäische
Kommission muss durch ihre vielen Studien die besonders
"förderungswürdigen" Zielgruppen wie die
kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) oder die Freiberufler ganz genau kennen;
insbesondere wegen deren volkswirtschaftlichen, sozialen,
beschäftigungserhaltenden und kulturellen Wert.
KMUs zählen theoretisch lt. vieler Programmrichtlinien zum
Kreis der Antragsstellerberechtigten.
Bei der eigentlichen EU-Programmumsetzung, also der Durchführung
von Projekten, treten jedoch fast ausschließlich die den KMUs
übergeordneten Ebenen in Erscheinung, die ebensolchen
durch Information, Schulung und Aufklärung Gutes tun wollen. ---->
nicht der Existenzgründer wird durch die Europäische
Kommission finanziell unterstützt, sondern IHKs, HKs,
Unternehmerverbände, Landesregierungen,
Wirtschaftsministerien, regionale
Wirtschaftsförderungsgesellschaften, etc., deren fest
angestellte Mitarbeiter Maßnahmen zugunsten der
Existenzgründer und KMUs durchführen.
Wem diese vielen Existenzgründungsoffensiven,
Internetplattformen für Existenzgrüner, Kooperationsbörsen,
Messen und Seminare tatsächlich helfen, sei dahingestellt.
Hoffentlich gehen den bequem sitzenden Mitarbeiter dieser
Wirtschaftsförderungsgesellschaften nicht ihre beschäftigungsfördernden
Ideen zur Förderung ihrer Zielgruppe aus!
|
zurück
Wie es Unternehmern ergehen kann bei einer CD-Rom
gestützten Subventionsberatung!
" Ich
entwickelte im Bereich der Autorückmotage eine Technik
zur sortenreinen Demontage von Altfahrzeugen und ließ es
mir patentieren. Die Entwicklung ist eine Reaktion auf
die gesetzlich vorgeschriebene Trockenlegung und
umweltgerechte Lagerung / Entsorgung der
Betriebsflüssigkeiten. Das Verwertungskonzept ist in
Kooperation mit Recyclingfirmen EU-weit anwendbar. Wie ich diese Sache angehen sollte,
wußte ich zunächst nicht.
Nachdem ich mein Vorhaben
einem Berater geschildert hatte, wurden mir mündlich
mehrere Fördemöglichkeiten in Aussicht gestellt. Dann
bekam ich einen Fragebogen zur Ausfüllung, in dem Fragen
zur rechtlichen und wirtschaftlichen Situation meines
Unternehmens und Fragen über das Investitionsvolumen
meines Vorhabens gestellt wurden. Weiter wurde gefragt,
ob und in welchem Umfang ich ein Umwelt-, Qualitäts- und
Abfallmanagement habe. Weiter sollte ich meine kurz- bis
langfristigen Unternehmensziele angeben.
Ich
hatte nicht den Eindruck, daß der
Umweltaspekt oder die politische Dimension meiner
Entwicklung gesehen wurde. - Wenig später bekam ich einen 10 Seiten
starken Computerausdruck. Da war alles drin: Ein
Investitionsplan - nur komisch fand ich, daß zum
Investitionsvolumen hier ein Warenlager gerechnet wurde.
Ein Finanzierungsvorschlag - eine Mischung aus
Eigenmittel, ERP Eigenkapitalhilfe, Bay.
Mittelstandsprogr., LfA-Ergänzungsprogr. und ein
Hausbankkredit. Weiter fand ich die obligatorische
Fördermittelanteilstorte in den Unterlagen. Pro
ermitteltes in Frage kommendes Förderprogramm sollte ich
lt. Beratervertrag eine bestimmte Geldsumme bezahlen. Und
das für einen Ausdruck aus einer Fördermitteldatenbank
- wie ich von subventionsberater.de erfahren habe. Da war ich
beraten und verkauft."
K.
Schneiderbanger, KfZ- Werkstatttechnik
zurück
Mythos Lobbying auf Brüsseler
Parkett
Über Lobbying wird
viel gesprochen. Von der Beeinflussung der
Europaparlamentarier in Strasbourg bis zum Mittagessen
mit den Kommissionsbeamten in der Nähe der Rue de la Loi
in Brüssel ist dabei oft die Rede. Weit über 1000 sog.
Lobby-, Verbindungs- und Vertretungsbüros haben sich
bisher allein in und um Brüssel angesiedelt. Tendenz
steigend. Von diesen werden in Brüssel die für jeden
vom heimischen PC mit geringem Rechercheaufwand
zugänglichen, offiziellen Mitteilungen und Vorschläge
der Europäischen Kommission zitiert, interpretiert und
für die "eigene" Interessengruppe aufbereitet
(in eigenen Medien weitergeleitet) , was von den
MitarbeiterInnen der Büros neben der Organisation von
Besuchergruppenempfängen eine Portion Fleisarbeit
abverlangt.
Wer sind aber die Leute, die EU- Förderprogramme
initiieren und Europäische Subventionspolitiken vor Ort
in die Praxis umsetzen, also über die Bewilligung der
Mittel entscheiden ? Nicht die einzelnen Parlamentarier
oder gar die Brüsseler Exekutivspitze entscheiden über
den Mittelfluß. Zwei Drittel aller EU-Förderprogramme
werden auf nationaler Ebene administriert - entweder
durch spezielle Nationale Agenturen, Unterstüzungs-,
Programmumsetzungsstellen oder durch die Ministerien der
Länder. Die EU-Fördermittelanträge werden in diesen
Fällen bei der von der Europäischen Kommission mit der
Programmabwicklung beauftragten nationalen Einrichtung
oder beim örtlich zuständigen Landesstaats-,
-wirtschafts-, -sozial-, -arbeits- oder
-umweltministerium (Die Landesebene in föderalistisch
verwalteten Staaten gilt als "Region")
eingereicht. "Europa" ist also "vor
Ort" - dies auch durch die obligatorische
Kofinanzierungspflicht auf regionaler Ebene.
Unabhängig
davon, ob sich die Antrags-(bewilligungs-)stelle in
Deutschland, Brüssel oder Luxembourg befindet
entscheidet über die Bewilligung / Ablehnung nicht eine
Einzelperson, sondern dafür eingesetzte Gutachter-,
Planungs- bzw. Expertenausschüsse. Die
Ausschußmitglieder werden im Vorfeld einer
Programmausschreibung gezielt durch öffentliche (leider
meist beschränkte) Ausschreibung gerufen ("call for
experts") und werden nach Programmablauf teilweise
im Amtsblatt der EG bekannt gegeben bzw. können
zumindest erfragt werden.
Inwieweit
da Klüngel, Seilschaften und Mauscheleien entstehen,
kommt auf den Einzelfall an.
Die beste Lobby sollte ein innovatives,
europäisches, kooperatives, umweltgerechtes und
machbares Vorhaben von Bestand sein!
Nähere Informationen über
Interessenverbände auf dem Europaserver finden Sie unter
http://europa.eu.int/comm/secretariat
_general/sgc/lobbies
communication/annexe1_en.htm
Nähere Informationen über <Lobbying> finden Sie in
unserem Fachwörterbuch über Wirtschaftssystem und
Mensch Marktlex
zurück
Der neugierige Subventionsgeber
,,Wer
zahlt, bestimmt. Nach diesem Motto dürften viele
Subventionsgeber bei der Verteilung ihrer Gelder an
Hilfsorganisationen handeln.
Freizügig werden
"soziale Stützpunkte", "Integrations- und
Jugendzentren", Werkstätten und Beratungsstellen,
Frauenhäuser und Obdachlosenprojekte subventioniert.
Anfangs. Denn das verkauft sich gut, dokumentiert soziale
Gesinnung, lindert schlechtes Gewissen und bringt allemal
noch ein paar Wähler.
Einige Jahre später. Die
Kinderkrankheiten eines Projekts sind weg, die Vorzüge
der Betreuung haben sich herumgesprochen, die
Angestellten werden professioneller. Es entstehen
Beschäftigungsansprüche, die Gehaltskosten steigen,
überhaupt braucht die Einrichtung immer mehr Geld.
Umgekehrt läßt sich mit einem gut funktionierenden,
drei Jahre bestehenden Frauenhaus oder einer fünf Jahre
alten Behindertenbetreuung keine Medienarbeit mehr
machen. Niemand bringt den x-ten Jahresbericht, und sei
die Arbeit noch so erfolgreich.
Nun beginnt die
bürokratische Maschinerie des Subventionsgebers zu
arbeiten. Fördern wir vielleicht zu viele Vereine? Gibt
es da nicht Einsparungspotentiale? Könnten mit dem
derart gesparten Geld nicht wieder neue Initiativen
medienwirksam "gefördert" werden? Werden
vielleicht Personen durch mehrere Organisationen mehrfach
betreut?
Der Rotstift wird
angesetzt, die Wirtschaftsprüfer schwärmen aus.
Allgemeiner Angelpunkt bei den Sparbemühungen:
"Kontrolle der zweckgebundenen Verwendung von
Subventionsmitteln". Klinkt objektiv, klingt neutral
und klingt, als ob damit die goldene Kloschüssel für
Arbeitslose verhindert werden soll.
Der datenschutzrechtliche
Haken an der Sache: "Kontrolle der zweckgebundenen
Verwendung von Subventionsmitteln" bedeutet im
Regelfall, daß der Subventionsgeber nicht bloß
nachprüfen will, ob Gehaltsmittel tatsächlich für
Gehälter ausgegeben wurden und Büromittel für
Bleistifte, sondern daß er Zugang zu den Betreuungs- und
Beratungsunterlagen der Klienten haben will. Der
Subventionsgeber, mit seiner bloß
bürokratisch-administrativen Sicht gesellschaftlicher
und sozialer Konflikte, will Einfluß in die Methodik der
Beratungsstellen nehmen. Er will feststellen, welche
Personen wann in welchem Umfang betreut werden.
Der Angelpunkt dieses
Vorhabens ist die Weitergabe personenbezogener Daten von
der Betreuungseinrichtung zum Subventionsgeber.
Damit gerät die
Sozialeinrichtung in eine unangenehme Zwickmühle: Die
Daten dürfen aufgrund der DSG-Bestimmungen nur dann
weitergegeben werden, wenn der Betroffene ausdrücklich
zugestimmt hat. Dies macht das Ausstellen juristisch
formulierter Zustimmungserklärungen notwendig, ein
bürokratischer Vorgang, der vielfach einen schweren
Eingriff in die Vetrauensbeziehung Klient/Betreuer
bedeutet.
Verzichtet eine
Einrichtung auf die Einholung der Zustimmung, dann begeht
sie eine Datenschutzverletzung.
Allgemein übliche anonyme
Beratungen werden durch die Vorgangsweise, Subventionen
an dokumentierte und einschaubare Fälle zu koppeln,
ebenfalls unmöglich. Womit einem großen Teil der
Problemklienten (etwa aus dem Drogenmilieu) schon von
vornherein der Zugang zur Beratung versperrt wird.
Die ARGE DATEN erhält
laufend Anfragen aus dem Sozialbereich (seien es
oberösterreichische Frauenhäuser, Kärntner
Arbeitslosenprojekte oder Vorarlberger psycho-soziale
Einrichtungen). Meist kommen diese Anfragen, wenn es zu
spät ist. Subventionen wurden mit der Auflage
akzeptiert, "Einblick in die
Betreuungsunterlagen" zu gewähren oder die offene
Subvention für das laufende Finanzjahr ist überfällig
und wird um jeden Preis benötigt. Oft wird den
Einrichtungen erst nach der ersten
"Klienteneinschau" klar, worauf sie sich
eingelassen haben. Nach willkürlichen und völlig
untherapeutischen Kriterien, werden dann Betreuungs- und
Beratungsmaßnahmen kritisiert bzw. deren Kostenersatz
verweigert.
Wir möchten einige
generelle vorbeugende Maßnahmen empfehlen:
(a) Datenschutzkonforme
Statuten
Betreuungsorganisationen
sollten von Beginn an in ihren Statuten verankern, daß
eine Weitergabe von Klientendaten, ähnlich dem
Ärztegeheimnis, verboten ist und auch nicht an die
Vergabe von Zuwendungen und Subventionen gebunden sein
kann. Dies ist kein Allheilmittel - Statuten können
geändert werden. Kann der Verein jedoch einige
prominente Mitglieder aufweisen, dann dürfte eine
Statutenänderung, bloß um Geldgebern Einblick in
sensible Klientendaten zu geben, faktisch unmöglich
werden.
(b) Solidarität statt
Ellbogen
Die verschiedenen
sachverwandten Organisationen einer Region sollten einen
gemeinsamen Ehrenkodex ausarbeiten, der die Annahme von
Zuwendungen an den Verzicht des Förderers auf Einsicht
in Klientenakten bindet. Selbstverständlich kann es sehr
schwierig werden, einen derartigen Konsens zu erzielen,
hoffen doch vielfach einzelne Organisationen, durch
Ausscheren aus einer gemeinsamen Position einen
zusätzlichen Happen vom Subventionskuchen zu bekommen.
Soziale Hilfseinrichtungen werden sich früher oder
später daran gewöhnen müssen, daß auch in ihrem
Bereich Marktmechanismen wirken und zum Teil hemmungslos
ausgenutzt werden.
(c) Wirksame interne
Kontrolle
Schaffung eines geeigneten
organisations- oder bereichsinternen Controllings und
einer geeigneten Revision. Erst wenn unabhängige, aber
vertrauenswürdige Prüfeinrichtungen (vergleichbar
gerichtlich beeideten Wirtschaftsprüfern) existieren,
kann den Argumenten der Subventionsgeber, "sie
wollten ja nur den Mißbrauch von Steuergeldern
verhindern" wirkungsvoll entgegengetreten werden.
Hier wird sicher bei einigen Organisationen Selbstkritik
angebracht sein. Unter dem Titel der "Hilfe für
Menschen" schleichen sich allzuoft organisatorische
Schlampereien und Fehler ein, die hohe Kosten verursachen
und die Legitimation für eine straffe externe Kontrolle
bilden.
(d) Leistungslohn statt
Subventions"geschenk"
Insgesamt sollten
Subventionen selbst vermieden werden, ebenso wie zu
kleinräumige Beratungsrechnungen auf Personen- oder
Stundenbasis. Subventionen haben immer den Anstrich des
Unberechtigten. Es wird nicht eine bestimmte Leistung
honoriert, sondern eine zwar nützliche, aber
"unnötige" Tätigkeit. Ebenso führt eine
Abrechnung auf der Basis von Beratungseinheiten zu einem
Überhandnehmen der Auzeichnungserfordernisse und den
daraus resultierenden Prüf- und Einschauerfordernissen.
Vorstellbar wären eher regional oder strukturell
formulierte Aufträge zur Betreuung/Beratung
Hilfesuchender eines bestimmten Gebietes, einer
bestimmten sozialen Schicht. Der Erfolgsnachweis und auch
die Kostenrechnung wären wesentlich einfacher zu
führen.
Zusammenfassend läßt sich sagen,
daß der Trend zur Professionalisierung und
Privatisierung von psycho-sozialer Betreuung, von der
Betreuung von Randgruppen, von Behinderten und
Pflegebedürftigen, weiter voranschreiten wird. Die
Ursachen dafür sind vielfältig und reichen von der
Auflösung traditioneller Bindungen bis zur Einsicht,
daß bürokratische Strukturen ungeeignet sind, auf
menschliche Probleme menschlich zu reagieren. Es ist
daher besonders wichtig, daß engagierte
Hilfseinrichtungen nicht ihrerseits zu bürokratischen
Erfüllungsgehilfen werden und zeitgerecht Maßnahmen
setzen, auch den hilfesuchenden Menschen ihren Bereich an
Privatsphäre zu sichern."
(Ende des
Zitats).
Quelle: privacy@mail.ad.or.at
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