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Luftverbrauch
& durch den Kraftfahrzeugverkehr |
Rund sechs Prozent aller Todesfälle in Westeuropa werden durch [.. zunehmende] Luftverschmutzung verursacht, die Hälfte davon allein durch den Autoverkehr Lancet |
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Prof. Dr. Gerd Brucker: Autoabgase Global werden 600 Millionen Kraftfahrzeuge (davon 150 Millionen LKW) rund um die Uhr bewegt. Das entspricht einer Schlange die hundert mal um den Äquator reicht. Täglich wächst die Kolonne um 500 Kilometer. Ein Mittelklassewagen belastet pro Kilometer mit Katalysator rund 5 000 Kubikmeter Atemluft, ein Wagen ohne Katalysator rund 30 000 Kubikmeter. Ein Lastkraftwagen belastet 200 000 Kubikmeter pro Kilometer Fahrt.
Der zunehmende Kraftfahrzeugverkehr allein in Deutschland läßt nach Angaben des Bundesumweltministeriums am 13. 8. 1991 den Kohlendioxidgehalt bis zum Jahr 2000 um 26 % ansteigen.
Der LKW-Verkehr nimmt bis zum Jahr 2000 um mindestens 40 % zu, wenn keine Anstrengung zur Verlagerung des Transports auf die Schiene erfolgt. Auf einem Kilometer belastet ein LKW das Sechs- bis Siebenfache dessen, was ein Personenkraftwagen belastet, nämlich 180 000-210 000 Kubikmeter Atemluft (bei 20 °C). Gefährlich sind Rußpartikel mit krebserregenden Stoffen sowie Schwefeldioxid, Schwermetalle, polyzyklische, aromatische Kohlenwasserstoffe, Phenole und Dioxine bei Diesel-LKW. Die Schweiz hat das LKW-Gewicht samt Ladung auf 28 Tonnen begrenzt. Österreich fordert für die Nachtfahrt die leise "Flüsterausrüstung", und die USA haben längst Rußfilter vorgeschrieben. In Deutschland trifft nichts von alledem zu, obwohl der Deutsche Städtetag seit 1987 Rußfilter fordert. Die Bevölkerung leidet zunehmend unter den krankmachenden Hauptverschmutzungen. Allein die materiellen Schäden, die der Lastverkehr in Deutschland verursacht, betragen jährlich 40 Milliarden Mark. Das Defizit der Bundesbahn beträgt hingegen nur rund 5 Milliarden Mark. |

. Freie Fahrt für
freie/
eine Autobahn im Jahr 1958 .
eine Autobahn 1973 .
heute !!! und morgen ??? .
.. Stuttgart West: . .... damals, vor nur 40 Jahren ...
... und heute !
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Lungenkrebs
Wohnen
an dieser Straße schädigt die Gesundheit Luftverunreinigungen führen nicht nur durch Erkrankung der Lunge als Atemorgan besonders häufig zum Tod, sondern auch über lymphatische Organe und Verdauungsorgane sowie über weibliche Geschlechtsorgane und bei Männern auch über Schilddrüsenerkrankungen. So stehen bösartige Neubildungen in der Lunge erst an fünfter Stelle der Krebssterblichkeit in lufthygienisch belasteten Gebieten. * * * * * * * .
Kinder Ihre Empfindlichkeit wurde statistisch in Nordrhein-Westfalen dokumentiert. Nach einer Studie des INSTITUTS FÜR UMWELTHYGIENE in Düsseldorf und des HYGIENEINSTITUTS der TH Aachen finden sich im Blut von Schulanfängern aus Köln durchschnittlich 60-70 % mehr canzerogenes Benzol als bei ihren Altersgenossen, die in einer ländlichen, verkehrsmäßig geringer belasteten Region Westfalens aufwachsen. Das auf den Autoverkehr zurückzuführende Benzol reichert sich im Fettgewebe und im Knochenmark an und stellt ein erhöhtes Leukämierisiko dar. Wie in allen anderen Umweltbereichen wirkt nicht nur ein einzelner Schadstoff auf die Organismen ein, sondern jeweils ein ganzer Komplex, durch den dann schließlich eine Schädigung oder eine Schwächung zustande kommt. Gerade dies steht jedoch - trotz statistisch ermittelter Signifikanz - einer von Politikern oft geforderten und praktizierten monokausalen Festlegung entgegen. Ein für die Gesundheit und Umwelt verantwortliches politisches Gremium kann sich nicht hinter einfache, lineare Kausalketten zurückziehen. Es muß vielmehr die Fülle der potentiellen und nachgewiesenen gefährlichen Einflußgrößen berücksichtigen und in eine vorsorgende und nicht nur mangelhaft reparierende Handlungsstrategie umsetzen. * * * * * * * . Luft, die wir atmen - [...] EG - Recht und Vollzugsdefizit
[...] Lamentieren und Resignation sind unangebracht, zumal die EG-Richtlinien 85/302 vom 7. März 1985 die Bürger bei ihrem Widerstand gegen die übermäßigen Luftbelastungen durch die Verkehrsflut unterstützen. Die Länder waren danach verpflichtet, bis zum 1. Juli 1987 der EG-Kommission mitzuteilen, wo der Stickoxidgrenzwert von 0,2 mg pro Kubikmeter Luft überschritten wird. Eine detaillierte Mitteilung unterblieb. Meist enthalten Luftbelastungspläne und entsprechende Kataster Angaben über Flächenbelastungen von 5 x 5 Kilometern, die durch einzelne Messstationen weitgehend ambulant geschätzt oder ausschließlich über das Verkehrsaufkommen ermittelt worden ist. Die Beeinträchtigung der Lebens- und Wohngebiete an stark befahrenen Verkehrsachsen tauchen nicht in der von der Europäischen Gemeinschaft geforderten Form auf. Die krankmachenden Schadstoff-Schneisen und Saumflächen entlang stark belasteter Verkehrswege werden in der Regel überhaupt nicht berücksichtigt. Nach EG-Recht sollte jedoch angegeben werden, was die Bürger an viel befahrenen Straßen auf dem Bürgersteig einatmen müssen. Messstationen auf dem Dach oder in einiger Entfernung von der Straße sind dafür nicht geeignet. Die EG-Richtlinie schreibt kontinuierliche Messungen direkt an den Stellen mit dem mutmaßlich höchsten Belastungsrisiko vor, also z. B. an Verkehrsknotenpunkten und in Straßenschluchten. Meist werden stationäre und ambulant verwendbare Messeinheiten an. gut durchlüfteten Stellen eingesetzt oder Klimamessstellen angeschlossen, die der EG-Richtlinie ebenfalls nicht entsprechen - oft höher als drei Meter über dem Boden. Verkehrsmäßig stark belastete Zonen haben oft einen drei- bis vierfach höheren Stickoxidwert als in der EG-Verordnung vorgesehen. Die deutschen Behörden können sofort gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung handeln: Sie können zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen" die Benutzung bestimmter Straßen ... beschränken oder verbieten." Und mit dem 1990 in Kraft gesetzten Absatz 2 des § 40 des Bundesimmissionsschutzgesetzes werden die Straßenverkehrsbehörden ermächtigt, den Kfz-Verkehr auf bestimmten Straßen oder bestimmten Gebieten zur Verminderung schädlicher Umwelteinflüsse zu sperren. Vorher waren Sperrungen nur für festgelegte Smoggebiete möglich. Grundlagentexte mit freundlicher Genehmigung des Autors aus Prof. Dr. Gerd
Brucker,
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Auto & Autobahn über
all(es) ... STN 02.08.2004 S.4:
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Um uns Menschen in diesem, unserem Land, nach so vielen Jahren des Widerstands der deutschen KFZ - Industrie und Politik, nun doch noch ein wenig vor der vom Kraftfahrzeugverkehr verunreinigten Luft zu schützen, gibt es seit diesem Jahr die Verpflichtung, Plaketten an der Windschutzscheibe anzubringen, welche die Verbrennungs- und Luftverunreinigungsqualität des Fahrzeugs dokumentieren soll. Ob also ein Auto in bestimmten von Feinstaub etc. hoch belasteten Gebieten der Ballungszentren noch fahren darf, hängt im Wesentlichen von der Qualität des Katalysators ab, über den das jeweilige Fahrzeug verfügt. Mit einem Russpartikelfilter ausgerüstet müsste die Abgasluft eines Kraftfahrzeugs mit Verbrennungsmotor nach heutigem Stand der Technik eigentlich "sauberer" sein und wird deshalb nach derzeitigem Gesetzesstand wie üblich steuerlich begünstigt. Leider ist es auch hier einmal mehr mit dem Stand der Technik nicht ganz so bestellt, wie man sich dies wünscht, denn es gibt durchaus nachgerüstete Katalysatoren bestimmter Firmen, die zwar eine gesetzliche Zulassung haben, aber eben leider nicht die Rußpartikel zurückhalten. Dies geht aus einem Schreiben des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe - Verbandes von Baden Württemberg vom 16.10.2007 hervor. In diesem heißt es unter WICHTIG !:
Demnach kann es also durchaus passieren, dass mit einem Kat nachgerüstete Fahrzeuge eben auch weiterhin ordentlich Russ in die Luft pusten, Autos also, die mit Steuervergünstigung in hochverdichteten Siedlungsgebieten Staub in umfangreicher Menge mehr als erwünscht beisteuern. Atmen Sie also lieber nicht all zu tief durch ( = Lungenzugeffekt wie beim Rauchen ), wenn Sie sich neben einem laufenden Fahrzeug aufhalten oder an einer vielbefahrenen Strasse wohnen, denn auch Filter allein sorgen noch lange nicht für gesunde Luft, schon gar nicht, wenn sie noch nicht einmal funktionsfähig sind. Und zur Erkenntnis des effektiveren Abbaus von Luftverunreinigung durch Abgase durch den Abbau von wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verkehrszwängen kommen unsere geistigen und politischen Vordenker offensichtlich sowieso nicht. Noch immer müssen weite Strecken zwischen Arbeit und Wohnung zurückgelegt werden, auch bei Bürotätigkeiten, die durchaus auch mit dem PC von zuhause aus erledigt werden könnten, noch immer fahren Menschen allmorgendlich von Ort A viele Kilometer weit zu Ort B um dort ihre Brötchen zu verdienen, während gleichzeitig Menschen von Ort B nach A fahren, um dort mit genau der gleichen Tätigkeit wie die der anderen aus A in Ort B den Lebensunterhalt zu erwerben, weil sie am eigenen Wohnort B eben keine frei Arbeitsstelle gefunden haben. Gleiche Überlegungen gelten natürlich auch für die zum Teil hochsubventionierten Transportfahrten im Euroraum (siehe hierzu auch Subventionsbetrug) und die Verlagerung der Lagerhaltung aus den inzwischen nicht mehr vorhandenen einstigen Lagerhallen heraus auf die heutzutage auf den Autobahnen ständig überrepräsentierten LKW's. Auch die Akademie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes GmbH ließ zu besagtem KAT - Problem im Februar 2008 folgendes verlauten:
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Grenzwerte für die Abgasnormen |
gemäß der Richtlinie <98/69/EG> Grenzwerte |
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| M = PKW N1 = Nutzfahrzeuge |
Bezugs- |
Masse des Kohlen- |
Masse der Kohlen- |
Masse |
Summe der Massen |
Partikel- |
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| L1 (g/km) | L2 (g/km) | L3 (g/km) | L2 + L3(g/km) | L3 | ||||||||
| Fahrzeug- klasse |
Gruppe | Benzin | Diesel | Benzin | Diesel | Benzin | Diesel | Benzin | Diesel | Diesel | ||
| EU | M(2) | - | alle | 2,3 | 0,64 | 0,20 | - | 0,15 | 0,50 | - | 0,56 | 0,05 |
| III | N1(3) | I | RW<=1.305 | 2,3 | 0,64 | 0,20 | - | 0,15 | 0,50 | - | 0,56 | 0,05 |
| ab | N1(3) | II | 1.305<RW<=1.76 | 4,17 | 0,80 | 0,25 | - | 0,18 | 0,65 | - | 0,72 | 0,07 |
| 2001 | N1(3) | III | 1.760<RW | 5,22 | 0,95 | 0,29 | - | 0,21 | 0,78 | - | 0,86 | 0,10 |
| EU | M(2) | - | alle | 1,0 | 0,50 | 0,10 | - | 0,08 | 0,25 | - | 0,30 | 0,025 |
| IV | N1(3) | I | RW<=1.305 | 1,0 | 0,50 | 0,10 | - | 0,08 | 0,25 | - | 0,30 | 0,025 |
| ab | N1(3) | II | 1.305<RW<=1.76 | 1,81 | 0,63 | 0,13 | - | 0,10 | 0,33 | - | 0,39 | 0,04 |
| 2005 | N1(3) | III | 1.760<RW | 2,27 | 0,74 | 0,16 | - | 0,11 | 0,39 | - | 0,46 | 0,06 |
| (1) = Selbstzündermotoren;
(3) sowie Fahrzeuge der Klasse M gemäß Fußnote 2 (2) = ausgenommen Fahrzeuge mit einer Höchstmasse von mehr als 2.500 kg. |
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. gemäß der Richtlinie <98/69/EG> |
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| 2000 | 2001 | 2002 | 2003 | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 |
| Inkrafttreten
der Abgasnorm EU Stufe III. Neue Pkw müssen die
vorgeschrie- Modelle mit Ottomotoren müssen über ein OBD - System verfügen. Der Verkauf von verbleitem Ottokraftstoff in der EU wird untersagt. Der Schwefelgehalt darf im Ottokraftstoff 150 ppm und im Dieselkraftstoff 350 ppm nicht überschreiten |
Alle
neu zugelasse PKW müssen die EU Stufe III erfüllen. Neue Nfz -
Typen müssen die vorge- |
Alle neu zugelassenen Nfz müssen die EU Stufe III einhalten. | Alle neuen PKW - Typen mit Dieselmotor müssen mit einem OBD - System ausgerüstet sein. | Alle neu zugelassenen PKW - Typen mit Dieselmotor müssen über ein OBD - System verfügen. | Inkrafttreten
der Abgasnorm EU Stufe IV. Neue Pkw müssen die
vorgeschrie- Der Schwefelgehalt darf im Ottokraftstoff und im Dieselkraftstoff 50 ppm nicht mehr überschreiten |
Alle
neu zugelasse PKW müssen die EU Stufe IV erfüllen. Neue Nfz - Typen müssen die vorgeschrie- Neue Nfz - Typen müssen über ein OBD - System verfügen |
Alle
neu zugelassenen Nfz müssen die EU Stufe IV einhalten. |
Abweichungen von diesen Vorgaben sind als Ausnahmen wie immer mit Sonderregelungen möglich.
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